Rahmenregelungen und Rahmenbedingungen gestalten Arbeitszeitregelungen gemäß gesetzlicher Bestimmungen Betriebliche Datensicherheit und personenbezogener Datenschutz Technische Ausstattung und Ergonomie bei mobiler Arbeit Führung und Zusammenarbeit Den sozialen Zusammenhalt fördern Eine gute Regelung schaffen Unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für Regelungen beachten: Wenn sich das Unternehmen für Angebote mobiler Arbeit an die Beschäftigten entschie- Eine gute Überschaubarkeit der Leistungskette und der unterstützenden Funktionen, kurze den hat, gibt es unterschiedliche Varianten für Regelungen und Vereinbarungen. Wege bei Entscheidungen und eine große soziale Nähe zwischen den Betriebsangehöri- gen sind Stärken von kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Sie können das Geschäft In Betrieben ohne Betriebsrat, der großen Mehrheit der KMU, können einzelvertragli- sowohl bei der Erarbeitung der Vereinbarung als auch beim späteren alltäglichen Umgang che Lösungen zu mobiler Arbeit getroffen werden, und zwar entweder in den Arbeits- mit den Regelungen im betrieblichen Alltag erleichtern. vertrag integriert oder als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Die Regelungsdichte bei mobiler Arbeit kann abhängig von den Strukturen des Unter- Eine Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit ist zwingend, wenn ein Betriebsrat im nehmens und der Betriebskultur variieren. Wichtig ist es stets eine gute Balance zu fin- Betrieb vorhanden ist. Den Rahmen hierfür setzt das Betriebsverfassungsgesetz, das den: Penible und kleinteilige Regelungen können zu Unbeweglichkeit und zu langen und dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte gibt. umständlichen Verfahren führen. Zu wenige und unklare Regelungen gehen demgegen- über zulasten der Verlässlichkeit und Erwartungssicherheit. Überdies kann schnell der Ver- Da mobile Arbeit in größerem Stil eingeführt stark in die betrieblichen Abläufe ein- dacht von Nasenpolitik bei der Gewährung von Homeoffice aufkommen. greift, sind über einzelvertragliche Lösungen und Regelungen hinaus betriebsweite Rah- menregelungen zu empfehlen. Damit kann verhindert werden, dass Entscheidungen über Auf jeden Fall zu beachten ist, dass die Regelungen zu mobiler Arbeit den gesetzlichen Wünsche der Mitarbeitenden nur von Fall zu Fall und zufällig gefällt werden. Stattdessen Anforderungen entsprechen, wie dem Arbeitszeitgesetz, den Bestimmungen des Arbeits- sollten transparente und mit Blick auf die betrieblichen Bedingungen durchdachte Rege- schutzes, des personenbezogenen Datenschutzes und der Datensicherheit. In Unterneh- lungen für mobile Arbeit getroffen werden. Dies würde auf die Entwicklung von in sich men mit Betriebsrat ist die Mitbestimmung zu beachten. Und selbstverständlich sind die schlüssigen Arbeits(zeit)modellen für mobile Arbeit hinauslaufen. technische Ausstattung mobiler Arbeit sowie Regelungen zur Kommunikation und Zusam- menarbeit wichtige Themen, um produktive und gesunde mobile Arbeit zu ermöglichen. Im Folgenden geht es um die Regelungsgebiete für mobiles Arbeiten. Mobile Arbeit sollte im Unternehmen schriftlich geregelt, und die Abläufe sollten doku- mentiert sein. Es ist also auch für Betriebe ohne Betriebsrat sinnvoll, bei mobiler Arbeit auf Zu beachten sind die Belange von Teilzeitbeschäftigten. Auf welche Weise können die Schriftform zurückzugreifen. Dafür sind Rahmenbedingungen zu formulieren und ver- diese Beschäftigtengruppen von mobiler Arbeit profitieren? Welche Regelungen sind bindliche Absprachen zu treffen, die Klarheit und Verlässlichkeit herstellen. Dabei geht es angemessen? nicht allein um das reibungsarme Funktionieren der mobilen Arbeit. Für das Betriebsklima und die Zusammenarbeit ist auch das Signal an die Beschäftigten wichtig, dass Geschäfts- Betriebliche Belange haben Vorrang. Bei betrieblichen Erfordernissen sollte Präsenz leitung und Führungskräfte gemeinsam hinter der mobilen Arbeit stehen und sie fördern. für die Mitarbeitenden sichergestellt und verbindlich gemacht werden. Dies hat über sachliche Erfordernisse hinaus auch eine Symbolfunktion. Der Betrieb kommt als konkreter sozialer Ort zur Geltung