Qualifizierung von An- und Ungelernten. Was bringt eine Qualifizierung von An- und Ungelernten? Lohnt sich eine Qualifizierung von An- und Ungelernten? Analyse des Qualifikationsbestands und -bedarfs. Auswahl geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen und -formen. Aufgabenspezifische Schulungen. Berufliche Nachqualifizierung. Direkter Weg zur Externenprüfung. Betriebliche Umschulung. Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme. Unterstützungsmöglichkeiten während der Qualifizierungsdauer. An- und Ungelernte sind von Personalentwicklungsmaßnahmen wie zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen, die auf den Erwerb spezieller Fach- oder Sozialkompetenzen ausgerichtet sind, häufig ausgeschlossen, obwohl sie im Wertschöpfungsprozess vieler Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Verschiedene Gründe sprechen daher für die Qualifizierung An- und Ungelernter: Zielgruppe dieses Instruments sind Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, anderweitig Geringqualifizierte bzw. Personen ohne fachspezifische Qualifikation. Der Bedarf an Arbeitskräften für die Ausführung ein facher Tätigkeiten nimmt tendenziell ab, der Bedarf an qualifizierten Fachkräften hingegen stetig zu. An- und Ungelernte bilden eine ernstzunehmende Reserve zur Schließung dieser sich ausweitenden Fachkräftelücke. Dafür bedürfen sie aber in der Regel einer konkreten Qualifizierung. Ihre an- und ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen Ihr Unternehmen schon und bringen aus den Bereichen, in denen sie tätig sind, gewisse Vorkenntnisse mit. Dies kann ihre Qualifizierung (zu Fachkräften) deutlich erleichtern. Auch Sie haben bereits einen Eindruck von den Kompetenzen und Potenzialen Ihrer Beschäftigten, den Sie bei der Auswahl passender Weiterbildungsmaßnahmen berücksichtigen können. Die vorliegende Handlungsempfehlung zeigt Ihnen Möglichkeiten zur Qualifizierung von An- und Ungelernten auf, die auch über eine einfache Unterweisung am Arbeitsplatz hinausgehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf Nachqualifizierungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen können. Dabei handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe: junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit abgebrochenem Studium und/oder abgebrochener Berufsausbildung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund, deren Abschluss in Deutschland nicht anerkannt ist, Personen, die nach dem Ende der allgemeinbildenden Schule direkt ins Arbeitsleben eingestiegen sind, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Berufsabschluss erworben haben, der auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbar ist, wenn sich beispielsweise Technologien und die damit verbundenen Aufgabenbereiche stark verändert haben, oder auch Berufswechslerinnen und Berufswechsler, die seit mehr als vier Jahren in einem Beruf arbeiten, der mit ihrem erworbenen Abschluss nicht verwandt ist. Sollten Sie aktuell keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Gruppen beschäftigen, dennoch daran interessiert sein, dieses Arbeitnehmerpotenzial zu nutzen, kann es sich anbieten, Ihr Unternehmen als Partner für Qualifizierungsmaßnahmen bei einem Bildungsträger anzumelden. Diese sind häufig auf der Suche nach kooperierenden Unternehmen und können Ihnen eine Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, die in Ihr Unternehmen passen könnten. Informationen, welche Bildungsträger sich in Ihrer Region für entsprechende Qualifizierungen anbieten, können Sie in der Regel bei der für Sie zuständigen Kammer erhalten. Fachkräftesicherung: Die Nachqualifizierung Ihres an- und ungelernten Personals bietet Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte aus Ihrer eigenen Belegschaft zu entwickeln. Damit steigt Ihre Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt. Senkung der Fehlbesetzungsquote: Durch die Besetzung einer offenen Stelle mit einer Person, die Sie selbst qualifiziert haben, senken Sie das Risiko einer Fehlbesetzung. Ihre Angestellten kennen das Unternehmen und die Arbeitsabläufe bereits und sind daher mit den benötigten Anforderungen vertraut. Zudem können Sie die fachlichen wie überfachlichen Fähigkeiten (wie z.B. Sozialkompetenzen) und Potenziale Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumeist gut einschätzen. Kosteneinsparung: Eine Nachqualifizierung anund ungelernter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann für Sie kostengünstiger sein als eine externe Rekrutierung geeigneter Fachkräfte. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Unterstützungsangebote durch Externe (z.B. der Bundesagentur für Arbeit) in Anspruch nehmen wollen bzw. es sich um ein spezielles, abgegrenztes Aufgabenspektrum handelt. Flexibleres Personal: Je besser Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind, desto eher können sie auch unterschiedliche Aufgaben in Ihrem Unternehmen übernehmen und somit zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub ihre Kolleginnen und Kollegen vertreten. Darüber hinaus erhöht sich durch eine umfangreichere Expertise auch die Innovationskraft Ihres Unterne
hmens. Erhöhte Mitarbeiterbindung: Die Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Qualifizierungsmaßnahmen zeigt, dass Sie als Arbeitgeber bereit sind, in sie zu investieren. Sie drücken Ihren an- und ungelernten Arbeitskräften damit Ihr Vertrauen und Ihre Wertschätzung aus. Weiterhin signalisieren Sie, dass auch für geringqualifizierte Beschäftigte Karrieremöglichkeiten innerhalb des Unternehmens offen stehen