Qualifizierung von Fachkräften in Berufssprachkursen Integration Die Berufssprachkurse Die Berufssprachkurse gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz sind ein Sprachlernangebot des Bundes für Menschen mit Migrations- hintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten. Die Teilnehmenden lernen dabei beispielsweise spezielle Vokabeln aus dem relevanten Berufsfeld, um sich optimal auf den Arbeitsalltag vorzubereiten. Berufssprachkurse mit Beruf, Ausbildung oder anderen Qualifizierungsmaßnahmen kombinieren Auch Personen, die sich bereits in einer Einstiegsqualifizierung oder einer Ausbildung befinden oder schon berufstätig sind, können Berufssprachkurse besuchen. Diese Kurse sind individuell auf die Anforderungen der Unternehmen und Teilnehmenden ab- gestimmt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt nur die Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer die Kurse durchgeführt werden. Berufssprachkurse und Beruf kombinieren: ein möglicher Ablauf Der Arbeitgeber oder die Arbeitsverwaltung kontaktiert den Außen- dienst der Berufssprachkurse im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und informiert über den Bedarf des Unternehmens. Während des gesamten Kurszeitraumes stehen die Mitarbeitenden des Außendienstes als Ansprechpersonen zur Verfügung. Nach Kursende findet zwischen allen Beteiligten ein Abschlussgespräch statt. Dabei können beispielsweise mögliche zukünftige Maß- nahmen der Arbeitsmarkt integration besprochen werden. Neben den berufs- und ausbildungsbegleitenden Basiskursen sind auch Sprachkurse mit dem Ziel der Berufsanerkennung oder fachspezifischer Unterricht möglich