Qualitätsreport Duales Studium

Qualitätsreport Duales Studium

Duale Studiengänge sind nicht mehr aus der Berufsbildungslandschaft wegzudenken.

Sie sind in der Verbindung von Wissenschaftlichkeit und betrieblicher Praxis ein ganz besonderes Modell.

Hier wurden dual Studierende gefragt, wie sie ihr Studium und vor allem ihre Praxisphasen bewerten.

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In den letzten Jahren rückte das duale Studium immer stärker in den Blick von Forschung und Politik. Obwohl das Angebot dualer Studiengänge und die Zahl dual Studierender in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind, liegen Anspruch und Wirklichkeit unter Qualitätsgesichtspunkten in wichtigen Bereichen noch weit auseinander. Duale Studiengänge stehen für den Anspruch, die Wissenschaftlichkeit des Studiums zu sichern und mit langen betrieblichen Praxisphasen zu verbinden ein Hybrid hochschulischer und beruflicher Bildung. Damit sind sie ein Format, das in verschiedenen Rechtsgebieten geregelt wird und bei dem es vor allem im Bereich der Schutzverordnungen für dual Studierende Lücken und Graubereiche gibt. Der Frage, welche Folgen das für dual Studierende hat, wollen wir in dieser Studie nachgehen. Das duale Studium ist das bekannteste Ausbildungsformat, das berufliche und hochschulische Bildung miteinander verbindet. Angebot und Nachfrage wachsen kontinuierlich. So hat sich das Angebot in den vergangenen zehn Jahren etwa verdoppelt und aktuell eine Anzahl von knapp 1.800 dualen Studiengängen in der Erstausbildung erreicht, das von derzeit ca. 120.000 Studierenden angenommen wird. Im Jahr 2021 lag der Anteil der dualen Studiengänge am gesamten Angebot für ein Bachelorstudium bei 18,1 Prozent. Vor allem an Fachhochschulen spielen sie mit einem Anteil von 19 Prozent eine bedeutende Rolle. Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Zahlen nur einen vorläufigen Höhepunkt markieren und sich das duale Studium als Format in der Erstausbildung weiterverbreitet. Betrachten wir die Verteilung nach Studienfächern, so dominieren die rechts-, wirtschafts-, sozial- und ingenieurswissenschaftlichen Ausrichtungen. Allerdings kommen seit einigen Jahren vermehrt weitere Angebote, insbesondere im Bereich Gesundheitswissenschaften und Sozialwesen/Erziehungswissenschaften, hinzu. Parallel zum Ausbau der dualen Studiengänge an den Hochschulen ist die Zahl der beteiligten Betriebe gestiegen. Innerhalb des letzten Jahrzehnts hat sich die Anzahl der Kooperationsbetriebe um etwa 25 Prozent vergrößert und im Jahr 2022 einen Stand von 56.852 erreicht. Der Vielfalt der angebotenen Studiengänge entsprechend gibt es eine große Bandbreite vertretener Branchen. Duale Studienkonzepte lassen sich innerhalb nahezu jeder Betriebsgröße verwirklichen, angefangen bei kleinen Handwerksbetrieben bis hin zu international agierenden Großunternehmen. Letztere entwickeln teilweise gemeinsam mit Hochschulen passgenau auf ihre unternehmerischen Belange zugeschnittene Studienkonzepte. In der Erstausbildung wird zwischen ausbildungsintegrierten und praxisintegrierten dualen Studiengängen unterschieden. Bei der ersten Variante werden sowohl ein beruflicher und ein akademischer Abschluss erreicht. Bei der zweiten Variante wird nur ein akademischer Abschluss erlangt. Das Studium enthält aber umfassende Praxisphasen in einem Betrieb bzw. einer Einrichtung. Aktuell dominiert die Anzahl der Studiengänge, die praxisintegriert angelegt sind, mit einer Anzahl von 1.169 gegenüber einer Anzahl von 815 ausbildungsintegrierten Studiengängen. Dieses Verhältnis hat sich im vergangenen Jahrzehnt umgekehrt, bis 2011 war die Mehrzahl dualer Studiengänge ausbildungsintegriert organisiert. Der Status dual Studierender lässt sich folgendermaßen beschreiben: Sozialversicherungsrechtlich sind dual Studierende klar als zur Berufsausbildung Beschäftigte definiert. Das heißt, sie unterliegen für die gesamte Dauer ihres Studiums der Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung. Betriebsverfassungsrechtlich gehören sie nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zu dieser Gruppe (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Insofern haben sie grundsätzlich aktives und passives Wahlrecht bei JAV-Wahlen. Für alle dual Studierenden gelten das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz sowie das Kündigungsschutzgesetz. Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elterngeld und Pflegezeitgeld. Für dual Studierende in einem ausbildungsintegrierten Format, gelten das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Ordnung des Handwerks (HWO) oder zum Beispiel das Pflegeberufegesetz bis zum Abschluss des Ausbildungsberufs. Für alle anderen dual Studierende gilt das BBiG nicht. Damit gibt es keinen Rechtsanspruch auf Mindestvergütung, Lernmittelfreiheit und andere Schutzaspekte dieses Gesetzes. Bindungs- und Rückzahlungsklauseln in den (Ausbildungs-)Verträgen dual Studierender sind zulässig. Das Mindestlohngesetz gilt nicht. Wo Unternehmen mitbestimmt sind, konnten bereits signifikante Verbesserungen für dual Studierende erkämpft werden. Arbeitgeber und Gesetzgeber hinken bei der Qualitätssicherung eher hinterher

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