Ratgeber für Menschen mit Behinderung

Ratgeber für Menschen mit Behinderung

Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist

oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Hilfe.

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Behinderung - Was ist das? Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Feststellung der Behinderung. Der Schwerbehindertenausweis. Nachteilsausgleiche. Leistungen zur Teilhabe. Rehabilitation und Teilhabe: Welche Hilfen gibt es und wer ist zuständig?. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für erwerbsfähige und hilfebedürftige behinderte Menschen. Vorsorge, Früherkennung, Frühförderung, Prävention. Medizinische Rehabilitation. Belastungserprobung und Arbeitstherapie. Rehabilitationssport. Weitere Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Befreiungsmöglichkeiten. Besonderheiten bei chronisch Kranken. Zuzahlungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Zuzahlungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen fördern. Studierende mit Behinderung. Die Berufsbildungswerke. Außerschulische Jugendbildung. Berufliche Neuorientierung. Berufsförderungswerke. Werkstätten für behinderte Menschen. Integrationsfachdienste. Integrationsprojekte. Unterstützte Beschäftigung. Betriebliches Eingliederungsmangement (BEM). Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Pflichtarbeitsplätze. Kündigungsschutz - Zusatzurlaub Schwerbehindertenvertretung. Arbeitsassistenz. Das persönliche Budget. Rente für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Sozialversicherung behinderter Menschen. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Wohnraumförderung und Vermietung von gefördertem Wohnraum. Förderung altersgerechten Bauens und Wohnens. Barrierefreiheit im Mietrecht. Barrierefreies Reisen. Erleichterungen im Personenverkehr. Freifahrt im Nahverkehr. Parkerleichterungen. Steuerliche Erleichterungen. Blindensendungen. Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Hilfe. So bestimmt es das Sozialgesetzbuch. Und zwar auf die Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, den Zustand zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Dazu gehören auch die Hilfen, die behinderten Menschen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, sichern. Um die Selbstbestimmung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken, erhalten sie besondere Sozialleistungen (Leistungen zur Teilhabe § 4 ff. SGB IX). Diese Hilfe für behinderte Menschen ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Sie muss so gut und so umfassend wie möglich sein. Und sie muss dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen, d.h. Mann, Frau oder Kind, Rechnung tragen. Dabei sind auch berechtigte Wünsche und die individuellen Lebenssituationen der behinderten Menschen zu berücksichtigen § 9 SGB IX

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