Ziele von Arbeitszeitkonten Die Häufigkeit von Obergrenzen Die Grenzwerte Verfügung über Arbeitszeitkonten Zeiterfassung Informierung der Beschäftigten über die Kontenstände Erfassung von zuschlagspflichtigen Arbeitszeiten auf dem Arbeitszeitkonto Ampelkonten Arbeitszeitkonten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen Untersucht werden 587 Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten, die einen Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr haben. Im zweiten Teil werden 83 Vereinbarungen zu Langzeitkonten analysiert. Diese weisen einen Ausgleichszeitraum auf, der länger als ein Jahr oder unbegrenzt ist. Ein zentraler Befund ist, dass die Kurzzeitkonten fast ausnahmslos (92%) in vier zeitliche Rahmenvorgaben zugleich eingebettet sind: Arbeitszeitgesetz, tarifliche Bestimmungen, die Festlegung eines die Höchstarbeitszeit übersteigenden Arbeitszeitrahmens, die Definition eines Zeitraums für den Ausgleich von Zeitguthaben und -schulden. Das Potenzial für Flexibilisierung durch Kurzzeitkonten kann jedoch nur realisiert werden, wenn die tariflich oder einzelvertraglich vereinbarte Arbeitszeit als eine fixe, nicht flexible Bezugsgröße fungiert, die in dem definierten Ausgleichszeitraum als Durchschnittswert erreicht sein muss. Werden Kurzzeitkonten eingeführt, wird ein Großteil des betrieblichen ''Zeitgeschehens'' neu gestaltet. Neu organisiert werden vor allem die gesetzlich und/oder tariflich geregelten Pausenzeiten, die Abwesenheitszeiten und die anordnungs- und zustimmungspflichtigen Überstunden. Sie müssen strikt von der vorübergehend geleisteten, später durch Freizeit wieder ausgeglichenen Mehrarbeit unterschieden werden. Die Bewältigung von Marktanforderungen ist in fast allen Vereinbarungen das zentrale Ziel. Beschäftigungssicherung und relative Zeitautonomie werden deutlich seltener als Ziele genannt. Wenn der Ausgleich von Zeitguthaben oder -schulden im vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist, dann werden Stunden in der Regel in den nächsten Ausgleichszeitraum geschoben. Sie werden dann später abgefeiert bzw. nachgearbeitet. In diesem Kontext spielt das Verfallen von Zeitguthaben oder -schulden so gut wie keine Rolle. Auch ist nur selten vorgesehen, die Zeitguthaben auszuzahlen oder die Zeitschulden mit dem Gehalt oder dem Urlaub zu verrechnen. Rund ein Viertel der Kurzzeitkonten sind Ampelkonten, mit denen ein unbegrenztes Ansammeln von Zeitguthaben oder -schulden verhindert werden soll. Bei Ampelkonten hängt die Art und Weise, wie die Beschäftigten über das Kurzzeitkonto verfügen können, von der Ampelphase ab. In der unproblematischen Grünphase können sie weitgehend nach ihren Interessen darüber bestimmen, wann und wie sie die Zeitguthaben nehmen wollen. Dieses ''Dispositionsrecht'' geht in der Gelb-, insbesondere aber in der problematischen Rotphase auf die Vorgesetzten über. Ampelkonten sind ambivalent, was die Verfügung über Zeitguthaben oder -schulden anbelangt. Vereinbarungen über Langzeitkonten werden weitaus seltener als Kurzzeitkonten für alle Beschäftigten abgeschlossen. Bei den Zielen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Langzeit -und Kurzzeitkonten. Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Produktionsschwankungen auszugleichen sind Ziele, die vorrangig betrieblichen Interessen dienen. Bei Langzeitkonten haben Ziele, die näher bei den Beschäftigteninteressen liegen, eine höhere Bedeutung: längerfristige Freistellungen für Weiterbildung, Sabbaticals oder vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens. Die Option, neben Zeit- auch Geldelemente ansparen zu können, unterscheidet Langzeit - deutlich von Kurzzeitkonten, in die nur Zeitelemente einfließen können. Der durchschnittliche Ansparzeitraum bei Langzeitkonten liegt bei 6,6 Jahren. Das Ansparvolumen insgesamt beträgt im Durchschnitt 1.846 Stunden, was etwas mehr als einer Jahresarbeitszeit entspricht. Langzeitkonten können in der Regel nur geführt werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber darüber einen schriftlichen Vertrag schließen. Diese individualvertragliche Lösung gilt nach unseren Daten für alle nach dem 01.01.2009 vereinbarten Regelungen. Bei Langzeitkonten liegen fast ausnahmslos Systeme der Zeiterfassung vor, die Beschäftigten werden regelmäßig über den Kontostand informiert. Langzeitkonten sind zu 41 Prozent in Zeit, zu 59 Prozent in Geld angelegt. Sieben von zehn Vereinbarungen weisen eine Insolvenzsicherung auf. Ein Fünftel der Vereinbarungen zu Langzeitkonten erlaubt Übertragungen auf einen Folgearbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Entnahme der auf Langzeitkonten angesparten Guthaben führt nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen. Fast alle Vereinbarungen zu Langzeitkonten sehen vor, dass die Beschäftigten nach der Freistellungsphase auf ihren vorherigen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückkehren. Auch ist der Sozialversicherungsschutz bei den Langzeitkonten gewährleistet, die in Geld geführt werden