Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen Was Rehabilitation vor Rente bedeutet Warum die Erwerbsminderungsrente so wichtig ist Altersrente für schwerbehinderte Menschen Sie gehören zu den rund 7,5 Millionen schwerbehinderten Menschen, die in Deutschland leben? Dann teilen Sie das Schicksal von mehr als neun Prozent der Bevölkerung. Als schwerbehindert gelten Sie laut Gesetz, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde. Dieser Grad ist danach bemessen, wie sehr Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in den verschiedenen Bereichen beeinträchtigt ist - im Beruf und in der Freizeit. Beiträge für Ihre Vorsorge Neue Perspektiven durch Reha Rehabilitation vor Rente Rente wegen Erwerbsminderung Der Weg zur Altersrente Für Leistungen an behinderte Menschen ist nicht ein einzelner Sozialleistungsbereich zuständig. Sie werden vielmehr von verschiedenen Leistungsträgern erbracht. Oftmals kümmert sich die gesetzliche Rentenversicherung um schwerbehinderte Menschen, wenn diese nicht oder nicht mehr erwerbstätig sein können. Aber auch andere Zweige der deutschen Sozialversicherung kommen für die anfallenden Kosten auf. Die Rentenversicherung zahlt Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation sowie Renten an erwerbsgeminderte oder schwerbehinderte Versicherte. Darüber hinaus gleicht sie beitrags- und versicherungsrechtliche Nachteile für behinderte Menschen aus. Die Unfallversicherung kommt für Kosten auf, wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall beziehungsweise eine Berufskrankheit verursacht wurde. Die Pflegekassen zahlen, wenn das gesundheitliche Leiden Pflegebedürftigkeit ausgelöst hat. Auch die Krankenkassen, die Versorgungs- und Jugendämter, die Träger der Sozialhilfe sowie die Bundesagentur für Arbeit erbringen Leistungen für behinderte Menschen. Für jeden Sozialleistungsträger gelten eigene Maßstäbe, nach denen er die Auswirkungen einer Behinderung beurteilt. Darum haben Sie mit einem Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis auch nicht automatisch Anspruch auf Renten- oder Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Schwerbehinderte Menschen können manchmal nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein. Hier bieten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten oder Heime angemessene Bildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten. Auf die Erwerbstätigkeit in einer gesetzlich anerkannten Werkstatt werden Sie vorbereitet: Im Eingangsverfahren haben Sie für einen Zeitraum von vier Wochen bis zu drei Monaten die Möglichkeit, Ihre Eignung für verschiedene Berufsfelder zu erproben. Anschließend durchlaufen Sie für längstens zwei Jahre eine Berufsausbildung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt. Die gesamte Zeit gilt als berufliche Rehabilitation. Grundlage für den Rentenversicherungsbeitrag ist ein gesetzlich festgelegtes pauschales Entgelt. Es beträgt 80 Prozent der Bezugsgröße oder der Bezugsgröße Ost (siehe Tabelle Seite 8). Der Pauschalbetrag gilt auch dann, wenn Sie im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt ausüben. Das sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen zur Beschäftigung behinderter Menschen. Sie dienen als Brücke zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt. Wird Ihr beruflicher Alltag durch eine Behinderung oder Krankheit beeinträchtigt, können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation helfen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Sie vorzeitig aus der Berufstätigkeit ausscheiden. Medizinisches Fachpersonal leitet Sie dabei an, eigene Abwehr- und Heilungskräfte zu entwickeln, um mit der Erkrankung oder Behinderung gut umgehen zu können. Die Kosten übernimmt in der Regel Ihr Rentenversicherungsträger. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe müssen Sie jedoch unter Umständen etwas zuzahlen. Stationär, ambulant und mehr Meistens wird eine medizinische Rehabilitation stationär in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt. Zu den medizinischen Rehabilitationen gehören auch Anschlussrehabilitationen nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus (zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einer Operation). Damit der Heilungsprozess optimal verläuft ist es wichtig, dass sich die medizinische Rehabilitation möglichst ohne Unterbrechung an die Krankenhausbehandlung anschließt. Die Anschlussrehabilitation beginnt deshalb spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Bei den notwendigen Formalitäten unterstützt Sie in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses. Dort bekommen Sie auch die Antragsunterlagen. Bei vielen Erkrankungen besteht die Möglichkeit, die medizinische Rehabilitation ambulant durchzuführen, wenn sich in der Nähe Ihres Wohnortes eine geeignete Rehabilitationseinrichtung befindet. Aus medizinischer Sicht handelt es sich hierbei um eine ebenso vollwertige Maßnahme wie die stationäre Heilbehandlung. Im Unterschied zu dieser kehren Sie jedoch abends und an de
n Wochenenden ins häusliche Umfeld zurück. Außerdem müssen Sie hier keine Zuzahlungen leisten. Die gesetzliche Rentenversicherung führt auch medizinische Reha-Leistungen nach Tumorerkrankungen, für Abhängigkeitskranke und Kinderheilbehandlungen durch und erbringt verschiedene Nachsorgeleistungen im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation. Berufliche Neuorientierung Manchmal ist es trotz moderner Therapieangebote nicht möglich, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten. Hier ist die berufliche Neuorientierung oft die bessere Alternative zur völligen Beschäftigungsaufgabe. Auch begleitende Maßnahmen können notwendig sein, damit Sie wieder ins Berufsleben einsteigen können. Die Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben - früher auch berufliche Rehabilitation genannt - helfen Ihnen, eine Beschäftigung wieder aufzunehmen oder bei dem möglicherweise schwierigen Übergang in eine neue Berufstätigkeit. Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören zum Beispiel Zuschüsse an den Arbeitgeber für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder für eine Probebeschäftigung, Arbeitsplatzausstattungen mit technischen Hilfen oder persönliche Hilfsmittel zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung oder Grundausbildung (zum Beispiel blindentechnische Grundausbildung), berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung (zum Beispiel Fortbildung oder Umschulung), Kostenzuschuss zur Anschaffung eines Autos, einer behinderungsgerechten Zusatzausstattung, Kostenbeteiligung beim Erwerb der Fahrerlaubnis. Bei der Auswahl der für Sie am besten geeigneten Leistungen werden Ihre Interessen und Fähigkeiten sowie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit berücksichtigt