Religiöse Vielfalt am Arbeitsplatz

Religiöse Vielfalt am Arbeitsplatz

Wie ist die Rechtslage? Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitgeber,

einen sensiblen Umgang mit dem Thema zu fördern? Welche vorbildlichen Praxisbeispiele gibt es bereits?

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Religiöse Vielfalt im Arbeitsleben Sensibler Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Unternehmen und Verwaltungen Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit im Arbeitsleben vermeiden Unternehmensstrategie und Leitbild Personalgewinnung und -entwicklung Unternehmenskultur und Arbeitsorganisation Kommunikation und Konfliktregelung Deutschland ist ein religiös und weltanschaulich vielfältiges Land. Das spiegelt sich überall in der Gesellschaft: in Schule, Kita, Ausbildung, am Arbeitsplatz, im kulturellen Leben. Ein Blick in die bevölkerungsstatistischen Daten zu Religion und Weltanschauung belegt diese Vielfalt: Das Grundgesetz garantiert allen Menschen die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Das heißt: Alle müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Religion oder Weltanschauung frei und ungehindert auszuüben, ohne dabei die Rechte anderer Personen zu verletzen. Die Einstellung der Menschen in Deutschland gegenüber Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften ist überwiegend positiv. Das ergab eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage. So geben beispielsweise 92% der Befragten an, eine positive Haltung gegenüber Christinnen und Christen zu haben. 84% der Befragten nennen eine positive Meinung über Personen jüdischen Glaubens. Die Haltung gegenüber Musliminnen und Muslimen fällt dagegen deutlich kritischer aus. Zwar ist auch hier eine Mehrheit positiv eingestellt (64%). Immerhin ein Drittel (33%) gibt aber offen zu, ein eher oder sogar sehr negatives Bild von Menschen muslimischen Glaubens zu haben. Skeptisch äußert sich auch eine Mehrheit der Menschen über den Vorstoß, dass Angehörige religiöser Minderheiten an wichtigen Feiertagen ihrer Religion arbeitsfrei bekommen. Dies unterstützen nur rund vier von zehn Personen (42 Prozent).3 Dieses Beispiel zeigt, dass sich zwar eine klare Mehrheit der Menschen in Deutschland grundsätzlich für Anerkennung und Gleichbehandlung aller religiösen Gruppen ausspricht, den praktischen Konsequenzen aus dieser Einstellung im Alltag jedoch mitunter kritisch gegenübersteht. Alltagspraktische Fragen in Bezug auf Religion ergeben sich auch am Arbeitsplatz. Es geht um die Schicht- und Urlaubsplanung für religiöse Feste, um Gebetspausen oder um die angemessene Kleidung für bestimmte Tätigkeiten. Auch Konflikte innerhalb der Belegschaft können ein Auslöser dafür sein, sich mit dem Thema Religion und Weltanschauung am Arbeitsplatz zu befassen. Und: Viele Arbeitgeber streben mittlerweile eine vielfältige Belegschaft und ein Betriebsklima an, das durch Wertschätzung geprägt ist. Religiöse Vielfalt spielt hier als Teil einer kulturellen Vielfalt eine wichtige Rolle. Es kann daher zum Beispiel sinnvoll sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Religionszugehörigkeiten in die Personalstrategie miteinzubeziehen, um das Arbeitsumfeld zu sensibilisieren, oder religiöse Bedürfnisse in der Dienst- und Urlaubsplanung mitzuberücksichtigen. Die Rücksichtnahme auf Religion hat im betrieblichen Alltag allerdings auch Grenzen: Dann, wenn Arbeitspflichten verletzt und der Betriebsfriede beeinträchtigt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Mitarbeitende ihre Religionszugehörigkeit stark in den Vordergrund stellen oder wenn Mitarbeitende einer Religion solche einer anderen nicht akzeptieren. Ein sensibler Umgang mit Religion im Arbeitsalltag bedeutet daher auch, anhaltende Auseinandersetzungen oder auch unerwünschte Missionierungsversuche am Arbeitsplatz zu unterbinden. Die vorliegende Handreichung bietet eine Grundlage, um sich tiefer mit der Frage nach dem Umgang mit Religion am Arbeitsplatz zu befassen. Wie ist die Rechtslage? Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitgeber, einen sensiblen Umgang mit dem Thema zu fördern? Welche vorbildlichen Praxisbeispiele gibt es bereits? Das erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Grundsätzlich gilt das Recht auf Religions- und weltanschauliche Freiheit auch im Arbeitsleben. Von zentraler Bedeutung für den Diskriminierungsschutz in diesem Bereich sind die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG verbietet eine Benachteiligung auch wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf (§§ 7 Abs. 1, 1 AGG). Grundsätzlich geschützt ist nicht nur die Religionszugehörigkeit, sondern auch das öffentliche Bekenntnis der religiösen Überzeugung, z.B. durch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke, sowie die religiöse Betätigung. Dieser Schutz gilt für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen sowie privaten Sektor und bezieht sich auf alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von der Bewerbung und Einstellung über die Fortbildung und Beförderung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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