Viele Unternehmen machen die Erfahrung, dass sie in der Zusammenarbeit mit Geflüchteten engagierte Beschäftigte finden, die das Unternehmen mit ihren Sichtweisen und Erfahrungen vielfältiger machen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Religion und Weltanschauung aus der Heimat mit- bringen - nur etwa 2% der Asylantragstellenden geben an, dass sie keiner Konfession angehören. In vielen Betrieben entstehen in der Zusammenarbeit mit Geflüchteten Fragen dazu, wie sich die religiösen Bedürfnisse der neuen Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsalltag auswirken: Müssen wir die Schichtplanung im Ramadan umstellen? Wie gehen wir mit Feiertagen um? Welche Speisevorschriften gilt es zu beachten? Zu diesen und weiteren Fragen soll diese Broschüre zum einen Hintergrundwissen liefern und zum anderen ganz praktische Tipps für den Betriebsalltag geben. Der Fokus liegt dabei auf dem Thema Islam - schließlich gehören zwei Drittel der Geflüchteten dieser Religion an. Aber auch das Jesidentum und das orientalisch-orthodoxe Christentum werden wir knapp beleuchten. Rund zwei Drittel der Asylantragstellenden in Deutschland gehören dem Islam an - damit ist diese Religionsgruppe unter den Geflüchteten mit Abstand die größte. Es folgen Christen mit einem Anteil von gut 20%, sie sind insbesondere bei den Staatsangehörigen aus Nigeria, Eritrea und dem Iran stark ver- treten. Jesiden machen mit einem Anteil von gut 6% die drittgrößte Gruppe aus. Was zeichnet diese Religionen aus - welche Gebräuche und Feiertage gibt es? Mit der folgenden Übersicht wollen wir einen ersten Einblick geben. Wir blicken dabei auf die drei größten Religionsgruppen, denen zusammen etwa 93% der Geflüchteten in Deutschland angehören. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie das Thema Religion am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt ist. Die islamischen Feiertage richten sich nach Abrahams, einen seiner Söhne zu opfern. dem islamischen Kalender. Das Jahr zählt hier Am ersten Tag des Festes versammeln sich nur 354 Tage. Folglich wandern der Jahres- Gläubige in den Moscheen, wo ein besonderes anfang und alle Feiertage im Vergleich zum Festgebet abgehalten wird. gregorianischen Kalender jährlich um circa 11 Tage nach vorn. Darüber hinaus gibt es weitere bewegliche Feiertage: die Geburt des Propheten (Lailat Der Islam kennt zwei Hauptfesttage: das Fest al-maulid an-nabi), die Nacht der Himmelsreise des Fastenbrechens und das Opferfest. Sie (Lailat al-miradsch an-nabi) sowie die Nacht werden in verschiedenen Kulturen unterschied- der Bestimmung (Lailat al-qadr), die in den lich begangen. Ramadan fällt. Fest des Fastenbrechens (Id al-fitr): Der Fastenmonat Ramadan endet mit dem Fest des Essensvorschriften Fastenbrechens. In den Moscheen und Häusern Als unzulässig gelten im Islam der Genuss von werden Speisen und nicht alkoholische Getränke Schweinefleisch und Alkohol. Aber auch Kada gereicht. Insbesondere Kinder erhalten Süßig- ver, Blut oder aasfressende Raubtiere dürfen keiten oder Geschenke, weshalb das Fest auch nicht verzehrt werden. Im Koran wird zudem das Zuckerfest genannt wird. Dazu werden Glück- rituelle Jagen und Schlachten, das sogenannte wünsche und Grußbotschaften ausgetauscht. Schächten, beschrieben. Laut der Studie Muslimisches Leben in Deutschland von 2009 Opferfest (Id al-adha): Das islamische Opfer- hält sich die überwiegende Mehrheit der Muslime fest wird am zehnten Tag des Wallfahrtsmonats in Deutschland an islamische Speiseregeln