Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können Altersgrenzen steigen stufenweise Vertrauensschutz schafft Vorteile Früher in Rente mit Abschlägen Sicher in die Zukunft Heute ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Damit dies so bleibt, muss sie sich immer wieder an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Unsere Gesellschaft verändert sich. Es werden immer weniger Kinder geboren. Gleichzeitig werden die Menschen älter und erhalten entsprechend länger Rente. Das stellt die gesetzliche Rentenversicherung wie andere Alterssicherungssysteme auch vor finanzielle Herausforderungen. Eine Maßnahme um dem Wandel zu begegnen, ist die Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung. Wie die Regelaltersgrenze angepasst beziehungsweise angehoben wird und welche Auswirkungen das eventuell auf Ihre Lebensplanung hat, erfahren Sie in dieser Broschüre. Von Altersrenten und Altersgrenzen Altersgrenzen werden stufenweise angehoben Früher in Rente mit Abschlägen möglich Langes Berufsleben wird belohnt Rente und Hinzuverdienst Vertrauensschutz schafft Vorteile Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Von Altersrenten und Altersgrenzen Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Zugangsbedingungen. Die Rente soll zu Ihrem Lebensweg passen. Eine Altersrente ist daher nie pauschal die Rente mit 67. Bei den Altersrenten wird zwischen der Regelaltersrente und den vorgezogenen Altersrenten unterschieden. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt folgende Altersrenten: Regelaltersrente Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gibt es nur noch für Versicherte, die vor 1952 geboren sind. Die verschiedenen Altersrenten haben unterschiedliche Altersgrenzen. Diese lagen in der Vergangenheit zwischen dem 60. und dem 65. Geburtstag. Seit 2012 steigen sie bei einigen Altersrenten stufenweise auf den 67. Geburtstag. Bei den Altersgrenzen müssen Sie zwischen der Mindestaltersgrenze für eine Altersrente (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) und der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Zahlung der Altersrente unterscheiden. Beispiel: Maria F. ist Jahrgang 1954. Sie möchte so früh wie möglich eine Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Das kann sie mit 63 Jahren. Beantragt sie die Rente so früh, muss sie aber Abschläge in Kauf nehmen. Abschlagsfrei könnte sie die Rente aufgrund der Anhebung der Altersgrenzen erst mit 65 Jahren und acht Monaten erhalten. Maria F. muss sich entscheiden. Wählt sie den früheren Rentenbeginn, bleibt der Abschlag in Höhe von 9,6 Prozent für die gesamte Laufzeit ihrer Altersrente bestehen. Er würde sich sogar noch auf eine mögliche Hinterbliebenenrente auswirken. Mehr zum Thema Abschläge können Sie im Kapitel Früher in Rente mit Abschlägen möglich lesen. Zusätzlich zum Lebensalter müssen Sie je nach Altersrente noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Das ist zum Beispiel die Mindestversicherungszeit auch Wartezeit genannt. Sie kann 5, 15, 25, 35 oder 45 Jahre betragen. Für die Wartezeit zählen nicht nur die Monate, in denen Sie gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das können zusätzlich auch Monate sein, in denen Sie arbeitslos waren, ein Kind erzogen oder Krankengeld bekommen haben. Welche Zeiten auf die jeweilige Wartezeit angerechnet werden können, erfahren Sie in der Broschüre Rente: Jeder Monat zählt. Eine geforderte Voraussetzung kann aber auch ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sein, wie es bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen der Fall ist. Die Voraussetzungen für alle Altersrenten können Sie in der Broschüre Die richtige Altersrente für Sie nachlesen. Wenn Sie sich dem Rentenalter nähern, sollten Sie sich zunächst gut über Ihre Möglichkeiten informieren und dann erst Ihre Wahl treffen. Bei der Entscheidung helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunftsund Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Sie informieren allgemein und kostenlos über die Zugangsbedingungen. Gemeinsam können Sie ermitteln, für welche Altersrente Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte lesen Sie die Informationen im Kapitel Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung. Altersgrenzen werden stufenweise angehoben Bereits seit dem Jahr 1997 werden die Altersgrenzen der vorgezogenen Altersrenten stufenweise angehoben. Seit 2012 gilt die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auch für die Regelaltersrente, allerdings über einen langen Zeitraum hinweg. Als Ergebnis der Anhebung der Regelaltersgrenze wird es im Jahr 2031 dann di
e erste echte Rente mit 67 geben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann die Regelaltersrente erst mit 67 erhalten. Für diese Jahrgänge wird die Regelaltersgrenze um 24 Monate von 65 auf dann 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt die Anhebung stufenweise. Ab Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze pro Jahrgang um einen Monat und ab Geburtsjahrgang 1959 pro Jahrgang um jeweils zwei Monate angehoben. Aber auch die Altersgrenzen der vorgezogenen Altersrenten werden weiter angehoben. Bis die neuen Altersgrenzen erreicht sind, vergehen oft viele Jahre, denn auch hier werden die Altersgrenzen nur um ein oder zwei Monate pro Geburtsjahr angehoben. Anhebung der Altersgrenzen Altersrente Regelaltersrente Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente schwerbehinderte Menschen Für die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger gelten dann grundsätzlich die neuen Altersgrenzen. Die genannten Altersgrenzen geben das Lebensalter wieder, zu dem die Rente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann. Welche Möglichkeiten es gibt, mit Abschlägen schon früher in Rente zu gehen, erfahren Sie im Kapitel Früher in Rente mit Abschlägen möglich. Mehr Informationen zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen enthält die Broschüre Die richtige Altersrente für Sie. Früher in Rente mit Abschlägen möglich Die Altersgrenzen der meisten Altersrenten sind fließend. Wer früher in Rente gehen will, muss aber mit Abschlägen rechnen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen. Vorzeitig bedeutet, dass Sie die Rente bereits vor der abschlagsfreien Altersgrenze bekommen. Die Abschläge wirken sich während der gesamten Laufzeit der Rente aus. Wird im Anschluss an Ihre Rente später einmal eine Hinterbliebenenrente gezahlt, gilt der Abschlag auch für diese Rente weiter. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit kann mit Abschlägen schon vor dem 65. Geburtstag beginnen. Altersrente für Frauen Frauen können ihre Altersrente für Frauen mit Abschlägen schon vor dem 65. Lebensjahr beginnen lassen. Bitte beachten Sie: Die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit können nur noch vor 1952 geborene Versicherte in Anspruch nehmen. Altersrente für langjährig Versicherte Die Altersrente für langjährig Versicherte kann mit Abschlägen ab dem 63. Geburtstag beginnen. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die Mindestaltersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ab dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben und ist für jeden Geburtsjahrgang individuell. Beispiel: Josef N. ist Jahrgang 1953 und wird am 14. Juli 2017 64 Jahre alt. Er erfüllt die Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte. Beansprucht Josef N. seine Altersrente mit 64 Jahren, muss er dafür Abschläge in Kauf nehmen. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem Zeitraum, der zwischen Josef N.s individuellem Rentenbeginn und der zu diesem Zeitpunkt gültigen abschlagsfreien Altersgrenze liegt. Der Jahrgang 1953 darf ohne Abschläge mit 65 Jahren und sieben Monaten in Rente gehen. Zwischen Rentenbeginn (64 Jahre) und der abschlagsfreien Altersgrenze liegen damit bei Josef N. 19 Monate. Die Summe seiner Abschläge beträgt 5,7 Prozent. Erfüllt Josef N. auch die Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, kann er ebenfalls mit 64 Jahren in Rente gehen. Hier muss er aber keine Abschläge in Kauf nehmen, da diese Rente bereits mit 63 Jahren und zwei Monaten abschlagsfrei gezahlt werden kann. Weitere Informationen zum Thema Abschläge finden Sie in der Broschüre Die richtige Altersrente für Sie. Lassen Sie sich in einer der Auskunftsund Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu den verschiedenen Altersrenten, den Abschlägen und Ihren persönlichen Möglichkeiten beraten. Langes Berufsleben wird belohnt Arbeitnehmer mit vielen Berufsjahren und damit auch vielen Versicherungszeiten können ohne Abschläge früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht es, eine Altersrente ohne Abschläge zu bekommen. Für Geburtsjahrgänge bis 1952 wurde die Altersgrenze für diese Rente auf 63 Jahre gesenkt. Für Geburtsjahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze stufenweise um zwei Monate pro Jahrgang von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Wartezeit für diese Rente beträgt 45 Jahre. Informationen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte enthält die Broschüre Die richtige Altersrente für Sie. Langjährig und besonders langjährig Versicherte Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Altersrente für langjährig Versicherte handelt es sich um zwei verschiedene Renten. Bei der einen beträgt die Wartezeit 45 Jahre und bei der anderen 35 Jahre.
Die eine kann ohne Abschläge mit 63 Jahren und x Monaten gezahlt werden. Bei der anderen wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente seit dem Jahr 2014 stufenweise vom 65. auf den 67. Geburtstag angehoben. Sie kann aber mit Abschlägen bereits mit 63 Jahren beginnen. Rente und Hinzuverdienst Bekommen Sie Ihre Altersrente vor der Regelaltersgrenze, dürfen Sie nur begrenzt hinzuverdienen. Die Regelaltersgrenze ist gleichbedeutend mit der Altersgrenze, die für die Regelaltersrente gilt. Durch die stufenweise Anhebung verändert sich diese Jahr für Jahr im Laufe der nächsten Jahre. Egal welche der vorgezogenen Altersrenten Sie bekommen, beim Hinzuverdienst müssen Sie sich nach der Regelaltersgrenze richten. Beispiel: Sandra V. erhält seit 2015 eine Altersrente für langjährig Versicherte. Sie ist Jahrgang 1952. Für sie liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und sechs Monaten. Vorher darf sie nur eingeschränkt hinzuverdienen. Genauere Informationen zur Regelaltersgrenze finden Sie in der Broschüre Die richtige Altersrente für Sie. Sie können auch das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen und dort Ihre Regelaltersgrenze erfragen. Die Telefonnummer finden Sie im Kapitel Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung. Alle wichtigen Informationen zum Hinzuverdienst finden Sie in unserer Broschüre Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen. Vertrauensschutz schafft Vorteile Zahlreiche Versicherte genießen Vertrauensschutz. Sie können auf das Fortbestehen alter Regelungen vertrauen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Zusammenhang mit einer Altersrente kann Vertrauensschutz bedeuten, dass die Rente ohne Abschläge gezahlt wird oder trotz steigender Altersgrenze schon früher beginnen kann. Vertrauensschutzregelungen gibt es für folgende Renten: Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Der Vertrauensschutz für die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt für Versicherte in Be17 tracht, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und bereits vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten. Sie können die Regelaltersrente und die Altersrente für langjährig Versicherte weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren erhalten. Wer zusätzlich am 1. Januar 2007 schwerbehindert war, kann ohne Abschläge mit 63 Jahren oder schon früher, aber mit Abschlägen, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen