Rentenberatung in der Nachbarschaft

Rentenberatung in der Nachbarschaft

Beantwortung von Fragen zur Rentenversicherung.

Hilfe bei Kontenklärung und Rentenantrag. Wie Sie Kontakt aufnehmen können.

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Beratung in der Nachbarschaft Beantwortung von Fragen zur Rentenversicherung Hilfe bei Kontenklärung und Rentenantrag Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen wichtigen Service: kostenlose und kompetente Beratung in der Nachbarschaft. Versichertenberater und Versichertenälteste beantworten Ihre Fragen zur Rentenversicherung und helfen dabei, Ihr Versicherungskonto zu klären und Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung zu stellen. Die Versichertenberater und Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung arbeiten ehrenamtlich und sind selbst Versicherte oder Rentner. Sie wohnen in Ihrer Nachbarschaft und unterstützen Sie bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Büro-Öffnungszeiten. Wie Sie Kontakt aufnehmen können und welche Unterlagen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen sollten, erfahren Sie in dieser Broschüre. Versichertenberater und Versichertenälteste sind Teil unseres Beratungsnetzes: Nutzen können Sie auch die Auskunfts- und Beratungsstellen und die Sprechtage vor Ort. Informationen gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon und im Internet. Inhaltsverzeichnis Benötigen Sie Hilfe bei der Kontenklärung? Was müssen Sie bei Ihrem Rentenantrag beachten? Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag? Wie können Sie Kontakt aufnehmen? Benötigen Sie Hilfe bei der Kontenklärung? Für jeden Versicherten führt die Deutsche Rentenversicherung ein Versicherungskonto - das ist die Basis Ihrer Ansprüche. Ihr Versichertenberater/ Versichertenältester hilft Ihnen dabei, das Versicherungskonto auf den aktuellen Stand zu bringen. Das Versicherungskonto Das Versicherungskonto spiegelt einen Teil Ihres Lebenslaufs wider: So sind beispielsweise die Zeiten der Berufstätigkeit, der Ausbildung, der Kindererziehung und Zeiten der Krankheit oder Arbeitslosigkeit hier erfasst. Einige dieser Daten fließen auf maschinellem Weg in das Versicherungskonto ein - das sind hauptsächlich die Zeiten, für die Sie in der Vergangenheit Beiträge gezahlt haben. Damit aber auch Zeiträume, in denen Sie selbst keine Beiträge gezahlt haben - etwa für die Schulausbildung oder die Kindererziehung - angerechnet werden können, müssen Sie selbst aktiv werden und diese Zeiten beantragen. Vollständige Daten sind wichtig Ihre Rente kann nur dann in richtiger Höhe berechnet werden, wenn im Leistungsfall (Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, Eintritt eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, Tod des Versicherten) alle relevanten Zeiten im Versicherungskonto gespeichert sind. Ihre Altersvorsorge planen Haben Sie das 27. Lebensjahr vollendet und bereits für fünf Jahre Beiträge gezahlt, erhalten Sie einmal im Jahr automatisch eine Renteninformation. Sie enthält auch eine Prognose über die künftige Höhe Ihrer Rentenansprüche und ist damit Grundlage für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung. Doch Aussagekraft besitzt die Renteninformation nur dann, wenn alle Zeiten Ihres Versicherungslebens berücksichtigt wurden. Unser Rat Lassen Sie Ihr Versicherungskonto frühzeitig klären, damit alle Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf gespeichert sind. Ihr Versichertenberater/Versichertenältester hält die Antragsformulare für die Kontenklärung bereit und füllt diese auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam aus. Was müssen Sie bei Ihrem Rentenantrag beachten? Ihr Versichertenberater/Versichertenältester nimmt Ihren Rentenantrag gern entgegen. In einem persönlichen Gespräch lassen sich viele Fragen schnell klären. Wenn Sie es wünschen, füllt der Versichertenberater/Versichertenälteste die Antragsformulare für Leistungen der Rentenversicherung mit Ihnen gemeinsam aus. Anschließend leitet er Ihren Rentenantrag dann an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Rechtzeitig den Antrag stellen Möchten Sie eine Altersrente beantragen, rät die Deutsche Rentenversicherung, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Damit die Rente noch pünktlich beginnen kann, muss er jedoch spätestens drei Monate, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, vorliegen. Geht Ihr Antrag später ein, können Sie Ihre Rente frühestens vom Antragsmonat an bekommen. Bedenken Sie auch: Renten werden in der Regel nachschüssig geleistet. Das bedeutet, dass Sie die Überweisung erst zum Monatsnde erhalten. Eine Witwen- oder Witwerrente und eine Waisenrente können längstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt werden. Wichtig: Ihr Krankenversicherungsschutz Wenn Sie eine Rente beantragen, kann sich das auf Ihren Krankenversicherungsschutz auswirken. Die gesetzliche Krankenkasse prüft für jeden Rentenantragsteller, ob die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in Betracht kommt. Versichertenberater und Versichertenälteste kennen das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren und sind bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich. Bitte beachten Sie: Haben Sie neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch Ansprüche auf

Leistungen aus einer Zusatzversorgung, sind diese separat beim jeweiligen Versorgungsträger zu beantragen. Das kann beispielsweise eine Rente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sein. Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag? Wollen Sie einen Antrag auf Leistungen der Rentenversicherung stellen, braucht Ihr Versichertenberater/Versichertenältester von Ihnen Angaben und Unterlagen. Hier nennen wir die Wichtigsten:. für alle Rentenanträge Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) Ihre Rentenversicherungsnummer Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (siehe Kontoauszug) wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft) wenn Sie ein Kind haben oder hatten: Geburtsnachweis des Kindes letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden) Nachweise über Berufsausbildungen (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind) wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde. für die Altersrente zusätzlich wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag wenn Sie neben der Rente noch weiter arbeiten möchten: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes. für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte alle ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft Ihre Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte der letzten Jahre chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- oder Gehaltsgruppe. für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich Sterbeurkunde Ihres (Ehe-) Partners Heiratsurkunde Angaben zu Ihren Einkünften bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschaft letzte Rentenanpassungsmitteilung der/ des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer). für die Waisenrente zusätzlich Sterbeurkunde des Elternteils Geburtsurkunde der Waise bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über das freiwillige soziale beziehungsweise ökologische Jahr oder Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst sowie Einkommensnachweise, sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden)

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