Rentner und ihre Krankenversicherung Wenn Sie Ihre Rente beantragen, werden Sie sich vielleicht fragen, ob Sie nun weiterhin krankenversichert sind und wie hoch Ihre Beiträge sein werden. Antworten auf diese und andere mögliche Fragen rund um den Kranken- und auch Pflegeversicherungsschutz als Rentner gibt Ihnen unsere Broschüre. Familienversichert oder pflichtversichert? Die Zusammenarbeit von Renten- und Krankenversicherung Im Ruhestand sind Sie genauso kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Bis auf das Krankengeld erhalten Sie weiterhin alle gewohnten Leistungen. Doch auch als Rentner müssen Sie hierfür in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Grundsätzlich bestehen für Rentner folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung: in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft oder die Familienversicherung, bei einem Versicherungsunternehmen die private Krankenversicherung. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner nicht und waren Sie bislang bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, wird Ihre Versicherung dort als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt, es sei denn, Sie sind aus einem anderen Grund (zum Beispiel wegen einer Beschäftigung) noch pflichtversichert. Waren Sie vor der Rentenantragstellung nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und erfüllen die Vorversicherungszeit nicht, müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Sie können dann nur unter bestimmten Voraussetzungen freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden oder müssen sich privat krankenversichern. Verfügen Sie jedoch nur über ein geringes persönliches Gesamteinkommen, kann für Sie auch eine beitragsfreie Familienversicherung in Frage kommen