Rückabwicklung einer betrieblichen Altersversorgung Zurzeit erreichen ''LOHN und GEHALT'' zahlreiche Anfragen von Personalverantwortlichen, wie es um die Rückabwicklung von Verträgen der betrieblichen Altersversorgung bestellt ist. Zahlreiche Mitarbeiter wollen ihre Direktversicherungsverträge (Entgeltumwandlung) kündigen, u. a. aus Sorgen um die Kapitalmarktentwicklung. Dieser Beitrag soll Ihnen als Abrechner und Betreuer der betrieblichen Altersversorgung Hilfestellung geben. Grundsätzliches zur betrieblichen Altersversorgung Aufgrund sinkender gesetzlicher Rentenansprüche setzt der Staat stärker auf Eigenvorsorge seiner Bürger. Zu diesem Zweck fördert er Betriebsrenten nicht nur steuer- und sozialabgabenrechtlich, sondern er hat auch einen Rechtsanspruch für jeden Arbeitnehmer zum Aufbau einer Altersversorgung geschaffen. Jeder Arbeitnehmer - unabhängig von der Größe des Betriebes - hat laut § 1a des Betriebsrentengesetzes seit 2002 das Recht von seinem Arbeitgeber zu verlangen, Teile seines künftigen Entgeltes bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind 2011 maximal 220 Euro monatlich) in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. So können Arbeitnehmer also z.B. bis zu 220 Euro monatlich von ihrem Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei in ihre eigene Altersversorgung investieren. Dabei ist es egal, wie viel ein Arbeitnehmer verdient. Für die Mitarbeiter lohnt sich diese sogenannte Entgeltumwandlung auf jeden Fall, da sie Brutto für Netto einzahlen können und - neben dem Aufbau einer staatlich geförderten Altersrente - der tatsächliche ''Verlust'' an Nettogehalt viel kleiner ist. Natürlich verringern sich durch diese Gehaltsumwandlung auch die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und andere Sozialleistungen, da weniger Einzahlung erfolgt. Allerdings wird dies durch die zusätzlich erworbene Leistung aus der Betriebsrente kompensiert. Leistungen wie Kapital- oder Rentenzahlung Hinterbliebenenrenten und Todesfall-Leistungen erbringt. An Rendite sind bei diesem Durchführungsweg 2,25 Prozent Garantiezins auf den Sparanteil (der nicht den eingezahlten Beiträgen entspricht) gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus versprechen die Anbieter, allerdings unverbindlich, meist Zinsgewinne zwischen 4 und 6 Prozent. Die Direktversicherung ist der beliebteste Durchführungsweg in Deutschland bei der betrieblichen Altersversorgung. Vor dem Jahr 2005 gab es die sogenannte Pauschalversteuerung. Das heißt vereinfacht ausgedrückt, dass der damals geltende Umwandlungsbetrag mit einer pauschalen Lohnsteuer (20 Prozent) versehen wurde und dadurch der Auszahlungsbetrag im Rentenalter als Einmalzahlung steuerfrei war bzw. die Rente mit einem geringen Ertragsanteil versteuert werden Nachgelagerte Besteuerung Seit den letzten steuerlichen Änderungen musste. 2005 werden alle Alterseinkünfte schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung Direktversicherung im Porträt Die Direktversicherung ist die auf das Le- überführt. Das heißt, dass im Alter alle ben eines Arbeitnehmers durch den Ar- Einnahmen (z.B. gesetzliche Rente, Bebeitgeber abgeschlossene Lebens- oder triebsrente, private Rente, sonstige EinRentenversicherung. Es können zwei künfte) zusammengezählt werden und Formen der Direktversicherung unter- mit dem persönlichen Einkommenssteuschieden werden: zum einen die Direkt- ersatz der Arbeitnehmer - unter Berückversicherung, die ausschließlich vom sichtigung von Freibeträgen - versteuert Arbeitgeber finanziert wird, und zum an- werden. Der Versorgungsträger muss jederen die Direktversicherung die vom Ar- doch im Einzelfall die individuellen Bebeitnehmer durch Gehaltsumwandlung steuerungsgrundlagen mitteilen. finanziert wird. Auf die Gehaltsumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Alters- Bei der betrieblichen Altersversorgung versorgung besteht ein Rechtsanspruch erfolgt ab 2005 die volle Besteuerung der des Arbeitnehmers. Bezugsberechtigt sind erhaltenen Betriebsrente und die Beitragsder Arbeitnehmer und im Todesfall seine pflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Angehörigen. Beim Abschluss der Direktversicherung gibt es meist eine Gesundheitsprüfung, da der Versicherer (den der Arbeitgeber allein, ggf. in Absprache mit seinem Betriebs- oder Personalrat, aussucht) Auflösung der betrieblichen Altersversorgung Grundsätzlich ist eine Auflösung der betrieblichen Altersversorgung nicht vorgesehen. Das Betriebsrentengesetz spricht in die- Der neue Arbeitgeber muss die Einbrinvon seinem Recht auf Übertragung der gung eines alten bAV-Guthabens (nicht jesem Zusammenhang von Portabilität. Anwartschaft Gebrauch macht. doch die Fortführung des Altvertrages) in 3. Die Anwartschaft ist auf Verlangen Portabilität bedeutet in der betrieblichen einen neuen Vertrag im Rahmen der bedes Arbeitnehmers abzufinden, wenn trieblichen Altersversorgung ermöglichen. Altersversorgung, dass ein Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzl
ichen Rentenversicherung erstattet worden sind. 4. Der Teil der Anwartschaft, der während eines Insolvenzverfahrens erdient worden ist, kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. 5. Für die Berechnung des Abfindungsbetrages gilt § 4 Abs. 5 entsprechend. 6. Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen. Bei der Rückabwicklung einer betrieblichen Altersversorgung haben Arbeitgeber erhebliche Aufklärungspflichten. von ihm bislang angespartes Kapital - unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen - beim Arbeitgeberwechsel vom alten zum neuen Arbeitgeber ''mitnehmen'' kann. Er kann also die beim bisherigen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung aufgebauten Anwartschaften auf eine Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung übertragen lassen (Übertragungswert) oder den Vertrag komplett übernehmen lassen (Versicherungsnehmerwechsel). Alternativ kann er den Altvertrag ruhen lassen (Beitragsfreistellung). Das heißt, aus dem bisher angesparten Guthaben wird eine neue Altersrente berechnet und das vorhandene Kapital bis zum Ablauf weiter verzinst. den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführen (Schicht 3 - Privatvertrag). Der Anbieter muss intern allerdings eine Trennung der Guthaben aus der bAV- und der Privatphase vornehmen, da über den bAV-Betrag nicht ohne weiteres verfügt werden kann. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben am 21./22.11.2006 beschlossen: Darüber hinaus besteht die Abfindungsmöglichkeit für sogenannte Kleinrenten, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen. Das wären ca. 25 Euro Monatsrente (alte Bundesländer) und ca. 22 Euro Monatsrente (neue Bundesländer). Für den Erwerb von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG kann Beitragsfreiheit für Arbeitgeberleistungen bzw. Entgeltumwandlungen nach § 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung oder § 115 SGB IV bestehen. Dabei ist unbeachtlich, ob das § 3 Betriebsrentengesetz - Abfindung BetrAVG als Leistung auch eine nach § 3 1. Unverfallbare Anwartschaften im Fal- BetrAVG zulässige Abfindung vorsieht. le der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen Eine Abfindungsleistung nach dem Benur unter den Voraussetzungen der trAVG stellt zwar auch kein Arbeitsentfolgenden Absätze abgefunden wer- gelt im Sinne der Sozialversicherung den. dar, wenn sie wegen Beendigung des Be2. Der Arbeitgeber kann eine Anwart- schäftigungsverhältnisses gezahlt wird. schaft ohne Zustimmung des Arbeit- Es könnte sich jedoch um einen Versornehmers abfinden, wenn der Mo- gungsbezug nach § 229 SGB V handeln, natsbetrag der aus der Anwartschaft wenn die Abfindung im zeitlichen Zusamresultierenden laufenden Leistung menhang mit dem Ausscheiden aus dem bei Erreichen der vorgesehenen Al- Erwerbsleben steht. Ein solcher zeitlicher tersgrenze 1 vom Hundert, bei Ka- Zusammenhang ist anzunehmen, wenn pitalleistungen zwölf Zehntel der der Arbeitnehmer das 59. Lebensjahr vollmonatlichen Bezugsgröße nach § 18 endet hat. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt Abfindung von Anwartschaften entsprechend für die Abfindung einer ohne arbeitsrechtliche Grundlage laufenden Leistung. Die Abfindung ist Bei einer nicht dem Gesetzeszweck folunzulässig, wenn der Arbeitnehmer genden Verwendung erworbener AnwartLo h n und Gehalt Spezial März 2011 gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentschaften bzw. einer Leistung, die im Begelt die anteilige BeitragsbemessungstrAVG nicht als Leistung der betrieblichen grenze nicht erreicht. (.) Altersversorgung vorgesehen ist, wird der in der Sozialversicherung für Arbeitgeberleistungen bzw. Entgeltumwandlungen Praktisches Beispiel zur betrieblichen Altersversorgung gereEin Mitarbeiter, der noch in Ihrem Betrieb gelten Beitragsfreiheit die Grundlage enttätig ist, will aus finanziellen Gründen seine zogen. Direktversicherung (Beginn: 2008) nach drei Jahren auflösen. Da jedoch aufgrund des Versicherungsprinzips in der Sozialversicherung in abgewickelte Versicherungsverhältnisse nicht mehr eingegriffen werden kann, verbleibt es bei der Beitragsfreiheit der Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung. Bei dem vom Arbeitgeber (bzw. der Versorgungseinrichtung) gezahlten Abfindungsbetrag bzw. Rückkaufswert handelt es sich um einen geldwerten Vorteil für den Beschäftigten, der nach § 14 Abs. 1 SGB IV als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen ist. Für die Beitragsberechnung findet § 23a SGB IV Anwendung. § 23a SGB IV - Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen Auszug: 1. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgelt
abrechnungszeitraum gezahlt werden. (.) Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt versicherungspflichtig Beschäftigter ist dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es gezahlt wird, soweit die Absätze 2 und 4 nichts Abweichendes bestimmen. 2. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. 3. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für versicherungspflichtig Beschäftigte zu berücksichtigen, soweit das bisher Loh n und Ge halt Sp ez i a l März 2011 Wenn Sie dieses Brutto nun um unsere fiktiven 800 Euro Einmalzahlung aus der bAV-Auflösung auf 4.300 Euro erhöhen, bleibt ein Netto von ca. 2.438 Euro. Von den 800 Euro bleiben also nur 381 Euro Netto übrig. Sicher ein Zusatzargument, um die Auflösung abzuwägen. (Berechnungen mittels WISO Gehalt 2011) Abschließender Hinweis Als Personalverantwortliche trifft Sie auch hier eine umfassende Aufklärungspflicht zu den Nachteilen einer zweckwidrigen Auflösung der betrieblichen Altersversorgung, das sind zusammengefasst: Nachträgliche Sozialabgaben Verlust der betrieblichen Versorgung Erschwerte Aufnahme (z.B. höheres Eintrittsalter) und geänderte BedinSchrittfolge 2: Werte gungen (z.B. Verzinsung) bei NeuverSie als Versicherungsnehmer des Vertrages trägen müssen beim Versicherer der bAV schriftlich Verlust der Steuervorteile aus Paudie Information über den Rückkaufswert schalversteuerung (Kapitalleistung einholen. wäre nach 12 Jahren steuerfrei zu verSollte Ihr Mitarbeiter trotz der erhaltenen einnahmen) und Auskunft über die Höhe der Auszahlung Versteuerung der erhaltenen Beträge und Ihrer Belehrung (insbesondere auch mit dem Hinweis auf Beitragsfreistellung) die (Rückkaufswert bzw. AbfindungsbeAuflösung wünschen, setzen Sie ein gemeintrag). schaftliches Kündigungsschreiben auf. Bevor Sie die VersicherungsnehmereigenSchritt 3: Auszahlung schaft übertragen, dokumentieren Sie die Der Rückkaufswert - der aufgrund der anfalBeratung zum Schicksal der betrieblichen lenden Abschluss- und Verwaltungskosten nicht den eingezahlten Beträgen entspricht - Altersversorgung in der Personalakte. Das probate Mittel sollte deshalb immer die beträgt angenommen 800 Euro. Dieser wird an Sie als Arbeitgeber/Versicherungsnehmer Beitragsfreistellung oder die Fortführung ausgezahlt. der Betriebsrentenverträge sein. Schritt 1: Beratung Sie informieren den Mitarbeiter über die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und finanziellen Nachteile dieser Auflösung. Dies lassen Sie sich schriftlich dokumentieren. Hilfsweise kann diese Aufklärung in Ihrem Auftrag auch der zuständige Versicherungsbetreuer/-vermittler vornehmen. Schritt 4: Versteuerung und Verbeitragung Diese Einmalauszahlung wird in der Entgeltabrechnung des Auszahlungsmonats als Sonderzahlung verbucht und mit Steuern und Sozialabgaben gemäß § 23 SGB verbucht. Sollte der Mitarbeiter über die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung kommen, hat dies keine Auswirkungen auf die SV-Beiträge