Schmerzen im Büro durch Mausarm & Co.

Schmerzen im Büro durch Mausarm & Co.

Mausarm, Carpal-Tunnel-Syndrom und andere Schmerzkrankheiten greifen um sich.

Hand- und Unterarmbeschwerden sind für viele Bildschirmarbeiter.

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Schmerzen im Büro durch Mausarm und Co. welchen Umfang RSI-Erkrankungen wie der Mausarm heute bereits angenommen haben warum Berufsgenossenschaft und Gerichte Schmerzerkrankungen durch Bildschirmarbeit bisher als Berufskrankheiten nicht anerkannt haben mit welchen Argumenten das Verwaltungsgericht Göttingen erstmals eine andere Entscheidung getroffen hat welche Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen gegen RSI-Erkrankungen bekannt und bewährt sind Mausarm, Carpal-Tunnel-Syndrom und andere Schmerzkrankheiten greifen um sich. Hand- und Unterarmbeschwerden sind für viele Bildschirmarbeiter tägliche Begleiter - eine Anerkennung als Berufskrankheit war und ist dennoch schwierig bis unmöglich. Hoffnungsvoll stimmt nun eine Bekanntmachung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. August 2006. In einem Berufskrankenheitenverfahren wurde erstmals die schmerzende Maushand einer Beamtin als Berufskrankheit anerkannt. Höchste Zeit, denn Beschwerden wie der Mausarm werden auch durch neue Forschungsergebnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegt. Noch vor einigen Jahren wiesen von den heute mehr als 21 Millionen Bildschirmarbeitsplätzen in Deutschland rund 6 Millionen erhebliche ergonomische Mängel auf. Demgegenüber registriert eine aktuelle Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erste Verbesserungen. Sie stellt aber ebenfalls fest, dass mit zunehmender Arbeitszeit am Bildschirm immer mehr Beschäftigte unter Schmerzzuständen leiden, die international unter dem Begriff RSI zusammengefasst werden. RSI ist die Abkürzung für Repetitive Strain Injury (engl. repetitive sich wiederholend, strain Anspannung, Belas tung, Dehnung, injury Beschädigung) chen Zeitraum bei 37,6% (Schulter) und und beschreibt das Phänomen, dass Mus- 54,8% (Nacken) aufgetreten waren. Bestätigt wurde auch der Zusammenkeln durch oft und schnell sich wiederholende, ohne viel Kraftaufwand ausge- hang zwischen der Dauer der täglichen führte Bewegungen (typisch für die Arbeit Bildschirmarbeit und dem Auftreten solcher mit Tastatur und Maus) dauerhaft geschä- Beschwerden: Von den unter zwei Stunden täglich am Bildschirm Arbeitenden klagten digt werden können. Zwar klagten aktuell nur 4,5% der von nur 15% über Handschmerzen, wähder BAuA befragten Beschäftigten über rend dieser Anteil bei mehr als sechs StunSchmerzen der Hand und 3,5% über den Bildschirmarbeit täglich auf 25,4% Schmerzen im Unterarm. Bezogen auf das anwuchs. Bei den Unterarmbeschwerden gesamte Jahr vor der Befragung hatten lagen die entsprechenden Prozentsätze aber bereits 21% (Hand) und 15% (Unter- bei 11,8 bzw. 19%. Besonders interessant: Zufriedenheit am arm) unter solchen Schmerzen gelitten. Noch verbreiteter sind allerdings Schulter- Arbeitsplatz und psychosoziale Faktoren und Nackenschmerzen, die in dem glei- (wie z.B. Arbeitsklima oder Führungsstil) Computer und Arbeit 10/2007 RSI-Tipps für die Bildschirmarbeit Legen Sie regelmäßig kleine Pausen ein. Schreiben Sie nach dem Zehn-Fingersystem, das verteilt die Belastung gleichmäßig auf alle Finger. Reduzieren Sie immer wieder einmal Ihre Schreibgeschwindigkeit. Klammern Sie sich nicht zu sehr an die Maus, nutzen Sie Tastenkombinationen oder zur Abwechslung andere Eingabegeräte wie einen Trackball (siehe Seite 14). Halten Sie die Handgelenke bei der Arbeit mit Tastatur und Maus immer gerade nicht abknicken oder verdrehen. Nehmen Sie die Hände weg von den Eingabegeräten, wenn Sie diese gerade nicht brauchen, nutzen Sie Wartezeiten am Rechner für Ausgleichsbewegungen. Lehnen Sie sich bei der Arbeit mit der Maus nicht zurück, dabei würden Sie den Abstand zur Maus erhöhen, was größere Belastungen für Handgelenke und Ellenbogen bedeutet. Wenn RSI-typische Beschwerden auftreten, dokumentieren Sie frühzeitig die Arbeitsbedingungen, Symptome und den Krankheitsverlauf, bei einer eventuell erforderlich werdenden Anzeige als Berufskrankheit erspart dies Kosten, Zeit und vielleicht auch Fehlschläge. hatten zwar nachweisbare Auswirkungen auf die Nacken- und Schulterbeschwerden, nicht aber auf Hand- und Unterarmschmerzen! Vorsorge nach G 37 Die statistischen Erhebungen und umfangreichen Tabellen der BAuA geben nicht nur Aufschluss über den aktuellen Zusammenhang von Bildschirmarbeit und RSI, sie erlauben auch eine vergleichende Bewertung des Gesundheitszustands in Betrieben und Behörden. Bildschirmarbeiter haben nämlich Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37. Diese Untersuchungen gehen über die vielfach üblichen Augenuntersuchungen weit hinaus. Der untersuchende Arzt muss nämlich auch Befunde und Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparats und Erkrankungen und Beschwerden des Nervensystems ermitteln und wenn nötig Ergänzungsuntersuchungen veranlassen. Arbeitnehmer können solche Untersuchungen vor Aufnahme einer Bildschirmtätigkeit im Rahmen einer Erstuntersuchung

verlangen (wenn nötig mit Unterstützung durch die Belegschaftsvertretung). Der Arbeitgeber muss dann bis zum 40. Lebensjahr des Arbeitnehmers spätestens alle fünf Jahre, danach spätestens alle drei Jahre eine entsprechende Nachuntersuchung anbieten. Liegen akute Beschwerden vor, kann eine solche Untersuchung aber auch umgehend gefordert werden - dazu heißt es im G 37: Auf Wunsch eines Beschäftigten, der unabhängig vom Ergebnis vorangegangener Untersuchungen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seinen Beschwerden oder seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet, hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine vorzeitige Nachuntersuchung. RSI als Berufskrankheit Der Schluss, dass die immer häufiger auftretenden RSI-Schmerzen in Hand und Unterarm primär durch Bildschirmarbeit verursacht werden, erscheint zwingend. Dennoch ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) aus naheliegenden Grün den unverändert der Auffassung, dass eine überwiegende Verursachung durch berufliche Tätigkeiten nicht belegt ist.3 Die VBG ist vielmehr der Überzeugung, dass RSI-Symptome mehr mit psychosozialen Faktoren zusammenhängen als mit einer ergonomisch ungünstigen Arbeitsbelastung. Auch könne RSI deshalb nicht als Berufskrankheit anerkannt werden, weil RSI weder diagnostisch validiert ( eindeutig belegt ist) noch überwiegend durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird. Und in der Tat finden sich international auch seriöse Studien, die diesen psychosozialen Hintergrund von RSI nahe legen.4 Der RSI-Spezialist Prof. Dr. Hargo Sorgatz (TU Darmstadt) hingegen sieht den Zusammenhang zwischen ergonomisch ungünstigen Arbeitsplätzen und dem Auftreten von RSI als wissenschaftlich schlüssig belegt an.5 Ursachen für RSI sind seiner Ansicht nach nicht nur winzige Faserverletzungen an Nerven, Sehnen und Muskeln (die im Prinzip wieder heilen könnten), sondern das für RSI typische sogenannte Schmerzlernen. Demnach sind Kopplungen zwischen Schmerzimpulsen einerseits und bestimmten Bewegungsabläufen andererseits dafür verantwortlich, dass die RSI-Schmerzen auch nach Erholungspausen und Ausheilung der Mikroverletzungen nicht verschwinden. Auf dem Hintergrund solcher Erkenntnisse ist RSI in etlichen Ländern (so z.B. in den USA) als Berufskrankheit anerkannt. Das deutsche Berufskrankheitenrecht hingegen kennt nur die Berufskrankheit BK Nr. 2101 (Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können). Nach dieser Definition wurden in den vergangenen Jahren jährlich etwa 20 Fälle anerkannt - in denen es aber nicht um Bildschirmarbeit ging. Und in der Tat kommt es zu RSI-ähnlichen Schmerzzuständen auch in anderen Arbeitsbereichen.6 Dafür haben die Berufsgenossenschaften vor zwei Jahren sogar den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 erlassen7, der auch für Erkrankungen und Reizzustände der Sehnen, Sehnenscheiden, Sehnenansätze und Schleimbeutel und bei Veränderungen der Ellenbogen, Hand- und Fingergelenke gilt. Die zugehörige Berufsgenossenschaftliche Information BGI 504-46 benennt als typische Tätigkeiten z.B. Mikroskopierarbeiten, überwiegend sitzende Tätigkeit am Prozessleitsystem, Leitwartentätigkeit, Tätigkeit auf Führerständen und Überwachungsarbeitsplätze, schließt Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen und sonstigen Büroarbeitsplätzen aber ausdrücklich aus. Damit wurde abermals die Chance vertan, für die verschiedenen repetitiven (sich wiederholenden) Tätigkeiten ein einheitliches arbeitsmedizinisches Instrumentarium im Berufskrankheitenrecht zu etablieren. Gerichtsentscheide zum Thema RSI Typisch für das Ende von RSI-Berufskrankheitenverfahren ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Januar 2005, ein Mausarm sei nicht als Berufskrankheit einzustufen. In dem konkreten Fall hatte ein Beamter auf Übernahme seiner Behandlungskosten geklagt. Er musste sich nach 15-jähriger Bildschirmarbeit aufgrund von Schmerzen im rechten Arm mehrmals operieren lassen und wurde schließlich aufgrund eines chronischen Tennisellenbogens in den Ruhestand versetzt. Dennoch kamen die Richter zu der Meinung, dass keine Berufskrankheit vorliege. Denn dies setze voraus, dass eine solche Erkrankung unabhängig von der individuellen gesundheitlichen Veranlagung sehr wahrscheinlich sei. Das aber war nach Ansicht der Richter im entschiedenen Fall nicht gegeben, weil in der Behörde kein weiterer solcher Fall aufgetreten sei. Solche Entscheidungen haben eine lange Tradition: Schon als in den 1970er Jahren die ersten Computerterminals als Arbeitsmittel eingeführt wurden, wurden trotz eindeutiger Hinweise8 die damit verbundenen Erkrankungen von den zuständigen Gremien nicht als Berufskrankheit anerkannt. Umso aufsehenerregender

ist deshalb ein Urteil des VG Göttingen vom 22.8.2006. Das Gericht stellte fest, dass Sehnenscheidenentzündungen der rechten Hand infolge langjähriger Arbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen (siehe den Artikel ab Seite 11) durchaus eine dienstunfallrechtliche Berufskrankheit sein können, wenn die konkret auszuführenden dienstlichen Verrichtungen eine besondere Gefährdung unabhängig von der individuellen Veranlagung typisch der Sekunde!) ausgeführt werden müssten und zwar an jedem Arbeitstag für mindestens drei Stunden und das über einen Zeitraum von fünf Jahren! Das jedoch sei - so die Göttinger Richter - eine unrealistische Festlegung. Was sofort deutlich werde, wenn man selbst einmal versuche, drei Mausklicks pro Sekunde auszuführen. Spätestens nach drei bis vier Minuten - also bei 500 bis 1000 Mausklicks in Folge Sehnenscheidenentzündungen der rechten Hand infolge langjähriger Arbeit an Tastatur und Maus können eine dienstunfallrechtliche Berufskrankheit sein. und in höherem Maße als bei der übrigen - sei der Bewegungsapparat des ZeigefinBevölkerung bzw. den übrigen Beam- gers selbst bei günstigster Handhaltung so hochgradig ermüdet, dass Teile der Armtinnen und Beamten enthalten. Die von der klagenden Beamtin zwi- und Handmuskulatur verkrampften und schen Juni 2001 und Januar 2003 durch- eine stundenlange Fortsetzung desselgeführten dienstlichen Aufgaben bargen ben Bewegungsablaufs unmöglich würde. nach Auffassung der urteilenden Richter Und bei einer schnell sich wiederholenden eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Ein- Benutzung der rechten Maustaste durch tritt von Sehnenscheidenentzündungen Mittel- oder Ringfinger trete dieser Effekt der rechten Hand in sich - und zwar unab- aufgrund des geringeren Trainings sogar hängig von der individuellen Veranlagung. noch deutlich früher auf. Damit sei klar, so das Gericht weiter, Für diese Einschätzung berief sich das Gericht auf die vom Bundesverband der dass im gesamten Öffentlichen Dienst Unfallkassen herausgegebenen Hinweise kein PC-Arbeitsplatz denkbar sei, auf dem zur sicheren und gesundheitsgerechten über mehr als fünf Jahre hinweg arbeitsGestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. täglich innerhalb von drei Stunden mehr Danach seien Störungen im Hand-/Arm-Be- als 30 000 Mausklicks ausgeführt werden reich (zu denen auch Sehnenscheidenent- müssten. Die zu einer Berufskrankheit fühzündungen zu zählen sind) bei Bildschirm- rende Beanspruchung müsse deshalb von arbeitern sieben- bis zwölfmal häufiger als der absoluten Häufigkeit der Bewegungsabläufe weitgehend unabhängig beurteilt in der Gesamtbevölkerung. Konkret sah das Gericht die Ursache für werden. Diese Entscheidung bezieht sich zwar die Erkrankung in der speziellen Belastung der Klägerin, die im Rahmen von Control- auf den Öffentlichen Dienst und das Beamling-Tätigkeiten extrem häufig und beson- tenrecht, aber auch alle anderen von RSIders schnell mit der Maus klicken und dop- Symptomen betroffenen Arbeitnehmer tun pelklicken musste. Dabei widerlegten sicher gut daran, gutachterlichen Sachverdie Göttinger Verwaltungsrichter durch stand zu Rate zu ziehen, um zu angemeseigene Experimente die in solchen Fälle senen Untersuchungen und Bewertungen besonders hohen Hürden für eine Anerken- der gesundheitlichen Auswirkungen ihrer beruflichen Tätigkeit zu kommen. nung als Berufskrankheit. Die Berufsgenossenschaften gingen und gehen nämlich davon aus, dass von einer gesundheitsschädlichen Belastung erst dann gesprochen werden könne, wenn mausähnliche Bewegungen mit Verschiedenste Autoren und Institutionen mindestens 10 000 Bewegungsabläufen/ geben für den Umgang mit RSI-ProbleStunde (das wären drei Mausaktionen in men nützliche Informationen und Vorbeu RSI-Vorbeugung und Behandlung Behandlungsmöglichkeiten bei RSI-Erkrankungen Medikamentös kann mit Schmerz- und Rheumamitteln sowie mit Cortison-Injektionen und Antidepressiva behandelt werden (Sorgatz: Diese Methoden sind geeignet, die Empfindung der aktuellen Beschwerden zu reduzieren. Wird aufgrund der künstlichen Beschwerdefreiheit unvermindert weitergearbeitet, fördert dies die Chronifizierung des Syndroms. Eine langfristig angelegte schmerzstillende Grundbehandlung kann sich jedoch bei deutlich verminderter Tätigkeit langfristig positiv auswirken, da sie eine Entkoppelung zwischen Tätigkeit und Schmerzempfindung bewirkt.) Physiotherapeutisch stehen neben der Milderung der Symptome durch Wärme, Kälte und Bestrahlungen Maßnahmen zur Muskeldehnung und Gymnastik im Vordergrund. Während für mildernden Maßnahmen dieselben Einschränkungen gelten wie für medikamentöse, sind solche Übungen zur Verbesserung der Bewegungsfähigkeit grundlegend für den Erfolg weiterer Behandlungsmaßnahmen. Chirurgische Eingriffe haben bei akuten, eindeutig diagnostizierbaren Beschwerden an den Sehnen bessere Erfolgsaussichten als bei sich schleichend entwickelnden oder bereits chronischen Hand-/Ar

m-Schmerzen (häufig wird von einer kurzfristigen Besserung berichtet, nach wenigen Jahren kann sich der chirurgische Eingriff aber als Schwächung des Bewegungsapparats erweisen). Langandauernde, tätigkeitsbegleitende Schmerzzustände können die Entwicklung depressiver Krankheitsbilder einleiten oder beschleunigen. Diese können durch Alltagsprobleme und frühere Konflikte noch verstärkt werden. Psychotherapeutische Verfahren zielen dann auf Änderung der krankheitsbedingten Abnahme von Selbstwertgefühl und Leistungsbereitschaft und führen in der Regel zu einer besseren Schmerzbewältigung und damit Steigerung der Lebensqualität. Eine psychologische Schmerztherapie (Gespräche, Entspannungstechniken u.Ä.) kann und sollte die anderen Behandlungsmaßnahmen ergänzen. Als Beipiel eines solchen Behandlungsprogramm wurde an der Universität Darmstadt eine physiobehaviorale RSI-Behandlung entwickelt. getipps (siehe Kasten auf Seite 8)10 - mehr dazu im Artikel ab Seite 11. Diese vorbeugenden Maßnahmen sind deshalb von so außerordentlich großer Bedeutung, weil eine chronisch gewordene RSI-Erkrankung nach Erfahrungen des RSI-Spezialisten Harko Sorgatz kaum heilbar ist. Was nicht heißt, dass man eine Behandlung nicht versuchen sollte. Dafür kommen nach Sorgatz11 eine ganze Reihe von Behandlungsmöglichkeiten in Frage (siehe Kasten oben). An der Universität Darmstadt beispielsweise wird für RSI-Patienten aus einem Katalog von diagnostischen Verfahren, Übungen und Geräten jeweils ein individuelles Behandlungsprogramm zusammengestellt. Die Behandlung setzt allerdings wegen ihres einübenden Charakters - dazu gehört z.B. die Reduktion der Schreibgeschwindigkeit - eine hohe Motivation bei Patienten voraus. Therapiert wird aber auch mit speziell entwickelten Methoden: So können Tastaturen mit verschiedenen Oberflächen (rauh, weich, noppig usw.) ausgestattet werden. Übungen zum blinden Ertasten verschiedener kleiner Gegenstände fördern die Sensibilität. Und auch das abwechselnde Nutzen verschiedener Eingabegeräte trägt zur Entlastung bei Bei RSI-Patienten, so H. Sorgatz, fehlt häufig ein normaler Input aus dem Hand-/ Arm-Bereich. Die Bewegungen an der Tastatur sind einseitig. Treten starke Beschwerden auf, neigen Patienten oft dazu, den Gebrauch der Hände zu reduzieren. Durch Schonhaltungen und Schutzkontraktionen der Muskulatur bei Überlastung werden motorische Beeinträchtigungen weiter provoziert. Ein muskuläres Regenerationstraining hat einerseits den Effekt, die beanspruchte Muskulatur zu lockern und zu stärken. Weiterhin ermöglichen neue Bewegungsmuster eine Verbesserung sensorischer und motorischer Fähigkeiten. Eine solche Behandlung zielt auf Regeneration und Arbeitsfähigkeit und ist einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit - auch bei Anerkennung als Berufskrankheit - mit Sicherheit vorzuziehen

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