Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II. Voraussetzungen der selbständigen Tätigkeit. Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmerregelung. Quittungen und Rechnungen. Förderungen. Einstiegsgeld. Darlehen und Zuschuss nach §16c SGB II. Gründungszuschuss (GZ). Die Berechnung des Arbeitslosengeld II. Bedarfsberechnung. Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit. Ausfüllen der Anlage EKS. Abschnitt A Angaben zu den Betriebseinnahmen (Seite 3). Abschnitt B Angaben zu den Betriebsausgaben und zum Gewinn (Seite 4-5). Abschnitt C Angaben zu anderen Aufwendungen (Seite 6). Zu berücksichtigendes Einkommen und Freibeträge. ASG Beratungsstelle für Arbeitslose Bundesweit bezogen im Jahr 2013 ca. 127.000 Selbständige ergänzendes Arbeitslosengeld II (Alg II). Dies sind fast doppelt so viele wie noch im Jahr 2007. Jeder dritte dieser Selbständigen erzielte nur einen monatlichen Gewinn zwischen 0 Euro und 100 Euro. Nur jeder vierte erzielte monatliche Gewinne über 400 Euro. Um sich eine existenzielle Grundlage zu sichern, sind deshalb viele Selbständige auf aufstockende Leistungen des Staates angewiesen. Unter ihnen befinden sich Unternehmer mit kleinen Läden, Freiberufler, die beispielsweise als Dolmetscher, Lehrer, Künstler oder Journalisten arbeiten. Primäres Ziel des SGB II ist es, dass die Kunden der Jobcenter ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können. Dieses Ziel kann auch durch die Aufnahme einer tragfähigen selbständigen Beschäftigung erreicht werden. In Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit rückt deshalb für viele Arbeitslose die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als berufliche Perspektive in den Vordergrund. Eine andere Gruppe sind die Selbständigen, die aufgrund eines Rückganges der Einnahmen ihren Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestreiten können. Dies kann während einer längeren Auftragsflaute hilfreich und auch notwendig sein, insbesondere um das Minimum des notwendigen Lebensunterhalts sicherzustellen (Miete, Nebenkosten, Krankenversicherung etc.) und um Schulden zu vermeiden. Wenn sich herausstellt, dass die Selbständigkeit keine tragfähige Perspektive liefert, ist eine Umorientierung hin zu einem Angestelltenverhältnis erforderlich. Des Weiteren gibt es viele Arbeitslose, die aus anderen Gründen eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Aktuelle Berufserfahrung sammeln und damit den Lebenslauf ergänzen Einer bezahlten Beschäftigung nachgehen Beschäftigungsfähigkeit erhalten Ein Berufsfeld ausprobieren Etwas hinzuverdienen Zumindest einen Teil des Lebensunterhaltes selbst bestreiten Der formale Aufwand für Selbständige mit Alg II - Bezug ist sehr hoch. Die Regelungen sind sehr komplex. Dies betrifft aber auch alle Regelungen u.a. des Steuerrechts, der Sozialversicherungen und des Gewerberechts. Die vorliegende Broschüre richtet sich an Selbständige, die trotz ihrer Tätigkeit den notwendigen Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Unser kleiner praktischer Leitfaden soll dabei helfen, die Scheu vor der Antragstellung von Alg II zu verlieren, und soll einen Überblick darüber geben, was zu berücksichtigen ist, welche Zuschüsse und Förderungen möglich sind und die dafür notwendigen Schritte erläutern. Bei einer selbständigen Tätigkeit sind viele formale Dinge zu berücksichtigen. Wo muss ich mich anmelden? Welchem Amt muss ich Rechenschaft ablegen? Welche Steuern sind zu entrichten? Was muss ich bei den Sozialversicherungen beachten? Wie gestalte ich meine Buchführung und das Wichtigste: Ist mein Geschäftsmodell langfristig wirtschaftlich tragfähig? Nachstehende Grafik zeigt einen Überblick verschiedener Bereiche, mit denen Sie sich als Selbständige auseinandersetzen müssen, insbesondere wenn Sie ergänzende Leistungen für Ihren Lebensunterhalt beantragen