Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. In einer Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen der EU-Grundrechteagentur im Jahr 2014 gab ein Drittel der befragten Frauen in Deutschland an, sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld erfahren zu haben. Eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 bestätigt diese Zahlen: In Deutschland hat jede zweite befragte Person sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Sexuelle Belästigung kann unabhängig von Branche und beruflicher Position am Arbeitsplatz stattfinden. Sie betrifft mehrheitlich Frauen, aber auch Männer sowie Trans und intergeschlechtliche Personen können betroffen sein. Ihr Vorgesetzter starrt Ihnen in den Ausschnitt. Ihr Ausbilder macht Ihnen gegenüber sexuelle Anspielungen. Ein Kollege schickt E-Mails mit pornografischem Inhalt. Viele Betroffene sind nach solchen Vorfällen irritiert und unsicher, ob es sich dabei wirklich um sexuelle Belästigung handelt. Sie haben vielleicht Sorge vor Vorwürfen: als überempfindlich abgestempelt zu werden, alles missverstanden zu haben - oder vor negativen Konsequenzen, wenn sie den Täter konfrontieren. Was sagt das Gesetz? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das AGG verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich. Das Gesetz beschreibt sexuelle Belästigung als unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Konkret verboten sind zum Beispiel: unerwünschte sexuelle Handlungen wie bedrängende körperliche Nähe, die ein Kollege oder Kunde zu Ihnen sucht, die Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen wie Setz dich auf meinen Schoß!, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, dazu zählen (scheinbar zufällige) Berührungen von Brust oder Po oder unerwünschte Nackenmassagen, Bemerkungen sexuellen Inhalts wie zum Beispiel obszöne Witze oder sexuelle Anspielungen, unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen wie pornografische Magazine auf dem Schreibtisch oder Nacktfotos an den Wänden. Wenn Sie das kennen, werden Sie sexuell belästigt und haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Das AGG schützt alle Menschen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz! Sie sind nicht selbst schuld! Häufig suchen Betroffene die Schuld bei sich. Dabei steht eines fest: Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Sie sexuell zu belästigen. Studien belegen, dass sowohl Männer als auch Frauen ein gutes Gespür dafür haben, wann eine Grenzüberschreitung und Würdeverletzung der anderen Person vorliegt. Daher sollten Sie sich auch nicht davon verunsichern lassen, wenn eine sexuelle Belästigung im Nachhinein als Kompliment oder gut gemeintes Verhalten dargestellt oder Ihnen Überempfindlichkeit vorgeworfen wird. Sexuelle Belästigung wird in aller Regel wissentlich verübt. Sie im Nachhinein zu verharmlosen, macht die Situation für die Betroffenen nur noch schlimmer. Was können Sie tun? Wichtig ist, dass Sie Ihre Gefühle ernst nehmen und reagieren. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten. Wie Sie diese anwenden, ist von Ihrer individuellen Situation abhängig: Sagen Sie der Person, dass Sie sich durch ihr Verhalten belästigt fühlen, und machen Sie - wenn möglich - deutlich, dass Sie das nicht mehr wünschen. Kündigen Sie Konsequenzen an. Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll, um die Übergriffe Ihres Kollegen, Vorgesetzten oder eines Kunden zu dokumentieren. Ein solches Protokoll dient dazu, Fakten zusammenzutragen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Sie haben das Recht sich zu beschweren! Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht, alle Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Dabei ist es egal, ob es sich bei den Tätern um Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden handelt. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht reagieren oder selbst derjenige sein, der Sie belästigt, suchen Sie sich außerbetriebliche Unterstützung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Interne Ansprechpartner sind die betriebliche Beschwerdestelle, Gleichstellungsbeauftragte sowie der Betriebsoder Personalrat. In jedem Fall können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen gern! Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie kostenlos über Ihre Rechte und Ansprüche und vermitteln Sie bei Bedarf auch an weitere geeignete Beratungsstellen. Antidiskriminierungsstelle des Bundes