Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Planung der Ausführung des Bauvorhabens. Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) Arbeiten in Druckluft. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sind auch wesentliche Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Dies gilt umso mehr am Bau, wo persönlicher Einsatz, handwerkliches Können und Erfahrung jedes Einzelnen täglich neu gefordert werden. Vielfach wird hierbei jedoch übersehen, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter vor Ort nicht allein auf deren Können und Motivation beruht. Die Bauabläufe müssen mehr als bisher aktiv geplant, umfassend vorbereitet und stetig verbessert werden. Dies ist im Interesse aller Baubeteiligten: Neben den Beschäftigten und den Unternehmen profitieren auch die Bauherren von störungsfreien Bauabläufen, kurzen Bauzeiten sowie einer einfachen und sicheren Wartung und Instandhaltung der Bauten. Daher liegt es nahe, auch von den Bauherren ihren Beitrag zu Sicherheit und Gesundheit bei der Durchführung von Bauvorhaben einzufordern. Dies betrifft vor allem die Beschaffung Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Die Baustellenverordnung gibt dabei die Rahmenbedingungen vor, unter denen sich die Interessen, Aufgaben und Kompetenzen aller Baubeteiligten kombinieren und ergänzen können. Die zugehörigen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen geben Hinweise, wie diese Rahmenbedingungen in der Praxis einfach und effektiv ausgestaltet werden können. Mit der konsequenten Anwendung und Umsetzung der Baustellenverordnung können Sie daher nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben steigern, sondern erheblich dazu beitragen, die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Leistungsfähigkeit der auf Baustellen arbeitenden Menschen zu verbessern. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen