Kompetenzfeld Vergütungssysteme Elemente eines Variablen Vergütungssystems Checkliste: Sonderfälle Wie sollen Sonderfälle behandelt werden? Wenn Sie ein Variables Vergütungssystem entwerfen, werden Sie auch bedenken und gegebenenfalls schriftlich bzw. vertraglich niederlegen wollen, wie zu verfahren ist, wenn nicht alles idealtypisch verläuft. Dazu gehören die Sonderfälle. Sie bezeichnen Umstände, die vor allem intern bzw. personnah begründet oder sogar vertraglich vereinbart sind. Im Folgenden finden Sie einige mögliche Sonderfälle im Überblick, die zu beachten und zu regeln sind: Krankheit Lange Krankheit (Grenze nach Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG?) Unfall im Privatbereich Arbeitsunfall Elternzeit Mutterschutz Schwangerschaft Urlaub Sabbatical / Langzeiturlaub Abwesenheit wg. Einberufung zu Wehrdienst, Manöver, Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, Katastrophenschutz, THW etc. Austritt: eigene Kündigung Austritt: betriebsbedingte Kündigung Austritt: verhaltensbedingte Kündigung Austritt: personbedingte Kündigung Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Freistellung Eintritt Versetzung innerhalb der Firma ''Springer'' Bereits vergütete Überstunden, die der Zielerreichung dienen Geringfügige Beschäftigte / Aushilfen Teilzeitbeschäftigte Praktikanten (Schüler, Umschüler, Hochschule/Studierende) Azubis Befristet Beschäftigte Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen Typische Vorgehensweisen zur Regelung der Sonderfälle Vereinfacht können drei Vorgehensweisen unterschieden werden: 1. Die Chance auf eine Variable Vergütung entfällt komplett. 2. Die Chance auf eine Variable Vergütung besteht in vollem Umfange. 3. Es besteht eine anteilige Chance auf Variable Vergütung. Bei der ''anteiligen Chance'' finden vor allem drei Vorgehensweisen Anwendung: a. Anteilige Chance im Verhältnis von ''Arbeitsstunden zu Regelarbeitsstunden''. Beispiel: Eine 20-Stunden-Kraft soll einen Anspruch auf eine Chance zu einer Variablen Vergütung haben, die die Hälfte einer 40-Stunden-Kraft beträgt. b. Anteilige Chance gemäß ''Anwesenheitszeit des Adressaten im Verhältnis zu der gesamten Prämienperiodendauer'' Beispiel: Ein zum 1.7. ausscheidender Mitarbeiter soll die Chance auf die Hälfte seiner jahresbezogenen Variablen Vergütung haben. Hierbei ist zu beachten, ob der Mitarbeiter innerhalb des Zeitraums die Möglichkeit hatte, die Ziele zu ereichen. Für die Realisierung von Projektzielen (Bsp.: eine für den Dezember geplante Messe durchführen), wird dies nicht zutreffen. Insoweit ist für derartige Ziele eine gesonderte Verfahrensweise festzulegen. c. Angemessene Korrektur der Zielhöhe (entfällt bei Provisionssystemen, die ohne Zielfestlegung auskommen) Beispiel: Ein zum 1.7. in einen anderen Betriebsteil versetzter Mitarbeiter hat die Chance auf die Hälfte seiner jahresbezogenen Variablen Vergütung, wobei die festgelegte Zielhöhe entsprechend abwärtskorrigiert wird. Hierbei ist der Modus, nach dem abwärtskorrigiert wird (Zeitanteil oder Gewichtung analog zum Vorjahres- oder Geschäftsverlauf) insbesondere bei saisonal stark schwankenden Messgrößen sinnvoll festzulegen. Eine Hilfe kann die Hochrechnung bieten, ob das Ziel (Bsp.: 1 Mio. Umsatz) wohl erreicht worden wäre. Das Verfahren ist genau zu beschreiben. Daneben ist das Verfahren bei Projektzielen (Bsp. Messe, s.o.) festzulegen. Unternehmensspezifische Regelung der Sonderfälle Bitte treffen Sie hier Entscheidungen, welche die Kultur, die Regelungen zur Zusammenarbeit, die Führungsgrundsätze und die sonstigen Interessen des Unternehmens kongruent widerspiegeln. Ihre Perspektiven werden dem im Arbeitsrecht erfahrenen Juristen eine gute Basis für seine Aufgabe sein, sie in prozesssichere Formulierungen umzusetzen. Sonderfall 1. Krankheit Regelung Falls 3 a, b, oder c: Modus 2. Lange Krankheit (Grenze nach Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG?) 3. Unfall im Privatbereich 4. Arbeitsunfall 5. Elternzeit 6. Mutterschutz 7. Schwangerschaft 8. Urlaub 9. Sabbatical (Langzeiturlaub) 10. Abwesenheit wg. Einberufung zu Wehrdienst, Manöver, Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, Katastrophenschutz, THW etc. 11. Austritt: eigene Kündigung Regelung Falls 3 a, b, oder c: Modus 12. Austritt: betriebsbedingte Kündigung 13. Austritt: verhaltensbedingte Kündigung 14. Austritt: personbedingte Kündigung 15. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses 16. Freistellung 17. Eintritt 18. Versetzung innerhalb der Firma 19. ''Springer'' 20. Bereits vergütete Überstunden, die der Zielerreichung dienten 21. Geringfügige Beschäftigte / Aushilfen 22. Teilzeitbeschäftigte 23. Praktikanten (Schüler, Umschüler, Hochschule / Studierende) 26. Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen