Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Entstehen hierbei Fehler, kann dies bedeuten, dass die Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern müssen. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind mit der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen beauftragt. Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre gezielte Informationen geben, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Auf diese Weise können Fehler, die später zu Prüfbeanstandungen führen, bereits im Vorfeld vermieden werden. Ein Entgeltkatalog am Ende dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten. Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt. In der Broschüre Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A - Z finden sich die herausgestellten Begriffe in lexikalischer Abfolge wieder - ergänzt um prüfrelevante Hinweise. Beitragsberechnung Berechnungsverfahren Beitragssätze Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen Beitragszeit Voller Entgeltabrechnungszeitraum Teil-Entgeltabrechnungszeitraum Beitragsfreie Zeiten Zeiten ohne Arbeitsentgelt Zeitliche Zuordnung von laufendem Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt bei Arbeitszeitverlagerung Nachzahlung von geschuldetem Arbeitsentgelt Rückwirkende Entgelterhöhung Zeitversetzt gezahlte Bezüge Provisionen Einmalzahlungen Zeitliche Zuordnung Vergleichsberechnung Zahlungsmonate Januar bis März Zuordnung des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts Beitragsverfahren Verteilung der Beitragslast Lohnabzugsverfahren Fälligkeit Zahlung Beitragsnachweis Säumniszuschläge Stundung Aussetzung der Vollziehung Verjährung Zu Unrecht gezahlte Beiträge Zuständige Einzugsstelle Gesamtsozialversicherungsbeiträge Beiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte Beiträge zur Rentenversicherung Ausgleichsverfahren Ausgleich der Krankheitsaufwendungen (U1) Teilnahme Zuständige Einzugsstelle Umlage (U1) Ausgleich der Mutterschaftsaufwendungen (U2) Teilnahme und zuständige Einzugsstelle Umlage (U2) Ausgleich der Insolvenzgeldaufwendungen (U3) Teilnahme und zuständige Einzugsstelle Insolvenzgeldumlage (U3) Arbeitsentgelt Laufendes Arbeitsentgelt Einmalzahlungen Lohnsteuerfreie Bezüge Pauschalbesteuerte Bezüge Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen Erholungsbeihilfen Direktversicherungen/Zuwendungen an Pensionskassen Sonstige Bezüge Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitnehmer Sachbezüge Freie Verpflegung Freie Unterkunft Freie Wohnung Belegschaftsrabatte Individualsteuer Pauschalsteuer Altersteilzeit Flexible Arbeitszeitregelungen Beiträge in der Arbeits- bzw. Freistellungsphase Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Arbeitsentgeltguthabens Auszubildende Auszubildende mit Arbeitsentgelt Auszubildende ohne Arbeitsentgelt Kranken- und Pflegeversicherung Renten- und Arbeitslosenversicherung Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) Zusammenrechnung von Beschäftigungen Beiträge zur Rentenversicherung Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag Beiträge zur Krankenversicherung Steuern Sonstige Abgaben Entgeltarten von A bis Z