Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

Das Einkommensteuergesetz beinhaltet einen Sonderausgabenabzugstatbestand für Beiträge

zum Aufbau einer kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge.

Der Sonderausgabenabzug wird ergänzt um eine progressionsunabhängige Altersvorsorgezulage.

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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsoge IV C 3 - S 2015/17/10001 :005 2017/1067450 Zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge nehme ich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung: Für die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG wird, was die Prüfungskompetenz der Finanzämter betrifft, vorab auf § 10a Abs. 5 Satz 5 EStG hingewiesen, wonach die vom Anbieter mitgeteilten übrigen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 bis 3 EStG (z.B. die Zulageberechtigung oder die Art der Zulageberechtigung) im Wege des automatisierten Datenabgleichs nach § 91 EStG durch die zentrale Stelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA -) überprüft werden. A. Private Altersvorsorge I. Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug 1. Begünstigter Personenkreis a) Allgemeines b) Unmittelbar begünstigte Personen aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG) bb) Empfänger von inländischer Besoldung und diesen gleichgestellte Personen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen dd) Entsendete Pflichtversicherte und Beamte, denen eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde ee) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit ff) Bestandsschutz ausländische Alterssicherungssysteme (1) Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung (2) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem ausländischen Alterssicherungssystem (3) Beschäftigte internationaler Institutionen c) Nicht unmittelbar begünstigte Personen d) Mittelbar zulageberechtigte Personen 2. Altersvorsorgebeiträge (§ 82 EStG) a) Private Altersvorsorgebeiträge b) Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung c) Altersvorsorgebeiträge nach Beginn der Auszahlungsphase d) Beiträge, die über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen e) Beiträge von Versicherten in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung 3. Zulage a) Grundzulage b) Kinderzulage aa) Allgemeines bb) Kinderzulageberechtigung bei Eltern, die miteinander verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft führen cc) Kinderzulageberechtigung in anderen Fällen dd) Wechsel des Kindergeldempfängers im Laufe des Beitragsjahres ee) Kindergeldrückforderung c) Mindesteigenbeitrag aa) Allgemeines bb) Berechnungsgrundlagen (1) Beitragspflichtige Einnahmen (2) Besoldung und Amtsbezüge (3) Land- und Forstwirte (4) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (5) Elterngeld (6) Sonderfälle cc) Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern dd) Kürzung der Zulage 4. Sonderausgabenabzug a) Umfang des Sonderausgabenabzugs bei Ehegatten/Lebenspartnern b) Günstigerprüfung aa) Anrechnung des Zulageanspruchs bb) Ehegatten/Lebenspartner c) Gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung 5. Zusammentreffen mehrerer Verträge a) Altersvorsorgezulage b) Sonderausgabenabzug II. Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG 1. Allgemeines 2. Abgrenzung der geförderten und der nicht geförderten Beiträge a) Geförderte Beiträge b) Nicht geförderte Beiträge 3. Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG) 4. Leistungen, die zum Teil auf geförderten, zum Teil auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 und 2 EStG) 5. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen 6. Vertragswechsel a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG b) Besteuerung beim überlebenden Ehegatten/Lebenspartner c) Übertragung von ungefördertem Altersvorsorgevermögen aa) Ermittlung des nach § 3 Nr. 55c EStG steuerfreien Betrags bei einem vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen, versicherungsförmigen Altersvorsorgevertrag bb) Besteuerung im Auszahlungszeitpunkt 7. Wohnförderkonto 8. Nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen 9. Provisionserstattungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen 10. Bonusleistungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen 11. Vorweggenommene Werbungskosten 12. Bescheinigungs- und Mitteilungspflicht des Anbieters III. Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen 1. Allgemeines 2. Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen a) Möglichkeiten der schädlichen Verwendung b) Folgen der schädlichen Verwendung aa) Rückzahlung der Förderung bb) Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG c) Übertragung begünstigten Altersvorsorgevermögens auf den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner 3. Auszahlung von nicht gefördertem Altersvorsorgevermögen 4. Sonderfälle der

Rückzahlung IV. Altersvorsorge-Eigenheimbetrag und Tilgungsförderung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung 1. Allgemeines 2. Zulageberechtigter als Entnahmeberechtigter 3. Entnehmbare Beträge 4. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG) a) Unmittelbare Anschaffung oder Herstellung b) Entschuldung c) Genossenschaftsanteile d) Umbau einer Wohnung 5. Begünstigte Wohnung 6. Anschaffung oder Herstellung 7. Selbstnutzung (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken) 8. Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung V. Sonstiges 1. Pfändungsschutz (§ 97 EStG) 2. Verfahrensfragen a) Zulageantrag b) Rückforderung von Zulagen c) Festsetzungsfrist d) Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters 3. Datenabgleich B. Besonderheiten beim Versorgungsausgleich I. Allgemeines 1. Gesetzliche Neuregelung des Versorgungsausgleichs 2. Besteuerungszeitpunkte II. Interne Teilung (§ 10 VersAusglG) 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG 2. Besteuerung III. Externe Teilung (§ 14 VersAusglG) 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55b EStG 2. Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person 3. Beispiele 4. Verfahren IV. Steuerunschädliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs. 1a EStG V. Leistungen an die ausgleichsberechtigte Person als Arbeitslohn

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