Informationen zum Steuerrecht Wie Beitragszahler von Steuern entlastet werden Wie Renten besteuert werden Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen Die Besteuerung von Renten und die steuerliche Freistellung von Beiträgen zur Altersvorsorge haben sich seit 2005 grundlegend geändert. Viele Rentner, Arbeitnehmer und Selbständige haben hierzu immer noch einen erhöhten Informationsbedarf, auch weil sie sich erst kurz vor der Rente mit dem Thema beschäftigen. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, die wesentlichen Fragen zur Rentenbesteuerung zu beantworten. Sie kann Ihnen aber nur einen Überblick verschaffen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten. In Bezug auf das Einkommensteuerrecht beschränken wir uns auf allgemeine Hinweise. Genauere Auskünfte und konkrete Antworten zu Ihren persönlichen Verhältnissen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Wie Renten besteuert werden - die nachgelagerte Rentenbesteuerung und ihr Vorgängermodell Wie sich die nachgelagerte Besteuerung auswirkt Keine Regel ohne Ausnahme - wer von der Öffnungsklausel profitiert Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen Was Sie über die Abgeltungsteuer wissen sollten Was Rentner im Ausland beachten sollten Im Jahr 2005 begann der Einstieg in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Während die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung nach einer Übergangszeit bis zum Jahr 2025 steuerfrei sein werden, müssen die Renteneinkünfte später voll versteuert werden. Diese Regelung betrifft alle Vorsorgebeiträge und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen, der berufsständischen Versorgungswerke zum Beispiel für Ärzte und Zahnärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Apotheker sowie bestimmter privater Rentenversicherungen. Seit 2005 können Rentenversicherungsbeiträge mehr und mehr vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Darüber hinaus können weitere Vorsorgeaufwendungen wie zum Beispiel Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Rahmen bestimmter Höchstbeträge geltend gemacht werden. Die Freistellung der Rentenversicherungsbeiträge erfolgt in jährlichen Stufen. Nach der Übergangsphase werden sie vom Jahr 2025 an in voller Höhe absetzbar sein. Verheiratete Alleinverdiener und Geringverdiener profitierten zunächst allerdings kaum oder noch gar nicht von der Regelung, denn sie konnten schon nach altem Recht einen größeren Anteil ihrer Sozialversicherungsabgaben von der Steuer absetzen