Steuertipps für Existenzgründer (BW)

Steuertipps für Existenzgründer (BW)

Überblick über die Anmeldung und steuerliche Einordnung

der unternehmerischen Tätigkeit,

eine Vorstellung der Gewinnermittlungsarten und der Unternehmenssteuern.

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Steuertipps Sicherlich haben Sie schon von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, gehört. Die elektronische Steuererklärung bietet Ihnen im Vergleich zur Papier-Erklärung zahlreiche Vorteile: Es entfällt das zeitaufwändige Ausfüllen der Papiererklärung. Fehlende Anlagen gehören der Vergangenheit an. Eine unverbindliche Steuerberechnung teilt Ihnen mit, mit welcher Erstattung Sie rechnen können. Mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr entfällt viel lästige Schreibarbeit, da Sie gleichbleibende Daten nicht wieder neu eingeben müssen. Durch eine Teilnahme am Belegabruf werden Ihre persönlichen Angaben, die Werte Ihrer Lohnbescheinigungen, Ihrer gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Ihre geleisteten Beiträge zu Riester- oder Rürup-Rente bereits automatisch zur Verfügung gestellt. Datensicherheit ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Ihre Daten sind durch eine verschlüsselte Übertragung maximal gesichert. Um all diese Vorteile nutzen zu können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung papierlos abzugeben, indem Sie Ihre Daten authentifiziert übermitteln - die Authentifizierung ersetzt dabei Ihre Unterschrift und ist kostenlos über das ELSTER-Online-Portal erhältlich. Eine Anleitung zur Authentifizierung finden Sie unter www.elsteronline.de. Daneben steht Ihnen neben dem kostenlosen Programm ''ELSTER Formular'' der Steuerverwaltung auch Software kommerzieller Anbieter zur Verfügung. Belege sind nur auf Anforderung durch Ihr Finanzamt vorzulegen. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Belege, die immer beizufügen sind. Entscheidend für die Wahl der Rechtsform sind regelmäßig außersteuerliche Gründe wie zum Beispiel Haftungsfragen oder Kosten im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung. Die Rechtsform hat jedoch auch Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Die Beteiligung als selbstständiger Unternehmer am Wirtschaftsleben ist in verschiedenen Formen denkbar. So können Sie allein einen gewerblichen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche oder andere selbstständige Tätigkeit aufnehmen (Einzelunternehmer), gemeinsam mit anderen Personen eine Personengesellschaft (GbR, OHG oder KG) gründen und als Gesellschafter (steuerlich Mitunternehmer) tätig sein oder allein oder mit anderen Personen eine Kapitalgesellschaft (in der Regel eine GmbH) gründen und als Gesellschafter-Geschäftsführer unternehmerische Entscheidungen treffen. Besondere Unterschiede ergeben sich bei den einzelnen Rechtsformen insbesondere in den Bereichen Entstehung (Registereintrag, Form des Gesellschaftsvertrags), besondere Eignung der Unternehmensform für den Unternehmenszweck, Kapital (Art der Einlage, Mindesteinzahlung), Gewinn- und Verlustbeteiligung, Entnahmerecht, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis und Haftung (im Außen- und Innenverhältnis). Die jeweilige Rechtsform bildet den Ausgangspunkt für weitere rechtliche Überlegungen. Neben dem Steuerrecht sind auch handels- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften zu beachten. Im Rahmen dieser Informationsschrift ist es allerdings nicht möglich, auf die teilweise sehr komplizierten Regelungen zu den einzelnen Rechtsformen detailliert einzugehen. Die Ausführungen beschränken sich deshalb auf die bei Unternehmensgründungen am häufigsten gewählte Rechtsform des Einzelunternehmens. Die künftige steuerliche Belastung Ihrer selbstständigen Tätigkeit hängt entscheidend davon ab, welcher Einkunftsart Ihre Tätigkeit zuzuordnen ist. Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet im Bereich der Gewinneinkunftsarten zwischen einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb. Nachfolgend werden die Begriffe Gewerbebetrieb und freiberufliche Tätigkeit näher erläutert und gegenüber den anderen Einkunftsarten abgegrenzt

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