Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand Sie nehmen eine besondere Rolle in der Mitte unserer Gesellschaft ein - Menschen, die ihren Alltag mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung meistern müssen, verdienen unseren besonderen Respekt. Dies gilt auch für deren Angehörige sowie Seniorinnen und Senioren, die oftmals ihr ganzes Erwerbsleben hindurch durch ihre Steuern dazu beigetragen haben, dass unser Land Verkehrswege und Bildungseinrichtungen unterhalten und Lehrerinnen und Lehrer für die Kinder und Jugendlichen unseres Landes bezahlen kann. Wenn Sie besondere Bedürfnisse aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung haben oder im Ruhestand sind, haben Ihre Angehörigen und Sie neben dem persönlichen Einsatz oftmals auch einen höheren finanziellen Aufwand zu bewältigen, um Ihren Alltag zu meistern. Dabei erhalten Sie von staatlicher Seite be sondere Unterstützung. Die vorliegende Broschüre wurde vollständig aktualisiert. Sie finden darin Informationen und Fallbeispiele, wie Sie die Ihnen zustehenden steuerlichen Entlastungen nutzen können. Einzelne Kapitel widmen sich außerdem den Themen Erbschaft und Schenkung sowie Abzugsfähigkeiten von Pflegeleistungen und gehen ausführlich darauf ein, ob und wie hoch Ihre Rente der vom Gesetzgeber in Auftrag gegebenen schrittweisen Anpassung an die Besteuerung unterliegt. Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung sowie ihren Angehörigen entstehen regelmäßig höhere Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt oder für ihre berufliche Tätigkeit als der Mehrzahl anderer Mitbürger. Deshalb gibt es zahlreiche Steuererleichterungen in fast allen Steuerarten. Im Folgenden wird die Rechtslage für das Kalenderjahr 2016 (Festlegung der Einkommensteuererklärung 2016) dargestellt. Bei der Lohn- und Einkommensteuer erhalten behinderte Menschen die steuerlichen Vergünstigungen in Form von Pauschalen bzw. Freibeträgen oder durch Abzug der tatsächlichen Mehraufwendungen bei der Einkommensermitt lung. Arbeitnehmende können die meisten Steuervergünstigungen bereits durch Berücksichtigung eines Freibetrags beim monatlichen Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerermäßigungsverfahren) geltend machen