Steuertipps für Senioren Die Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz. Besteuerung von Alterseinkünften. Leistungen aus der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung. Steuerfreie Renten. Steuerliche Behandlung von Pensionen. Rentenbezugsmitteilungsverfahren Besonderheiten bei Rentenempfängern im Ausland. Auch Altersbezüge sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Bei den meisten Renten - insbesondere den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - kommt es jedoch zu keiner Steuererhebung, weil die zahlreichen Freibeträge, insbesondere der Grundfreibetrag, höher sind als der ''Besteuerungsanteil'' der Rente. Bis zum Jahr 2004 betrug der steuerpflichtige Ertragsanteil einer normalen Altersrente (Renteneintrittsalter 65 Jahre) 27% der Rente. Für Rentenjahrgänge, die im Jahr 2005 bereits in Rente waren, erhöht sich der Besteuerungsanteil der Rente auf 50%. Dennoch brauchten im Jahr 2005 lediglich 23% der Rentnerhaushalte mit einer Steuerbelastung rechnen. Für diejenigen, die im Jahr 2014 in Rente gingen, betrug der Besteuerungsanteil 68%. Eine Steuerschuld entsteht regelmäßig erst dann, wenn die Rente einen bestimmten Jahresbetrag übersteigt oder zusätzlich noch andere Einkünfte hinzukommen. Beispielhaft zu nennen sind zusätzliche Betriebsrenten, Lohneinkünfte des Ehegatten, Mieteinkünfte. Auch Zinsen aus Kapitalvermögen, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, können zu berücksichtigen sein (falls sie nicht der Abgeltungsteuer unterworfen, sondern im Rahmen einer Günstigerprüfung in die Einkommensteuerberechnung einbezogen werden)