Steuerwegweiser zur Besteuerung von Alterseinkünften Müssen alle Rentnerinnen und Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Ab welcher Rentenhöhe werden Steuern fällig? Beispiel: Rentenbezieher ohne weitere Einkünfte Beispiel: Rentenbezieher mit weiteren Einkünften Beispiel: Ehepaar mit Bezügen aus Rente und Arbeitslohn Fragen und Antworten zur Besteuerung von Alterseinkünften Als Rentenbeginn wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wurde. Dieses Datum wird regelmäßig im Rentenbescheid ausgewiesen. Wird die Rente später erhöht oder herabgesetzt, weil zum Beispiel andere Einkünfte angerechnet werden, stellt dies keine neue Rente dar. Es gilt weiterhin der ursprünglich ermittelte Besteuerungsanteil. Der Besteuerungsanteil richtet sich auch dann nach dem ursprünglichen Rentenbeginn, wenn die Rentenempfänger nicht identisch sind (z.B. eine Witwenrente oder Waisenrente folgt einer Altersrente nach). Staffelung der Besteuerungsanteile nach Rentenbeginn Der steuerfreie Teil der Rente gilt für die gesamte Laufzeit der Rente. Bemessungsgrundlage für den steuerfreien Teil der Rente ist die Jahresbruttorente in dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Da bei regelmäßigen Rentenanpassungen nach §§ 65, 254c SGB VI keine Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente erfolgt, ist der sog. Anpassungsbetrag in voller Höhe bei der Ermittlung der Einkünfte zu berücksichtigen. Die Jahresbruttorente beinhaltet auch die bei der Auszahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung