Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung Die wenigsten Behinderungen sind angeboren, sondern werden durch Krankheiten oder Unfälle hervorgerufen. Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen verdienen in unserer Gesellschaft besondere Aufmerksamkeit. Sie erfahren durch Behörden, Institutionen und Verbände vielfältige Unterstützung. In Ihrem normalen Alltag müssen sie aber oftmals mit Umständen und Belastungen klarkommen, die häufig mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sind. Die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben in unserem Land stößt somit an organisatorische als auch an finanzielle Grenzen. Gerade weil Menschen mit Behinderungen für den normalen Alltag häufig Aufwendungen haben, die Menschen ohne Behinderungen nicht entstehen, erhalten Sie auch von staatlicher Seite Unterstützung. Das Steuerrecht will für diese außergewöhnlichen Belastungen zumindest annähernd einen finanziellen Ausgleich schaffen. Daher werden entstandene Kosten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen, steuermindernd berücksichtigt. Der Pauschbetrag für behinderte Menschen. Pauschbetrag für behinderte Kinder. Alternative zum Pauschbetrag. Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit. Besondere Aufwendungen neben dem Pauschbetrag. Krankheitskosten. Aufwendungen für Heilkuren. Kosten für den Privatschulbesuch. Mehraufwand für Privatfahrten. Behinderungsbedingte Umbauten im Wohnbereich. Pauschbetrag für die persönliche Pflege eines Menschen mit Behinderung. Steuererleichterung beim Lohnsteuerabzug. Steuererleichterungen für Eltern mit behinderten Kindern. Sonstige kinderbedingte Steuererleichterungen. Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Sonderregelung beim Versorgungsfreibetrag. Die Umsatzsteuerbefreiung für blinde Unternehmer. Die Umsatzsteuerbefreiung für Blindenwerkstätten und ihre Zusammenschlüsse. GdB Grad der Behinderung außergewöhnliche Gehbehinderung Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz oder einem anderen Nebengesetz zum Bundesversorgungsgesetz wegen eines Grades der Schädigungsfolgen von wenigstens 50 Entschädigungsberechtigung nach § 28 Bundesentschädigungsgesetz wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v. H. SGB IV - Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung SGB IX - Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Rentenversicherung SGB XI - Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung Die steuerlichen Sondervorschriften für Menschen mit Behinderung sind nicht immer leicht zu verstehen. Um hier Hilfestellung zu leisten, ist der Inhalt der Broschüre nach Steuerarten geordnet und - zum Teil - mit Schaubildern zusätzlich erläutert. Die einzelnen Steuererleichterungen sind nach Grad und Art der Behinderung unterschiedlich. Deshalb wurden in der Übersicht auf der folgenden Seite und in den betreffenden Abschnitten angegeben, wer jeweils Begünstigter sein kann. Die wichtigsten Vergünstigungen im Überblick Art bzw. Grad der Behinderung Pauschbetrag für behinderte Menschen