Studentenwerke Ihre Partner rund ums Studium Wie können Sie Ihr Studium finanzieren? Wo erhalten Sie Informationen über das BAföG? Wer berät Sie? Die Studentenwerke helfen weiter! Sollten Sie der Meinung sein, keinen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG zu haben, empfehlen wir Ihnen, trotzdem einen BAföG-Antrag zu stellen! Das hat mehrere Gründe: Weiterführende Links Ein Studium finanzieren www.studentenwerke.de www.bafög.de www.bundesverwaltungsamt.de www.daka-nrw.de www.kfw.de www.stipendiumplus.de www.stipendienlotse.de www.deutschland-stipendium.de Kurzinformation für Studieninteressierte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer Ein Studium ist leider nicht kostenlos. Aber keine Angst, es gibt diverse Wege und Quellen, ein Studium zu finanzieren. In diesem Flyer bekommen Sie grundlegende Informationen und erfahren, wie sich die meisten Studierenden finanzieren. Was kostet eigentlich ein Studium? Für Miete, Fahrtkosten, Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Krankenversicherung, Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie die Freizeitgestaltung gaben die Studierenden im Sommersemester 2016 monatlich Folgendes aus. als angemessenen Bedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, 735,00 Euro pro Monat (ohne eigenen Krankenversicherungsbeitrag). Kindergeld und Steuerfreibeträge, die die Eltern für studierende Kinder erhalten, tragen dazu bei, dass die Eltern Unterhalt leisten können. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Knapp ein Viertel der etwa 2,8 Millionen Studierenden in Deutschland erhalten BAföG-Leistungen. Mit dieser Förderung unterstützt der Staat Studierende und deren Familien einkommensabhängig mit bis zu 853,00 Euro monatlich, wenn sie nicht in der Lage sind, eine entsprechende Ausbildung zu finanzieren. Diese Leistungen werden zur Hälfte als Zuschuss (Geschenk!) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von diesem Darlehen müssen später auch nur maximal 10.010,00 Euro zurückgezahlt werden. Die Höchstdauer der BAföG-Förderung entspricht grundsätzlich der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienfachs. Selbst Studienaufenthalte und Praktika im Ausland lassen sich über das BAföG finanzieren. Dies gilt innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz sogar für ein vollständiges Studium. Die Studentenwerke beraten gern und nehmen die BAföG-Anträge entgegen. Studierendendarlehen Weiterhin beraten viele Studentenwerke zum sogenannten KfW-Studienkredit. Studierende, die ihr 44. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Bedarf damit ihre Lebenshaltungskosten (oder einen Teil davon) finanzieren. Aber Achtung: Mit der ersten monatlichen Rate fallen Zinsen zu einem variablen Zinssatz an. Bitte prüfen Sie die Angebote daher ganz genau. Bildungskredit Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können online beim Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit beantragen. Dieser Kredit wird - völlig unabhängig vom BAföG - für maximal 24 Monate in monatlichen Raten von bis zu 300,00 Euro gewährt. Einmalig können bis zu 3.600,00 Euro für ausbildungsbezogene Ausgaben gezahlt werden. Überbrückungsdarlehen in Härtefällen Studierende, die in Not geraten sind, können über Darlehenskassen, die viele Studentenwerke führen, auch direkt Überbrückungsdarlehen erhalten. ''Jobben'' Rund zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben ihrem Studium. Wer ''jobbt'', sollte jedoch darauf achten, das Studium zeitlich nicht zu gefährden. Letztlich variieren die Ausgaben jedoch stark, deren Höhe ist beispielsweise vom Alter der Studierenden und deren Wohnform abhängig. Wie finanzieren Studierende ein Studium? Die meisten Studierenden greifen auf mehrere Finanzierungsquellen zurück, nämlich Elternunterhalt, BAföG-Förderung, eigener Verdienst aus Tätigkeiten neben dem Studium und sonstige Einnahmen. Stipendien Studierende mit besonderem Bedarf Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit oder Studierende mit Kind können zusätzlich unterstützt werden. Die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke sind hierfür die richtigen Ansprechpartner. Nur fünf Prozent aller Studierenden erhalten ein Stipendium. Dabei fördern Stipendiengeber wie Kirchen, Parteien, Firmen, Gewerkschaften usw. jeden Stipendiaten nicht nur mit durchschnittlich 336,00 Euro pro Monat, sondern auch ideell. Stipendien sind nicht nur etwas für Hochbegabte, denn neben besonders guten Leistungen überzeugen auch andere Voraussetzungen wie z.B. gesellschaftliches Engagement. Informieren Sie sich ebenfalls über das sogenannte Deutschlandstipendium der Bundesregierung. Vergünstigungen für Studierende Der Studentenausweis öffnet viele Türen: Mit ihm können Sie Vergünstigungen erhalten. Zudem bleiben Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bei Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung in der (gesetzlichen) Krankenkasse der Eltern familienversichert. Ausbildungsunterhalt von den Eltern Eltern sind gesetzl
ich verpflichtet, Unterhalt für eine angemessene Ausbildung - also auch für ein Studium - zu leisten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle - eine Unterhaltstabelle der Familiengerichte - betrachtet