Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium Unterhalt von den Eltern Das Kindergeld BAföG BAföG für internationale Studierende Elternunabhängiges BAföG Zweitausbildung Stipendium Studienkredit Das selbstfinanzierte Studium Reguläre studentische Beschäftigung Jobben an der Uni Hartz IV und Studierende Bezug von ALG II und Sozialgeld für Studierende und Angehörige Kinderzuschlag für Studierende mit Kind Praktika nach Studienordnung Freiwillige Praktika Praktika vor oder nach dem Studium Stell dir vor, von heute auf morgen würden alle Studierenden ihre Jobs und Praktika an den Nagel hängen. Vermutlich müssten die Fernsehsender ein Notprogramm starten, weite Teile der Gastronomie auf Selbstbedienung umstellen und in vielen Hotels und Krankenhäusern wäre die Personaldecke nachts noch dünner als sowieso schon. Studierendenjobs sind eine tragende Säule in unserem Wirtschaftssystem. Wer kein Geld für eine tariflich bezahlte Vollzeitstelle ausgeben will/kann, heuert als Unternehmen eine_n Student_in an. Wer schnell ein paar Arbeiten erledigt haben möchte, fragt bei der Jobvermittlung der Uni nach. Studierende sind als Arbeitnehmer_innen beliebt: jung, einfallsreich, günstig und flexibel. Während des Studiums zu arbeiten, bietet einige Vorteile: Neben dem zusätzlichen Einkommen ist es eine (hoffentlich) angenehme Abwechslung. Außerdem sind Praxiserfahrungen für den Berufseinstieg nach der Hochschule eine große Hilfe. Die Frage ''Wer soll das bezahlen?'' stellen sich Studierende nicht nur vor Beginn ihres Studiums, sondern oft auch während der gesamten Zeit an der Hochschule. Viele Studierende kombinieren mehrere Geldquellen miteinander. Neben dem Jobben gibt es folgende Möglichkeiten der Studienfinanzierung: Unterhalt von den Eltern bzw. von einem Elternteil BAföG-Förderung ein Stipendium Eltern sind gegenüber ihren Kindern grundsätzlich ein Leben lang unterhaltspflichtig. Das heißt allerdings nicht, dass du dich auf die faule Haut legen kannst. Wer volljährig ist, kann keinen Unterhalt mehr von seinen Eltern erwarten und muss sein Einkommen selbst verdienen. Nur während der Ausbildung und während des Studiums besteht diese ''Erwerbspflicht'' nicht. Wenn du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern in der Regel nicht verpflichtet, dir Unterhalt für das Studium zu zahlen. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmeregelungen. Die Höhe des Unterhalts, den die Eltern (oder andere unterhaltspflichtige Personen, z.B. Großeltern) tatsächlich zahlen müssen, richtet sich nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten. Beispielrechnungen bietet die ''Düsseldorfer Tabelle''. Wenn deine Eltern zwar unterhaltspflichtig sind, aber nicht genug übrig haben, um Unterhalt zahlen zu können, springt das BAföG (s. Seite 8) ein. Wenn du bisher keinen Unterhalt von deinen Eltern bekommen hast, z.B. weil du zu Hause gewohnt oder deinen Lebensunterhalt selbst verdient hast, solltest du deine Eltern in einem netten Gespräch über die Kosten deines Studiums informieren und sie bitten, dich finanziell zu unterstützen. Unterhaltsdiskussionen in der eigenen Familie sind ein heikles Thema und Eltern reagieren mitunter eigentümlich: ''Ich zahle dir für ein Zimmer 100 Euro, den Rest musst du dir selbst verdienen. Das war bei mir damals auch nicht anders!'' Überleg dir also, wie du deine Eltern auf schonende Weise überzeugen kannst, dich zu unterstützen. Natürlich ist es möglich und erfolgversprechend, den Unterhalt gerichtlich einzuklagen, doch das belastet den Familienfrieden. Beachte, dass Unterhaltsfragen sehr vom Einzelfall abhängig sind. Leben beide Eltern getrennt, wird dadurch die Frage des Unterhaltes meist komplizierter. Wenn du bereits verheiratet bist oder warst oder alleinerziehend bist, bestehen oft auch Unterhaltspflichten der_des (früheren) (Ehe)Partner_in. Wenn du dir unsicher bist, ob und in welchem Umfang deine Eltern für deinen Unterhalt aufkommen müssen, ist es sinnvoll, eine Rechtsauskunft einzuholen