Zum 01.08.2022 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht in Kraft. Es führt unter anderem zu weitreichenden Änderungen im Nachweisgesetz, um für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zu sorgen. Diese Änderungen sollten Sie als Arbeitgeber unbedingt kennen, denn Verstöße gegen das Nachweisgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Die verschärften Hinweispflichten gelten grundsätzlich nur für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen werden. Wenn ein Arbeitnehmer mit einem älteren Vertrag aber eine Niederschrift in der neuen detaillierten Form verlangt, müssen Sie ihm diese teils schon innerhalb von sieben Tagen vorlegen. Im Anhang an dieses Merkblatt bieten wir Ihnen daher ein Muster einer solchen Niederschrift. Zudem können Sie im Anhang Musterformulierungen für einen Arbeitsvertrag nach dem geänderten Nachweisgesetz finden