Anhebung der Altersgrenzen ab Jahrgang 1947 Besonderer Vertrauensschutz und damit keine Änderung der Altersgrenzen gegenüber geltendem Recht besteht bei bestimmten Vereinbarungen über Altersteilzeitarbeit, die vor dem Stichtag (1. Januar 2007) abgeschlossen wurden und weiter bestehendem Vertrauensschutz aus früheren Anhebungen. Geburtsjahrgang Regelaltersrente abschlagsfrei Altersrente (AR) für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei AR für langjährig Versicherte abschlagsfrei AR für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei AR wegen Arbeitslosigkeit / Altersteilzeitarbeit abschlagsfrei Beide Altersrenten entfallen nach geltendem Recht ab Jahrgang 1952