Übertragung von Wertguthaben Schon vor der Rente kürzer treten? Oder einfach mal eine Auszeit nehmen? Warum nicht - dafür haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein Wertguthaben angespart. Doch dann kommt es anders als geplant. Sie werden entlassen oder kündigen. Eine neue Arbeit finden Sie nicht oder Sie können das Wertguthaben in Ihrem neuen Betrieb nicht weiterführen. Was wird dann daraus? Wir haben eine gute Nachricht: Sie müssen Ihre Zukunftspläne nicht aufgeben. Erhalten Sie Ihr Guthaben und übertragen Sie es auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Zukunft flexibel planen - mit einem Wertguthaben Vielleicht möchten Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen oder mal ganz raus. Oder familiäre Umstände zwingen Sie dazu. Ein Wertguthaben kann Ihnen dabei helfen. Was ist ein Wertguthaben? Solch ein Guthaben können Sie ansparen, um später damit eine längere Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Das Wertguthaben kann aufgebaut werden aus: laufendem Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen, Mehrarbeitsvergütung, Überstunden, nicht genommenem Urlaub oder zusätzlichen Arbeitgeberleistungen. Bitte beachten Sie: Während Sie Ihr Kapital ansparen, müssen Sie dafür keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die gehören einschließlich der Arbeitgeberanteile zu Ihrem Guthaben und werden erst fällig, wenn Ihr Geld während einer Freistellung ausgezahlt wird. Ihr Wertguthaben ist also ein Bruttoguthaben. Wie bilde ich ein Wertguthaben? Ein Wertguthaben können Sie nur bilden, wenn Sie nach deutschen Rechtsvorschriften beschäftigt sind. Die Grundlagen für den Aufbau des Guthabens müssen schriftlich im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag fixiert werden. In der Wertguthabenvereinbarung sollte auch festgelegt werden, aus welchem Grund Sie sich später freistellen lassen. Die Zeitdauer und der Umfang der Freistellung sowie die Höhe des Arbeitsentgelts in der Freistellungsphase müssen in der Vereinbarung noch nicht geregelt werden. Einmal im Jahr werden Sie informiert, wie hoch Ihr Wertguthaben momentan ist. Wann wird das Guthaben ausgezahlt? Die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt Ihr Wertguthaben aus, während Sie bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind oder nach dem Ende Ihrer Beschäftigung. Sind Sie weiter beschäftigt, wird das Guthaben ausgezahlt, wenn Sie sich von der Arbeit freistellen lassen für: eine gesetzliche Pflege- oder Familienpflegezeit, eine gesetzliche Elternzeit, einen Zeitraum, in dem Sie nur Teilzeitarbeit leisten, eine Zeit, unmittelbar bevor Sie eine gesetzliche Altersrente erhalten könnten, eine vertraglich vereinbarte Zeit (zum Beispiel während einer beruflichen Weiterbildung). Stehen Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, wird das Wertguthaben nur ausgezahlt für Zeiten unmittelbar bevor Sie eine gesetzliche Altersrente erhalten könnten. Übertragung des Wertguthabens: Ihre Vorteile Sie müssen Ihr Wertguthaben nicht auflösen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren. Wenn Sie es auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen, können Sie Ihre Zukunft so flexibel planen, wie Sie möchten. Wir legen Ihr Geld sicher an und Sie sparen Steuern. Wenn Ihre Beschäftigung endet, können Sie Ihr Wertguthaben auflösen. Dann wird das gesamte für eine Freistellung angesparte Kapital sofort ausgezahlt. Neben den Beiträgen zur Sozialversicherung werden auch die Steuern auf einen Schlag abgeführt. Damit verringert sich der tatsächlich nutzbare Nettobetrag (siehe Beispiel 1 auf Seite 8). Sie können diese Nachteile vermeiden. Es zahlt sich aus, wenn Sie das Wertguthaben erhalten, obwohl Ihre Beschäftigung endet. Dazu übertragen Sie das Guthaben auf Ihren neuen Arbeitgeber, damit er es weiterführt. Finden Sie kurzfristig keine neue Beschäftigung, kann das Wertguthaben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate beim alten Arbeitgeber bleiben. Haben Sie auch danach noch keine neue Arbeit oder verwaltet der neue Arbeitgeber Ihr Guthaben nicht weiter, können Sie es auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen (siehe Beispiel 2). Da Sie während der monatlichen Auszahlung Ihres Wertguthabens sozialversichert sind, erhöht sich Ihre spätere Rente und Sie sorgen für eine eventuelle Arbeitslosigkeit vor. Ihre Krankenversicherung bleibt bestehen, ebenso die Pflegeversicherung. Haben Sie Ihr Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen, können Sie es nicht mehr durch weitere Zahlungen aufstocken. Das Guthaben kann auch nicht auf Sie zurück oder auf einen anderen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Sie können es sich nur auszahlen lassen, wenn einer der vorgesehenen Fälle eintritt. Welche das sind, können Sie auf Seite 5/6 lesen. Ihr Guthaben wächst jedoch mit den Erträgen, die durch die Anlage Ihres Kapitals entstehen (siehe Seite 11). Mehrere Wertguthaben Sollten Sie schon ein Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen haben und danach ein neues Beschäftigu
ngsverhältnis beginnen, können Sie wieder ein neues Guthaben ansparen, wenn Ihr Arbeitgeber das anbietet. Auch dieses Wertguthaben können Sie später auf uns übertragen. Führen wir mehrere Guthaben für Sie, können Sie die nacheinander für verschiedene Freistellungen nutzen oder sich für eine einzelne Freistellung auszahlen lassen. Bei uns ist Ihr Geld sicher Wir verwalten Ihr Wertguthaben und legen es an. Der Ertrag fließt in Ihr Guthaben. Die Sicherheit Ihres Geldes ist unser gesetzlich vorgeschriebener und wichtigster Grundsatz. Ihr Geld fließt in eine eigens dafür bestimmte Anlage. Damit ist es getrennt vom sonstigen Vermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet uns, das Geld so anzulegen, dass ein Verlust nahezu ausgeschlossen ist. Die Anlagearten sind konkret vorgegeben. Ihr Guthaben wird zum Beispiel nicht in Aktien investiert. Durch diese strengen Vorschriften haben wir selbst in der Finanzkrise keine Vermögensverluste gemacht. Doch wir bewahren Ihr Geld nicht nur sicher auf. Wir sind auch verpflichtet, aus Ihrem Guthaben einen angemessenen Ertrag zu erzielen. Seit Anlagebeginn haben wir eine Verzinsung erwirtschaftet, die auf dem Niveau vergleichbarer Anlagen am Kapital11 Durch die Übertragung des Wertguthabens und seine Verwaltung entstehen Kosten. Daher ziehen wir monatlich geringe Verwaltungskosten von Ihrem Guthaben ab. Einmal im Jahr informieren wir Sie über den Saldo Ihres Guthabens, die angerechneten Kosten und den Wertzuwachs, den wir mit der Anlage Ihres Geldes erzielt haben. Wann Sie Ihr Wertguthaben auf uns übertragen können Damit Sie Ihr Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss das Beschäftigungsverhältnis, in dem Sie Ihr Wertguthaben angespart haben, beendet sein oder demnächst beendet werden. Haben Sie mit einem neuen Arbeitgeber eine eigene Wertguthabenvereinbarung abgeschlossen und er stimmt der Übertragung Ihres bisher angesparten Guthabens auf sich zu, können Sie Ihr Guthaben nicht auf uns übertragen. Sie können Ihr Wertguthaben nur auf uns übertragen, wenn es einen Grenzbetrag überschreitet. Es muss einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung größer sein als das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße. Das sind im Jahr 2015 17 010 Euro in den alten und 14 490 Euro in den neuen Bundesländern. Unser Tipp: Lassen Sie sich von unseren Experten der Wertguthabenverwaltung beraten, bevor Sie sich zur Übertragung entschließen. Nur dann können Sie sicher sein, die richtige Entscheidung zu treffen. Sie erreichen unsere Mitarbeiter im Internet: Zunächst müssen Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber darüber informieren und die Übertragung bei uns beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, nennen wir Ihrem Arbeitgeber ein Bankkonto, auf das Ihr Wertguthaben überwiesen werden kann. Außerdem vergeben wir eine Wertguthabennummer, unter der Ihr Guthaben geführt wird. Die Wertguthabennummer ist nicht dieselbe wie Ihre Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist das Geld bei uns eingegangen, erhalten Sie eine Bestätigung und Ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Kopie. Nachdem Sie Ihr Wertguthaben auf uns übertragen haben, können Sie selbst nichts mehr einzahlen. Wenn es soweit ist die Auszahlung Jetzt möchten Sie Ihr Wertguthaben nutzen. Was Sie tun müssen, damit die Deutsche Rentenversicherung Bund Ihr Guthaben auszahlt, können Sie hier lesen. Die Auszahlung Ihres Wertguthabens sollten Sie spätestens einen Monat vor der Freistellung bei uns beantragen. Unter anderem müssen Sie uns informieren, warum Sie sich von der Arbeit freistellen lassen möchten. Wir zahlen Ihr Guthaben nur aus, wenn bestimmte, gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, finden Sie auf den Seiten 5 und 6. Unser Tipp: Nutzen Sie bitte den Vordruck Antrag auf Auszahlung meines Wertguthabens Im Antrag bestimmen Sie, welcher Bruttobetrag monatlich ausgezahlt werden soll. Ihr gewünschter Betrag darf nicht mehr als 30 Prozent nach oben oder unten von dem Arbeitsentgelt abweichen, das Sie in den letzten 12 Kalendermonaten durchschnittlich erhalten haben, während Sie zuletzt versicherungspflichtig oder geringfügig entlohnt gearbeitet haben. Das gilt auch, wenn die Beschäftigung schon länger zurückliegt. Einnahmen, die nicht als Geldbetrag gezahlt wurden (wie zum Beispiel ein Firmenwagen zur privaten Nutzung oder Kost und Logis), werden dabei nicht mitgerechnet. Bitte beachten Sie: In Ihrem Antrag bestimmen Sie den monatlichen Bruttobetrag. Dieser Betrag gilt als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, von dem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Der monatlich ausgezahlte Nettobetrag ist also deutlich niedriger. Sind alle Bedingungen erfüllt, zahlen wir Ihnen monatlich einen festen Betrag aus Ihrem Wertguthaben. Als stünden S
ie in einem Beschäftigungsverhältnis, schicken wir Ihnen jeden Monat eine Gehaltsabrechnung. Wir melden Sie zur Sozialversicherung und zahlen Beiträge und Steuern. Dabei gelten die Beitragssätze und die Steuerklasse für den Zeitpunkt, zu dem der Betrag an Sie ausgezahlt wird. Damit sind Sie sozialversichert, während Ihr Wertguthaben ausgezahlt wird. Ihr Rentenanspruch steigt, Sie sorgen für den Fall der Arbeitslosigkeit vor und sind wie bei einer normalen Beschäftigung kranken- und pflegeversichert. Wenn Sie Ihre Freistellung für den Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente nutzen, gilt nur der ermäßigte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von zurzeit 14,0 Prozent plus gegebenenfalls individuellem Zusatzbeitrag, weil Sie keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Liegt der monatlich ausgezahlte Betrag nicht höher als 450 Euro und sind dafür Pauschalbeiträge und -steuer zu zahlen, führen wir die Beiträge ab und behalten die Steuer ein. Vielleicht sind Sie während der Freistellung noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt oder selbständig tätig und dadurch versicherungspflichtig. Dann werden Ihr Verdienst und der monatliche Bruttobetrag aus dem Wertguthaben zusammengerechnet und bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Zahlung der Beiträge zugrunde gelegt. Beitragszuschüsse zu Ihrer freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie jedoch von uns nicht. Nicht alles kann man planen Eigentlich wollten Sie sich freistellen lassen und in dieser Zeit von Ihrem Wertguthaben leben. Doch vielleicht sind Sie gezwungen, Ihren Plan aufzugeben. Auch dann ist Ihr Geld nicht verloren! Fall 1: Sie lassen sich nicht freistellen Sie wollen oder können sich nicht von der Arbeit freistellen lassen, sondern arbeiten durchgehend bis zur Altersrente. Da Sie Ihr Wertguthaben, das die Deutsche Rentenversicherung Bund für Sie führt, nicht mehr nutzen, wird es aufgelöst und wir zahlen es in einer Summe an Sie aus. Dabei führen wir Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung ab. Natürlich erhöht sich Ihre Altersrente auch in diesem Fall durch die aus dem Guthaben stammenden Beiträge zur Rentenversicherung. Welche Abzüge dabei entstehen, zeigt Beispiel 1 auf Seite 8. Fall 2: Ihre Erwerbsfähigkeit mindert sich Erhalten Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, haben Sie die Wahl. Entweder Sie lassen sich das Wertguthaben vollständig in einer Summe auszahlen. Durch die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung erhöht sich Ihre Erwerbsminderungsrente. Welche Abzüge dabei entstehen, zeigt Beispiel 1 auf Seite 8. Oder Sie sehen Ihr Berufsleben trotz Ihrer Erkrankung noch nicht als abgeschlossen an. Dann brauchen Sie Ihr Wertguthaben nicht anzutasten und können es später für eine Freistellung nutzen. Fall 3: Sie sterben, bevor Sie Ihr Wertguthaben nutzen konnten Das Guthaben wird aufgelöst und in einer Summe an die Erben ausgezahlt. Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung werden von uns abgeführt. Die Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen eine eventuelle Hinterbliebenenrente. Welche Abzüge dabei entstehen, zeigt Beispiel 1 auf Seite 8. Dabei gelten die Besteuerungsmerkmale des Erben. Ihre Ansprechpartner zum Wertguthaben Wenn Sie sich für eine Übertragung Ihres Wertguthabens entscheiden, hat das weitreichende Folgen für Ihre Vermögensplanung und Ihre Zukunft