Umgang mit religiöser Vielfalt am Arbeitsplatz Beschäftigte sind wegen der Religionszugehörigkeit und -ausübung vor Diskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsleben geschützt. Diskriminierungen wegen der Religion durch Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen sowie durch Dritte, wie Kundinnen und Kunden, kommen in Beschäftigung und Beruf aber dennoch vor. Arbeitgeberinnen haben die Pflicht, ihre Beschäftigten vor solchen Diskriminierungen zu schützen. Die vorliegende Präsentation zeigt, welche Verfahren Unternehmen und Verwaltungen anwenden, um einen diskriminierungsfreien Umgang mit religiöser Vielfalt zu gewährleisten. Die Präsentation ausgesuchter Praxisbeispiele zur Prävention von und Intervention gegen Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit bezieht sich auf Maßnahmen, die Benachteiligungen im Arbeitsleben verhindern oder beseitigen können. Sie beruht in erster Linie auf einer empirischen Befragung von deutschen Unternehmen unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass es in Deutschland bislang noch nicht viele Maßnahmen im Umgang mit Religion im Arbeitsleben gibt. Im Gegenteil wird häufig eine Verunsicherung sichtbar, wie mit religiöser Vielfalt und besonderen betrieblichen Anforderungen, die daraus resultieren, pro-aktiv umgegangen werden kann. Bislang beziehen sich die meisten Maßnahmen auf die Arbeitsorganisation, durch entsprechende Vorkehrungen wird die Ausübung von Religion im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten ermöglicht. Maßnahmen, die sich auf andere Unternehmensbereiche beziehen, sind in der Regel in eine umfassendere Diversity-Strategie eingebettet. Die Hauptzielgruppe religionssensibler Maßnahmen im Arbeitsleben sind Musliminnen und Muslime als Angehörige der zahlenmäßig größten Minderheitenreligion in Deutschland. Das Merkmal Religion wird hierbei meist in Verknüpfung mit anderen Merkmalen, wie der Herkunft oder dem Geschlecht, relevant. Unternehmen, Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände, die sich aktiv um einen diskriminierungsfreien Umgang mit der Religionszugehörigkeit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz bemühen, berichten mehrheitlich von einer erhöhten Produktivität ihrer Beschäftigten. Besonders kirchliche Wohlfahrtsverbände, die unter Fachkräftemangel leiden, konnten durch interreligiöse Öffnung den Fachkräftemangel beheben. Die vorliegende Präsentation stellt Maßnahmen und Verfahren zur Prävention von und Intervention gegen Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit im Arbeitsleben vor und wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beim Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) in Auftrag gegeben. Ausgangspunkt für die Recherche ist die Frage, welche Verfahren in der betrieblichen Praxis angewendet werden, um Menschen ein ihrem Glauben entsprechendes Verhalten auch im Arbeitsleben zu ermöglichen und Diskriminierung zu verhindern. Die Präsentation beruht auf einer Recherche, die in privaten Unternehmen verschiedener Größenordnung, in öffentlichen Einrichtungen sowie in Unternehmen der Wohlfahrtspflege und bei unternehmensnahen Institutionen durchgeführt wurde. Gesucht wurde nach praxiserprobten einzel- und überbetrieblichen Verfahren, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Vereinbarkeit von Religionszugehörigkeit und Beschäftigung im betrieblichen Alltag zu unterstützen, präventiv gegen die Diskriminierung wegen einer Religionszugehörigkeit zu wirken, die Chancengleichheit von Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit zu fördern, im Falle von Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit zu intervenieren