Eine steigende Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze prägt den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, ergreifen Betriebe neue Wege, um Auszubildende zu gewinnen und zu halten. Zu den arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten, die hier ansetzen, gehört insbesondere die Assistierte Ausbildung als Förderinstrument für benachteiligte Jugendliche. Die Unterstützungsleistungen richten sich nicht nur an Jugendliche, sondern auch an Betriebe. Im Beitrag wird untersucht, wie Betriebe von der zeitlichen und personellen Entlastung profitieren und inwiefern die Unterstützung zur Stabilisierung und Verbesserung des Ausbildungsverhältnisses beiträgt. Der Fachkräftemangel und eine steigende Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze prägen den Arbeitsmarkt. Im September 2024 standen 69.410 unbesetzte betriebliche Ausbildungsstellen 31.150 unversorgten Ausbildungsplatzsuchenden gegenüber (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2024). Daneben kommen insgesamt auf 100 ausgeschriebene Ausbildungsstellen nur 83 Bewerber/-innen. Während sich die Arbeitsmarktsituation für Ausbildungsplatzsuchende in den letzten fünf Jahren stetig verbessert hat, ist es für Betriebe und Behörden wie bereits in den Vorjahren zunehmend schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen (vgl. BIBB 2024). Diese Entwicklung erhöht das Risiko eines steigenden Fachkräftemangels in den jeweiligen Betrieben, denn die Ausbildung stellt ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs dar (vgl. Leber 2023). Unbesetzte Ausbildungsstellen und unversorgte Bewerber/ -innen können in erster Linie mit Passungsproblemen und dem Mangel an ausreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern begründet werden (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2024). Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, ergreifen immer mehr Betriebe neue Wege, um Auszubildende zu gewinnen und im Unternehmen zu halten. Sie bauen ihr Engagement in der beruflichen Orientierung aus und stellen sich auf junge Menschen mit vermehrten Problemlagen und Handlungsbedarfen ein. Auch seitens der arbeitsmarktpolitischen Akteure werden zunehmend Aktivitäten entfaltet, um die Sicherung von Fachkräften und die Aus- und Weiterbildung voranzutreiben (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2024). Zu den arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten, die hier ansetzen, gehört insbesondere die Assistierte Ausbildung (AsA flex), die seit 2020 im SGB III als Regelinstrument der Ausbildungsmarktförderung für benachteiligte Jugendliche verankert ist und in dem auch die ausbildungsbegleitenden Hilfen aufgegangen sind (vgl. Abbildung, S. 14). AsA flex ist eine individuell an den Bedürfnissen benachteiligter junger Menschen ausgerichtete, flexible und kontinuierliche Unterstützung durch die Interventionsangebote Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsbegleitung während einer betrieblichen Berufsausbildung in der ausbildungsbegleitenden Phase. Die Flexibilität der Maßnahme besteht in der Möglichkeit der Kombination der Unterstützungsangebote im Hinblick auf Zeitpunkt, Umfang und Inhalt, orientiert an den Bedürfnissen der Betriebe und der Auszubildenden. Betriebe profitieren insbesondere von einer festen Ansprechperson, die unter anderem bei der Organisation der Ausbildung oder bei der Auflösung von Konflikten unterstützen kann