Es wird gezeigt, welche Regelungstrends zur flexiblen Gestaltung von Schichtarbeitssystemen bestehen und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen. Die Auswertung verfolgt dabei nicht das Ziel, Regelungen zu bewerten, die Hintergründe und Strukturen in den Betrieben und Verwaltungen sind uns nicht bekannt. Ziel ist es, betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen, Hinweise und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben. Nacht- und Schichtarbeit wird in nahezu allen Branchen eingesetzt - vom produzierenden Gewerbe bis hin zu Dienstleistungsunternehmen. Sie flexibel zu gestalten stellt eine besondere Herausforderung dar, da Schichtsysteme traditionell eher starre Arbeitszeiten aufweisen. Trotzdem besteht hier ein zunehmender Trend zur Flexibilisierung. Der Grund liegt oft darin, Kundenwünsche und Nachfragen angemessen bedienen zu können. Schwankungen in der Nachfrage treten mitunter zwar vorhersehbar und zu bestimmten Zeiten (saisonal) auf. Andererseits erweisen sie sich vielfach als weitgehend unvorhersehbar, etwa wenn sie wirtschaftliche Ursachen haben. Zudem sollten flexible Schichten auch im Interesse der Mitarbeiter eingeführt werden, die ihre Arbeits- und Ausgleichszeiten dadurch beeinflussen bzw. souverän gestalten können (vgl. Hoff 2000). Eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist erwiesenermaßen nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für den Betrieb von Vorteil (Beermann und Brenscheidt 2006). Die Einführung flexibler Arbeitszeiten sollte eine Balance zwischen betrieblichen Interessen und Mitarbeiterinteressen anstreben, indem die Anforderungen des Betriebes mit den Bedürfnissen der Beschäftigten möglichst optimal übereingestimmt werden. Die Zielsetzung einer Flexibilisierung bestimmt gleichzeitig deren Anwendungsmöglichkeiten: Wie allgemein bei flexiblen Arbeitszeiten können sowohl einzelne Bedingungen (zum Beispiel Gleitzeit, Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten) ausgehandelt werden als auch mehrere dieser Instrumente in Kombination. Im Falle von flexiblen Schichtsystemen kommen eine Verkürzung bzw. Verlängerung von Schichten sowie die An- und Absage ganzer Schichten hinzu. Für die Flexibilität von Arbeitszeiten, egal ob Normalarbeitszeit oder Schichtarbeit, haben sich Arbeitszeitkonten als begleitendes Steuerungsinstrument etabliert. Durch sie lassen sich Mehr- und Minderarbeit angemessen verwalten (Hamm 2008). Ein besonderer Schwerpunkt bei flexibler Schichtarbeit kann zudem auf einem geplanten Wechsel zwischen verschiedenen Schichtsystemen liegen, um Änderungen in der Nachfrage aufzufangen. Auch in diesem Fall sollten betriebliche Erfordernisse und Mitarbeiterwünsche abgestimmt werden. Die Steuerungsinstrumente von flexibler Schichtarbeit und flexibler Normalarbeitszeit unterscheiden sich teilweise voneinander. Daher werden im Folgenden die unterschiedlichen Formen von Nacht- und Schichtarbeit kurz dargestellt. Je nachdem, ob es sich um vollkontinuierliche oder diskontinuierliche Systeme handelt, können sich die Vereinbarungen zu ihrer Flexibilisierung unterscheiden. Bei vollkontinuierlichen Schichtsystemen wird rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche gearbeitet, meist in 3- oder Mehr-Schichtsystemen. Die einzelnen Schichten wechseln nach einem bestimmten Schichtrhythmus, der sich über mehrere (in der Regel mindestens 4) Wochen erstreckt. Die Gestaltung von Dauer, Lage und Verteilung der Schichten unterliegt besonderen Voraussetzungen und Anforderungen an die Schichtplangestalter und die betrieblichen Parteien. So fordert § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dass die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden (Beermann, 2005). Zu vollkontinuierlichen Schichtsystemen gehören aber auch 2-Schichtsysteme in Form von 12-Stunden-Schichten, 24-Stunden-Schichten (Beispiel Werkschutz) oder Dauerschichten, wie zum Beispiel Dauernachtarbeit. Diskontinuierliche Schichtsysteme sind zumeist 2- oder 3-Schichtsysteme (auch Mehrschichtsysteme sind möglich) ohne Wochenend- oder Sonntagsarbeit. 2-Schichtsysteme bestehen meist aus Früh- und Spätschicht von Montag bis Freitag, zum Teil auch bis Samstag. Die Schichten können dabei auch mehr oder weniger stark überlappen (versetzte Schichten). Diskontinuierliche 3-Schichtsysteme bestehen in der Regel aus Früh-, Spät- und Nachtschicht von Montagmorgen (ggf. Sonntagabend) bis Freitagabend oder Samstagmorgen. Auch hier bleibt das Wochenende bzw. zumindest der Sonntag arbeitsfrei. Die einzelnen Schichten werden bevorzugt wochenweise gewechselt, indem es zum Beispiel eine Frühschicht-, eine Spätschicht- und eine Nachtschichtwoche gibt. Ein kurzer Schichtzyklus von drei Wochen kann jedoch nicht mehr beibehalten werden, wenn die Anzahl der Schichten innerhalb einer Woche zum Beispiel auf den Samstag und den Sonntagabend ausgedehnt werden. Wenn die nach dem ArbZG geforderte wöchentliche Ruhezeit von mindestens ununterbrochenen 35 Stunden (bei kontinuierlicher Schich
tarbeit 32 Stunden) nicht mehr gewährleistet ist, muss der Schichtzyklus verändert werden. Ziele von Vereinbarungen zu flexiblen Schichtsystemen. Betriebs- und Dienstvereinbarungen legen häufig bereits in ihren Präambeln die Ziele fest, die mit einer Flexibilisierung von Schichtsystemen erreicht werden sollen. Diese Zielsetzungen unterscheiden sich in der Regel kaum von denen zu flexiblen Arbeitszeiten (vgl. Böker 2006, Hamm 2008, Klein-Schneider 2007). Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu garantieren bzw. nachhaltig zu verbessern. Flexible Schichtsysteme erleichtern eine Anpassung an den betrieblichen Bedarf, im Produktionsbereich beispielsweise hinsichtlich Produktionsmenge, Lieferumfang oder -fristen. In Dienstleistungsbetrieben sollen Ansprechbarkeit und Service gewährleistet sein. Das folgende Beispiel ist sehr allgemein formuliert. ''Die hier abgeschlossene Betriebsvereinbarung dient der Anpassung der betrieblichen Produktionszeit an die jeweilige Auftrags- und Terminlage.'' Die meisten Präambeln berücksichtigen gleichzeitig die Bedürfnisse der Mitarbeiter bei der Zielsetzung. Sie bieten ihnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten individuell zu gestalten. Dies soll die Zeitsouveränität der Beschäftigten erhöhen und sie motivieren: z.B. durch besser Planbarkeit ihrer Arbeitszeiten in Schichtsystemen, geringere Belastung und erhöhte Eigenverantwortlichkeit. ''Ziel dieser Vereinbarung ist die Schaffung eines Schichtsystems, das auf die Anforderungen von Mitarbeiter und Unternehmen eingeht. ( ) Flexible Gestaltungsmerkmale sollen Unternehmen wie Mitarbeiter gleichermaßen profitieren lassen.'' Durch flexible Arbeitszeiten sollen Produktionsanlagen dem Bedarf angepasst und optimal ausgelastet werden. Auch der Einsatz von Arbeitskräften wird bedarfsgerecht, d.h. unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen, geplant und flexibel gehandhabt