Neben den Auszubildenden, die eine reguläre duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, gibt es eine Reihe weiterer Personengruppen, die ebenfalls eine Art betrieblicher Ausbildung durchlaufen. Diese ist jedoch oft entweder gar nicht oder nur innerhalb einer Branche anerkannt oder aber sie ist in einem anderen Teilsystem der beruflichen Bildung geregelt. Bei diesen Personengruppen handelt es sich etwa um Berufspraktikanten, die im Rahmen eines Studiums oder einer vollzeitschulischen Ausbildung ein Berufspraktikum absolvieren, Diplomanden oder Doktoranden, die an einem betrieblichen Forschungsprojekt arbeiten, Schüler, die ein Schulpraktikum machen, Hochschulabsolventen, die ein Volontariat oder ein Traineeprogramm durchlaufen, Zivildienstleistende, die eine berufsbezogene Basisqualifikation erhalten. Das untersuchte Material an Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu dieser Personengruppe zeigt, wie auf betrieblicher Ebene Regelungen getroffen werden können, die den Betroffenen Sicherheit und eine Perspektive bieten und die Stammbelegschaft in einigen Tätigkeitsfeldern vor Verdrängungswettbewerb schützen (etwa durch Langzeitpraktika oder Zivildienstleistende). Es wird gezeigt, welche Trends bestehen, den betrieblichen Einsatz von Praktikanten, Trainees, Volontären usw. zu gestalten und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen. Beim Begriff Betriebliche Ausbildung denkt man unweigerlich an die duale berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sieht man sich jedoch die Betriebs- und Dienstvereinbarungen an, die sich unter dem Stichwort Ausbildung im Archiv Betriebliche Vereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung finden, stellt man fest, dass sie auch eine Vielzahl weiterer Formen beruflicher Qualifizierung regeln: Trainee- und Volontärsausbildungen beispielsweise oder den betrieblichen Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten, Zivildienstleistenden und vielen anderen. Die folgende Auswertung umfasst 118 Vereinbarungen, die sich mit Personengruppen im Betrieb beschäftigen, die eine mehr oder weniger strukturierte Qualifizierung genießen, die aber nicht der dualen Ausbildung nach dem BBiG entspricht. Solche Qualifizierungen erfolgen außerhalb des dualen Systems, werden in den Vereinbarungen jedoch oft auch als Ausbildung bezeichnet. Konkret handelt es sich dabei um Praktikanten, Trainees und Volontäre. Praktikanten können Schüler sein, die ein kurzes Schnupperpraktikum im Betrieb absolvie ren, Teilnehmende einer vollzeitschulischen Ausbildung, die längere Betriebspraktika vorschreibt, oder auch Studierende und Hochschulabsolventen, die im Rahmen des Studiums oder im Anschluss daran ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum machen. Trainees sind in der Regel Hochschulabsolventen, die im Rahmen eines Traineeprogramms im Unternehmen zur Nachwuchsfach- oder -führungskraft ausgebildet werden. Volontäre finden sich vornehmlich in der Medien- und Werbewirtschaft. Bei ihnen handelt es sich ebenfalls häufig um Hochschulabsolventen, die im Rahmen eines ein- bis zweijährigen Volontariats die Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie für die spätere Berufspraxis benötigen. Nach dem BBiG werden Praktikanten (soweit sie nicht studieren), Trainees und z. T. auch Volontäre als Personen definiert, ''die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes ( ) handelt.'' Neben den genannten Personengruppen finden sich in den Vereinbarungen jedoch auch Regelungen zur Ausbildung von Ausbildern bzw. von Beschäftigten, denen seitens des Betriebes eine Ausbildung ermöglicht werden soll. Vereinbarungen bezüglich der Ausbildung von Ausbildern werden in die vorliegende Auswertung einbezogen. Solche zu Ausbildungen von Beschäftigten werden nicht berücksichtigt, da es sich meist um innerbetriebliche Qualifizierungen handelt, die eigentlich zum Themenbereich Fort- und Weiterbildung gehören. Zuordnungsprobleme gibt es jedoch nicht nur bei der Art der Ausbildung, sondern auch im Hinblick auf die Zielgruppen. So werden Praktikanten (im Rahmen eines Studiums) gelegentlich - ebenso wie dual Studierende - in den Vereinbarungen als Studierende bezeichnet, oder Trainees (im Verlagsbereich) als Volontäre. Hier bildeten die jeweiligen Bezeichnungen in den Vereinbarungen selbst das entscheidende Kriterium für die Zuordnung. Die Auswertung gibt einen Überblick über Regelungen zu eben diesen Personengruppen, d.h. zu ihrem Status innerhalb der Belegschaft, zur Abgrenzung gegenüber anderen Qualifikantengruppen im Betrieb sowie zur Position, die sie im Rahmen der betrieblichen Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft einnehmen. Ein Großteil der Vereinbarungen schließt auch diejenigen Beschäftigten ein, die sich in einer beruflichen Erstausbildung befinden. Dieser Personenkreis wird in der vorliegenden Auswertung jedoch ebenso
wenig betrachtet wie dual Studierende, da hierzu gesonderte Auswertungen vorliegen