Versicherungen

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Diese Ausgabe der GründerZeiten dreht sich sowohl um Möglichkeiten der persönlichen Absicherung

von Selbständigen als auch um notwendige betriebliche Versicherungen.

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GründerZeiten 05 Versicherungen Mit Netz und doppeltem Boden Wer ein Unternehmen gründet und führt, wünscht sich dafür möglichst wenig Risiken und ruhiges Fahrwasser. Das ist machbar: Gegen vielerlei Unwägbarkeiten einer Gründung und Unternehmensführung lässt sich durch Versicherungen vorsorgen. Betriebliche Risiken Als Gründerin oder Gründer sollten Sie sich nicht nur über abschätzbare unternehmerische Risiken, sondern auch über unvorhersehbare Gefahren für das Unternehmen Gedanken machen: beispielsweise Einbruch, Feuer, ein Maschinenschaden, der einen Produktionsstillstand zur Folge hat, oder Fahrlässigkeiten, die zu Haftungsansprüchen führen. Die finanziellen Folgen sind nicht selten beträchtlich. Wer eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, ist davor geschützt. Persönliche Risiken Die Arbeitskraft von (jungen) Unternehmerinnen und Unternehmern ist ihr größtes Kapital. Die größte Gefahr besteht daher darin, dieses Kapital einzubüßen. Besonders wichtig sind daher alle Versicherungen, die existenzbedrohende Risiken abdecken. So sollte man sich unbedingt gegen denkbare Ereignisse versichern, die so hohe finanzielle Folgen haben können, dass man diese aus eigenen Mitteln nicht decken kann: wenn man z.B. durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Übrigens: Das unternehmerische Risiko kann niemand versichern. Man kann es aber weitgehend begrenzen: durch ein gut durchdachtes Unternehmenskonzept. Betriebliche Versicherungen: Was? Wofür? Wogegen? Betriebshaftpflichtversicherung Für Schadenersatzansprüche von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Besuchern. Sie übernimmt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die von der Betriebsstätte, dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieb lichen Tätigkeit verursacht werden. Für Ingenieure, Architekten und Makler gibt es spezielle Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) Bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen), außerdem bei Maschinen- oder EDV-Ausfall oder dem Ausfall der Telefon anlage aufgrund eines Blitzschlags bzw. Überspannungsschadens. Diese können den gesamten Betrieb lahmlegen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden können, kommt die BUVersicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Zinsen usw. auf. Für Freiberufler gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten, Löhne, Gehälter, Pacht usw., wenn der Unternehmensinhaber ausfällt. Es handelt sich um eine spezielle Form der Ertragsausfallabsicherung, die auf Kleinbetriebe und Selbständige zugeschnitten ist. Allerdings: Nicht alle Versicherungen bieten für jedes Gewerbe eine BU-Versicherung an. Elektronikversicherung Für Schäden an EDV- oder Telefonanlagen sowie bürotechnischen Anlagen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl usw. entstehen. Datenträgerversicherung. Die Kosten für den Wiedereinsatz von Programmen und die Wiedereingabe der Daten nach einem Datenverlust können durch eine spezielle Datenträgerversicherung abgedeckt werden. Eine erweiterte Datenträger- oder Softwareversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für Datensicherung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall. Mehrkostenversicherung. Eine Mehrkostenversicherung ersetzt bei längerem Ausfall der EDV-Anlage den Mehraufwand wie z.B. Überstunden, Anmietung von EDV usw. Für Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden verursacht werden. Über die Gebäudeversicherung sind zudem Vandalismusschäden, wie z.B. Graffiti, versicherbar. Die Inhaltsversicherung deckt darüber hinaus Schäden wegen Einbruchdiebstahl und Raub ab. Geschäftsversicherung Steht für eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können zusammengefasst werden. Mitversichern lassen sich hier darüber hinaus auch Elementar schäden. Maschinenversicherung Für Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost usw. Produkthaftpflichtversicherung Für Schäden durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung (z.B. unzureichende Gebrauchsanweisung). Vor allem Hersteller oder Lieferanten sollten an diese Versicherung denken. Als Hersteller gilt dabei auch der, der ein Produkt nur modifiziert oder sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Die Produk

thaftpflichtversicherung sollte mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden. Rechtsschutzversicherung Deckt Anwalts- und Gerichtskosten, die z.B. bei Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen usw. entstehen. Achtung: Unternehmerische Streitigkeiten (z.B. Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) lassen sich in der Regel nicht versichern. Transportversicherung Für Schäden durch Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung. Umwelthaftpflichtversicherung Für Schäden, die Dritten durch Umwelteinwirkungen entstehen (z.B. ein Fischsterben in einem Fischteich, das durch ausgelaufenes Heizöl verursacht wird). Weitere Ansprüche durch Zerstörung von natürlichen Lebensräumen und geschützten Arten werden über die Umweltschadenversicherung abgedeckt. Die Umwelthaftpflichtversicherung sollte mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden. Standard-Versicherungsschutz für Unternehmen Der erforderliche Versicherungsschutz richtet sich immer nach dem konkreten Tätigkeitsfeld eines Selbständigen bzw. Unternehmens, der jeweiligen Produktpalette, den angebotenen Dienstleistungen usw. Unabhängig davon gibt es allerdings einen Basis-Versicherungsschutz, der für (fast) alle Unternehmen zum Standard-Versicherungsschutz gehört. Betriebshaftpflichtversicherung. Grund: Eine Haftung für Schäden gegenüber Dritten darf in keinem Unternehmen fehlen. Betriebsunterbrechungsversicherung. Grund: Eine Betriebsunterbrechung hat schnell bedrohliche Ertragsausfälle zur Folge. Aber: Ein Ausgleich von Ertragsausfällen ersetzt nicht das Risikomanagement. Elektronikversicherung. Grund: Fast jedes Unternehmen arbeitet mit IT-Komponenten. Wenn diese ausfallen, wird deutlich, wie unersetzlich sie geworden sind. Gebäude- und Inhaltsversicherung. Grund: Gebäude und Ausstattung stellen meist einen Großteil des Unternehmens-Vermögens dar. Kfz-Versicherung. Grund: Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird kein Firmenwagen zugelassen. Sie ist Pflicht. Umwelthaftpflichtversicherung. Grund: Jedes Unternehmen verfügt über Öltank, Gastank, Heizungsanlagen usw. Sie bergen immer ein hohes Umweltverschmutzungsrisiko. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Eine fehlerhafte Beratung kann zu handfesten Schadenersatzforderungen führen. Dies betrifft hauptsächlich Selbständige im Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen: beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, künftig auch Finanzanlagenvermittler. Vertrauensschadenversicherung Für Schäden, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte, die durch Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen verübt werden, entstehen. Für Einzelthemen genutzte Quelle: Welche Versicherungen brauche ich? StarterCenter Hessen

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