Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt talentierte und leistungsbereite

junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren.

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Weiterbildungsstipendium Durchstarten für Berufseinsteiger Unser deutsches Berufsbildungssystem ist ein Erfolgsmodell, das weltweit hohes Ansehen genießt. Die Stärkung der beruflichen Bildung ist mir ein persönliches Anliegen! Deshalb freue ich mich, dass zum 1. Januar 2017 eine Reihe von Verbesserungen in Kraft treten, die das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver machen. Mit dem Programm ''Weiterbildungsstipendium - Durchstarten für Berufseinsteiger'' unterstützen wir talentierte und leistungsbereite junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren. Eine abgeschlossene Ausbildung ist schließlich erst der Anfang, es gibt vielfältige Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken. Lebenslanges Lernen und Weiterbildung sind wichtige Bausteine für die Persönlichkeitsentwicklung und den beruflichen Erfolg jedes Einzelnen. Das Weiterbildungsstipendium leistet einen wichtigen Beitrag zur Durchlässigkeit im deutschen Bildungssystem. Die berufliche Talentförderung durch die Weiterbildungsstipendien ist auch ein wichtiges Signal, dass es sich lohnt und Anerkennung verdient, wenn Sie beruflich gut sind und weiterkommen wollen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Weiterbildungsstipendium bietet. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre berufliche Karriere. Prof. Dr. Johanna Wanka Bundesministerin für Bildung und Forschung Was ist ein Weiterbildungsstipendium? Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine gute Grundlage für das Arbeitsleben. Um der Karriere danach einen Schub zu geben, sollte man sich zielgerichtet weiterbilden. Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert junge berufliche Talente beim Aufstieg durch weitere Qualifizierung. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich ihre Lehrgänge selbst aus. Die Förderfähigkeit prüft die betreuende Berufsbildungsstelle, in den meisten Berufen ist das die jeweilige Kammer. Gefördert werden anspruchsvolle fachliche Weiterbildungen wie etwa die Aufstiegsfortbildungen zur Industriemeisterin, zum Techniker, zur Fachkauffrau oder zum Fachpfleger, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen wie ein Intensivsprachkurs oder eine Software-Schulung. Auch ein berufsbegleitendes Studium ist förderfähig, wenn es auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbaut. Was sind die Voraussetzungen für die Bewerbung? Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, entweder auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Eine weitere Voraussetzung für die Bewerbung sind besondere berufliche Leistungen. Eine Möglichkeit, dieses Kriterium zu erfüllen, ist ein Ausbildungsabschluss mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser. Auch eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb kann für die Bewerbung qualifizieren. Eine weitere Möglichkeit ist ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Bewerben können sich berufliche Talente, die jünger als 25 Jahre sind. Durch Anrechnungszeiten, wie etwa einen Bundesfreiwilligendienst oder Elternzeit, ist eine spätere Aufnahme möglich. Wie wird ausgewählt? Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten übernehmen die Kammern der verschiedenen Berufsbereiche und weitere Berufsbildungsstellen. Diese sind auch zuständig für die Beratung zu Weiterbildungen, die Prüfung der Förderanträge und die Auszahlung des Stipendiums. Die Bewerbungstermine legen die Kammern selbst fest. In den bundesgesetzlich geregelten Fachberufen im Gesundheitswesen führt die SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung das Programm durch. Was sind die Leistungen? Über drei Jahre stehen Fördergelder von insgesamt 7.200 Euro bereit, die für die Kosten von Weiterbildungen eingesetzt werden können - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme. Neben den Lehrgangskosten können auch Prüfungskosten geltend gemacht werden. Im ersten Förderjahr kann in Verbindung mit einer Weiterbildung ein IT-Bonus als Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden. Wo gibt es Informationen? Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn E-Mail: info@sbb-stipendien.de Tel.: (02 28) 6 29 31-0 Weitere Informationen zum Programm unter www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html www.weiterbildungsstipendium.de

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