Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich. Das ist die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Die meisten Wohngeldbehörden bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an. Bei Haushalten, die bereits Wohngeld erhalten, wird automatisch und ohne Antrag über eine Erhöhung entschieden. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich. Welche Unterlagen brauche ich? Sie brauchen zur Beantragung von Wohngeld insbesondere einen: Wohngeldantrag, Nachweis über die Wohnkosten (z.B Mietvertrag), Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid). Je nach Lebenssituation kommen weitere Nachweise hinzu.