Viele Menschen meinen, für ihre Rente sind nur die letzten Jahre entscheidend. Aber das stimmt nicht. Richtig ist: Jeder eingezahlte Euro zählt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das fängt mit dem ersten Beitrag in jungen Jahren an und endet erst mit dem letzten Beitrag vor dem Rentenbeginn.
Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das können beispielsweise Beitragszeiten oder beitragsfreie Zeiten sein. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind unterschiedlich.
Um eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Sie für eine bestimmte Zeit Beiträge gezahlt haben. Diese Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, ist für die verschiedenen Rentenarten unterschiedlich.
Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden zusätzlich Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten angerechnet.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilig), Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Wehr- oder Zivildienstpflicht, freiwilliger Wehrdienst, nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen sowie Ersatzzeiten angerechnet. Auch Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld und von Leistungen bei Krankheit zählen mit.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und freiwillige Beiträge berücksichtigt.
Bei einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie neben der Wartezeit noch besondere, sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Ihre Pflichtbeiträge sind dabei besonders wichtig. Hier müssen Sie innerhalb von fünf Jahren für drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit gezahlt haben.
Beitragszeiten steigern grundsätzlich Ihre Rente, und sie finanzieren maßgeblich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinter dem Begriff Beitragszeiten versteckt sich eine Anzahl verschiedener Tatbestände. Da sind zum einen Pflichtbeitragszeiten, die nicht nur Zeiten einer Beschäftigung sein können, und zum anderen die freiwilligen Beitragszeiten.
Als Nachweis für die Beitragszahlung dienen vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigungen. Das kann beispielsweise auch Ihre monatliche Gehaltsabrechnung sein.
Nicht erst am Ende Ihres Berufslebens werden Sie sich fragen: Wie hoch wird eigentlich meine Rente sein? Sie zahlen Monat für Monat Beiträge in die Rentenversicherung ein und selbstverständlich interessiert es Sie, was daraus wird.
Damit Sie möglichst frühzeitig einschätzen können, ob und in welchem Umfang eine ergänzende Altersvorsorge (beispielsweise durch eine sogenannte Riester-Rente) notwendig ist, erhalten Sie von uns Jahr für Jahr Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche.
Altersvorsorge ist eine sehr persönliche Sache. Da das Erwerbseinkommen sowie eventuelle Zusatzeinkünfte unterschiedlich verteilt sind, sollten Sie möglichst frühzeitig einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten zugeschnittenen Fahrplan entwickeln.
Dazu sollten Sie zunächst prüfen, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen und welche Anlageformen angesichts Ihrer Lebenssituation sinnvoll sind.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, auch den einmal eingeschlagenen Weg zur zusätzlichen Altersvorsorge regelmäßig zu überprüfen. Im Regelfall wird es darum gehen, dass Sie den passenden Mix aus den verschiedenen Vorsorgeformen herausfinden.
Da Alterseinkünfte nicht nur aus der gesetzlichen Rente, sondern auch aus betrieblicher Altersversorgung oder privater Vorsorge (zum Beispiel einer Lebens oder privaten Rentenversicherung) bestehen können, spricht man auch vom Drei Säulen Modell der Alterssicherung.