Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet)

muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben.

Darauf haben die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch.

Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt.

Für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen.

Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren.

Welche Seminare darf ich für einen Bildungsurlaub besuchen?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen

bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen.

Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub.

Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft übernimmt er nicht.

Diese müssen die Arbeitnehmer selber tragen.

Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.

Bildungsurlaub in Bayern und Sachsen

Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer,

in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Wie Sie Ihren Bildungsurlaub richtig anmelden

Finden Sie heraus, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Freistellung haben.

Dabei hilft Ihnen dieser Artikel und anschließend ein Blick

in die Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländer. Diese finden Sie bei ''Weitere Informationen''.

Gibt es in Ihrem Bundesland (entscheidend ist der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort) ein Bildungsurlaubsgesetz

und gehören Sie zum Kreis der Anspruchberechtigten, können Sie sich ein Seminar aussuchen.

Vor der verbindlichen Buchung eines Seminars klären Sie mit dem Veranstalter,

ob für die Veranstaltung bzw. den Veranstalter eine Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Bundeslandes vorliegt.

Bekommen Sie darauf keine verbindliche Antwort, lassen Sie lieber die Finger davon.

In der Regel schicken die Veranstalter nach Ihrer Anmeldung

unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen (Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und inhaltlicher Ablaufplan) zu.

Berücksichtigen Sie bei der Terminwahl für Ihr Seminar,

dass der Arbeitgeber, ähnlich wie beim Erholungsurlaub, Ihre Abwesenheit einplanen muss.

Eine frühzeitige Beantragung und gegebenenfalls die Wahl einer Zeitpunkts

außerhalb von betrieblichen Stoßzeiten machen es für beide Seiten leichter.

In den Gesetzen sind in der Regel Antragsfristen genannt, die Sie einhalten müssen.

Meist spätestens 4-6 Wochen vor Seminarbeginn.

Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber dort, wo Sie auch Ihren Antrag auf Erholungsurlaub anmelden,

die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan zusammen mit einem kurzen Anschreiben ein.

Lassen Sie sich die Abgabe und das Abgabedatum schriftlich bestätigen. Zum Beispiel durch Eingangsstempel.

Jetzt ist Ihr Arbeitgeber an der Reihe. Er prüft ihre Mitteilung und informiert sie über seine Entscheidung.

Dafür darf sich nicht beliebig viel Zeit lassen. Die Fristen variieren von Bundesland zu Bundesland.

Wenn Ihr Arbeitgeber keine Einwände hat, können Sie jetzt Ihren Bildungsurlaub besuchen.

Wird Ihr Bildungsurlaub abgelehnt, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich geben.

Prüfen Sie dann, am besten mit fachlicher Unterstützung,

z.B. durch den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt, ob die Ablehnung gesetzeskonform ist.

In den Landesgesetzen wird in der Regel genau definiert,

welche Ablehnungsründe zulässig sind. Andere Gründe sind nicht zulässig.

Berechtigte Ablehnungsgründe sind z.B. nicht eingehaltene Fristen

oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt.

Einige Bundesländer haben auch Schutzklauseln für Kleinunternehmen.

Wenn sich die Ablehnung nur auf das konkrete Seminar oder den konkreten Termin bezieht,

stellen Sie einen neuen Antrag für ein anderes Thema oder einen anderen Termin.

Nach dem Bildungsurlaub bekommen Sie vom Veranstalter eine Teilnahmebescheingung,

aus der hervorgeht, dass Sie das Seminar vollständig besucht haben.

Geben Sie diese Bescheinigung nach dem Besuch des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Wenn Sie zwischenzeitlich erkranken, melden Sie sich unmittelbar beim Arbeitgeber krank. Sonst haben Sie Fehltage.

Weitere Informationen

Quelle

DGB, Bildungsurlaub.de

Datum der Aktualisierung

14.11.2024

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