Dienstwagen wird auf Elterngeld angerechnet

Dienstwagen wird auf Elterngeld angerechnet

Es ist eigentlich ganz einfach: Ein Dienstwagen ist und bleibt ein geldwerter Vorteil, auch während der Elternzeit.

Und ein geldwerter Vorteil bzw. ein zusätzliches Gehalt kann bedeuten, dass das Elterngeld gekürzt wird.

Ob und wie viel, das hängt davon ab, wie viel sich eine Mutter oder ein Vater nebenher hinzu verdient

bzw. wie hoch der geldwerte Vorteil durch den Dienstwagen ist.

2012 hatte das Sozialgericht Stuttgart noch geurteilt, dass der geldwerte Vorteil nicht auf das Elterngeld angerechnet werden dürfe.

Auch wenn Arbeitnehmer mit Dienstwagen finanziell im Vorteil seien,

dürfe sich ihr Elterngeld deshalb nicht verringern (Az. S 17 EG 6737/10).

Das sah das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 11 EG 1721/12) anders: ''Die Überlassung eines Pkw (Dienstwagen)

durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung während des Bezugs von Elterngeld stellt einen geldwerten Vorteil dar,

der im und für den Elterngeldbezugszeitraum erarbeitet wird und daher zum nachgeburtlichen Einkommen zählt''.

Das Stuttgarter Urteil war damit aufgehoben.

Quelle

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Datum der Aktualisierung

29.11.2024

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Neuigkeit? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Neuigkeit informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, X, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere News-Beiträge zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber