Dienstwagen wird auf Elterngeld angerechnet
Es ist eigentlich ganz einfach: Ein Dienstwagen ist und bleibt ein geldwerter Vorteil, auch während der Elternzeit.
Und ein geldwerter Vorteil bzw. ein zusätzliches Gehalt kann bedeuten, dass das Elterngeld gekürzt wird.
Ob und wie viel, das hängt davon ab, wie viel sich eine Mutter oder ein Vater nebenher hinzu verdient
bzw. wie hoch der geldwerte Vorteil durch den Dienstwagen ist.
2012 hatte das Sozialgericht Stuttgart noch geurteilt, dass der geldwerte Vorteil nicht auf das Elterngeld angerechnet werden dürfe.
Auch wenn Arbeitnehmer mit Dienstwagen finanziell im Vorteil seien,
dürfe sich ihr Elterngeld deshalb nicht verringern (Az. S 17 EG 6737/10).
Das sah das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 11 EG 1721/12) anders: ''Die Überlassung eines Pkw (Dienstwagen)
durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung während des Bezugs von Elterngeld stellt einen geldwerten Vorteil dar,
der im und für den Elterngeldbezugszeitraum erarbeitet wird und daher zum nachgeburtlichen Einkommen zählt''.
Das Stuttgarter Urteil war damit aufgehoben.
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