Ermäßigter Lohnsteuersatz bei Überstundenvergütung
Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ausbezahlt
und die Lohnsteuer im Rahmen einer Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4, 2. Halbsatz EStG ermittelt,
schaut der Lohnsteuerprüfer des Finanzamts meist ganz genau hin.
Denn in der Finanzverwaltung war man bislang der Auffassung, dass die Tarifermäßigung des § 34 EStG
für Lohnzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nur auf Festlohnbestandteile anzuwenden ist
und nicht auf Nachzahlungen von variablen Lohnbestandteilen wie Überstundenvergütungen.
In der Praxis wurde die Tarifermäßigung für Überstundenvergütungen für mehrere Jahre deshalb abgelehnt.
Die Betonung liegt jedoch auf dem Wörtchen ''wurde''.
Denn in einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs wurde zu Gunsten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entschieden,
dass auch Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate einer ermäßigten Besteuerung unterliegen
(BFH, Urteil vom 02.12.2021, Az. VI R 23/19, Veröffentlichung am 24.03.2022).
Verhaltensknigge für den Arbeitgeber
Kommt es bei Lohnsteuerprüfungen zur Beanstandung und zu Lohnsteuernachforderungen des Finanzamts,
weil die Tarifermäßigung für Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten
vom Lohnsteuerprüfer nicht gewährt wurde, empfiehlt sich ein Einspruch gegen den Nachforderungs- bzw. Haftungsbescheid.
In diesem Zusammenhang sollte auf das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs hingewiesen werden.
Da das Urteil veröffentlicht wurde, müssen die Finanzämter die Urteilsgrundsätze zwingend anwenden.
Verhaltensknigge für den Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die Zahlungen für Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate erhalten haben,
sollten unbedingt eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Denn hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer für diese mehrjährigen Überstundenvergütungen ohne Tarifermäßigung besteuert,
kann die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG in der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Überstundenvergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
In der Praxis kommt es häufig vor, dass über die Jahre geleistete Überstunden auf einen Schlag ausbezahlt werden.
In diesem Fall würden auch die Urteilsgrundsätze greifen. Es käme also zu einer ermäßigten Besteuerung.
Mit Lebensarbeitszeitkonto Steuern sparen
Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass Überstunden nicht ausbezahlt werden,
sondern einem Lebensarbeitszeit- oder Wertguthabenkonto gutgeschrieben wird,
fallen weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Es muss sich jedoch um ein langfristiges Zeitwertkonto handeln.
Bei Gutschrift der Überstunden auf ein Gleitzeitkonto oder ein Flexikonto erkennt das Finanzamt die Steuerfreiheit nicht an.
Praxis-Tipp
Um sicherzustellen, dass bei Vereinbarung eines Lebenszeitkontos die Gutschriften von Überstunden steuerfrei sind,
empfiehlt sich bei erstmaliger Umsetzung beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG einzufordern.
Das Finanzamt begutachtet dann, ob lohnsteuerlich alles in Ordnung ist.
Das bringt die gewünschte Rechtssicherheit. Dieser Service des Finanzamts ist kostenlos.
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