Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Bei Ihrer Suche nach Arbeit oder Ihrer Arbeitsaufnahme unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter. Auch finanziell.

Über das Vermittlungsbudget können Ihnen Kosten erstattet werden.

Sie können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Auch wenn Sie auf der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung sind, kann diese Förderung infrage kommen.

Über das Vermittlungsbudget können zum Beispiel folgende Kosten erstattet werden:

  • Kosten für Bewerbungsunterlagen (zum Beispiel Bewerbungsfotos),
  • Fahrkosten bei Vorstellungsgesprächen (Online-Antrag möglich),
  • Kosten für Dokumente, wie beglaubigte Kopien, Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen,
  • Umzugskosten (wenn der Umzug für die neue Arbeitsstelle nötig ist).

Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft

Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen Rechtsanspruch.

Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter.

Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, um zu klären, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden können.

Wurde Ihnen die Erstattung von Kosten zugesichert,

können Sie diese bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter beantragen.

Weitere Informationen

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

Datum der Aktualisierung

20.12.2024

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