Gründe für eine Abmahnung
Die Arbeitsgerichte gestehen den Arbeitgebern ein recht weitgehendes Recht auf eine Abmahnung zu.
Manche Arbeitgeber nutzen Abmahnungen schon bei kleineren Vergehen.
Abänderung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der Stempelkarte
Abmahnung, zumeist direkt Kündigung.
Alkohol
Bei entsprechendem Verbot kann Alkoholgenuss,
auf jeden Fall aber die daraus entstehende schlechte Leistung, zur Abmahnung führen.
Alkoholismus ist aber eine Krankheit und darf nicht abgemahnt werden.
Allerdings ist eine personenbedingte Kündigung möglich,
wenn der Arbeitgeber vorher eine stationäre Therapie verlangt hat und sie abgelehnt/abgebrochen wurde.
Androhung von Krankfeiern
Die Androhung kann zu einer Anmahnung führen.
Arbeitskampf
Streiks, Demonstrationen und ähnliche Aktionen dürfen nicht abgemahnt werden,
wenn die zuständige Gewerkschaft dazu aufgerufen hat.
Arbeitsverweigerung
Eine unzulässige Arbeitsverweigerung kann abgemahnt werden.
Ausländerhetze
Abmahnung oder auch direkt Kündigung.
Der Betriebsrat kann sogar eine Kündigung vom Arbeitgeber verlangen und dies notfalls rechtlich erzwingen.
Beleidigungen
Der Einzelfall wird geprüft (Umgangston im Betrieb, Gesprächssituation...).
Beleidigungen können sowohl zur Abmahnung wie auch zur Kündigung führen (schwere Beleidigung).
Wird der abwesende Arbeitgeber beleidigt, so sind weder Abmahnung noch Kündigung gerechtfertigt,
wenn der Arbeitnehmer mit der Vertraulichkeit seines Wortes rechnen durfte.
Eigenmächtiger Urlaubsantritt
Abmahnung oder gegebenenfalls auch Kündigung.
Hetze gegen Gewerkschaft und Betriebsrat
Abmahnung, wenn durch die Hetze der Betriebsfrieden gestört wird.
Der Betriebsrat kann sogar eine Kündigung vom Arbeitgeber verlangen und dies notfalls rechtlich erzwingen.
Konkurrenztätigkeit
Abmahnung oder gar Kündigung möglich.
Krankheit
Eine Abmahnung ist nicht möglich.
Sie darf nur für ein Verhalten ausgesprochen werden, auf das der Arbeitnehmer Einfluss nehmen kann.
Kritik
Sachliche Kritik, auch am Arbeitgeber, ist immer erlaubt.
Nazipropaganda
Abmahnung oder sofort Kündigung.
Mobbing
Abmahnung oder Kündigung.
Rauchverbot
Besteht ein Rauchverbot, so ist es einzuhalten und eine Abmahnung gerechtfertigt.
Wird durch das Rauchen gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, so ist auch eine Kündigung denkbar.
Sachbeschädigung
Bei einer mutwilligen Sachbeschädigung mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber
sind Abmahnung oder Kündigung möglich.
Bei einer fahrlässigen Sachbeschädigung kommt es auf den Einzelfall an.
Schwarzarbeit
Sie ist verboten. Abmahnung.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Nach dem ''Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz''
ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten und rechtfertigen eine Abmahnung.
Ebenso die falsche Behauptung einer sexuellen Belästigung.
Straftaten
Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Tätlichkeit und andere Straftaten rechtfertigen eine Abmahnung,
in besonders schwerwiegenden Fällen sogar eine außerordentliche Kündigung.
Unentschuldigtes Fehlen
Abmahnung möglich, bei Wiederholung eventuell Kündigung.
Ungenügende Leistung
Abmahnung.
Unpünktlichkeit
Wiederholte Unpünktlichkeit kann abgemahnt werden.
Eine einmalige Verspätung von 5 Minuten bei der Arbeitsaufnahme ist ein Bagatellverstoß. Keine Abmahnung.
Verhalten außerhalb des Betriebes
Abmahnung, wenn das Ansehen des Arbeitgebers gravierend geschädigt oder der Betriebsfrieden erheblich gestört wird.
Verspätete Krankmeldung
Wer sich öfters verspätet krank meldet, darf abgemahnt werden.
Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört es, die Sicherheitsvorschriften zu beachten. Abmahnung möglich.
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