Pflege und Teilrente
Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente
einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen.
Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.
Mit der Wahl einer Teilrente von 99 Prozent können Pflegende jedoch erwirken,
dass die Pflegekasse auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.
Der Verzicht auf einen Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse
jeweils zum 1. Juli des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen.
Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.
Weitere Informationen
|