Selbständigkeit (Allgemeine Infos)

Selbständigkeit (Allgemeine Infos)

Die Selbständigkeit bezeichnet ein Erwerbsmodell bei dem Personen auf eigene Rechnung unternehmerisch tätig sind.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bezeichnet man als Existenzgründung.

Während Angestellte nur für einen Teil ihrer Tätigkeit haftbar zu machen sind

und ein Gehalt von einem Unternehmen beziehen, wirtschaftet der Selbständige unter eigenem Namen.

Nur ein Teil der Selbständigen ist auch Freiberufler, auch wenn diese Begriffe häufig im Alltag synonym gebraucht werden.

Nahezu jede geschäftsfähige Person in Deutschland kann eine Selbständigkeit anmelden.

Das gilt auch für Nicht-EU Bürger mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung

oder nichtbefristeten Niederlassungserlaubnis, wobei sie auch finanzielle Sicherheiten nachweisen müssen.

EU-Bürger und deutsche Staatsbürger können sich ohne besondere Voraussetzungen

mit wenigen Schritten selbständig melden und somit auch ohne finanzielle Sicherheit gründen.

Dennoch können, besonders im kaufmännischen und handwerklichen Bereich Einschränkungen vorliegen,

wenn zur Selbständigkeit besondere Abschlüsse und Zertifizierungen

(z.B. Meisterbrief für Handwerksbetriebe, Zulassung oder Ähnliches) benötigt werden.

Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und andere akademische Berufsausübende müssen die Branchenanforderungen erfüllen

und richten sich nach der zuständigen Kammer.

Für kreative Berufe gibt es zumeist keine gesonderte Prüfung der Qualifikation.

Während bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in der Regel Versicherungspflicht

für alle Zweige der Sozialversicherung besteht, die zur Hälfte

von Arbeitgebern und zur Hälfte von Arbeitnehmern getragen werden, ist dies bei einer selbständigen Tätigkeit nicht der Fall.

Ausgenommen davon sind Kranken- und Pflegeversicherung, für die seit 2009 eine Versicherungspflicht besteht,

wobei die selbständig Tätigen ihre Beiträge alleine aufbringen müssen.

Durch ihre Einnahmen müssen sie zudem selber für das Alter vorsorgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Selbständige in den Zweigen der Sozialversicherung versichern.

Der Begriff Freelancer ist die englische Bezeichnung für einen freien Mitarbeiter im Deutschen.

Ein freier Mitarbeiter arbeitet für einen oder mehrere Kunden auftragsbezogen.

Er geht dabei keinen Arbeitsvertrag ein. Grundlage für seine Tätigkeit ist ein Dienstvertrag oder Werkvertrag.

Quelle

bewerberAktiv

Datum der Aktualisierung

19.11.2024

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