Steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen
Neben der monatlichen Sachbezugsfreigrenze können noch steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen
bis zur Höhe von 60 Euro steuerfrei gewährt werden.
Die Steuerbefreiung kommt aber an Weihnachten ebenso wenig in Betracht wie beim Betriebsjubiläum.
Sie gilt nur für persönliche Ereignisse wie beispielsweise Geburtstage und Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes.
Ein Arbeitnehmerjubiläum ist ebenfalls ein persönliches Ereignis. Weihnachten ist kein persönliches Ereignis.
Das wurde auch vom Finanzgericht Hessen (FG Hessen, Urteil v. 22.2.2018. 4 K 1408/17) bestätigt.
Zu beachten ist auch, dass es sich bei der Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro
um einen Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer handelt.
Grundsätzlich können auch Aufmerksamkeiten als Gutscheine oder Prepaid-Karten ausgegeben werden.
Wichtig ist, dass die Gutscheine und Geldkarten ausschließlich zum Bezug
von bestimmten Waren oder Dienstleistungen berechtigen und nur im Inland einlösbar sind.
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