Steuervorteil für Leiharbeitnehmer mit befristeten Einsätzen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass von Leiharbeitnehmern für die steuerliche Wegepauschale
die doppelte steuerliche Entlastung (also für Hin- und Rückweg) geltend gemacht werden kann, wenn die Einsätze befristet sind.
Dies gilt auch dann, wenn sich befristete Einsätze nahtlos über Jahre im gleichen Einsatzbetrieb aneinanderreihen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.05.2022, Az.: VI R 32/20).
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