Studentenpraktikum
Ein Praktikum für Studenten bzw. ein Studentenpraktikum soll praktische Kenntnisse und Erfahrungen
sowie die damit verbundenen Anwendungskompetenzen vermitteln, und zwar dort,
wo die Arbeit anfällt, wo reale Ergebnisse sichtbar werden und in betrieblicher Zusammenarbeit entstehen.
Studentenpraktika haben eine Qualifizierungsfunktion und eine Orientierungsfunktion:
Passe ich in eine bestimmte Branche oder gar zu einem konkreten Team?
Ist Produktion, Administration oder eher Forschung ''mein Ding''?
Zu einem Praktikum gehören grundsätzlich eine persönliche Betreuung und Anleitung
sowie ein weitgehend festgelegter Praktikumsablauf,
etwa in Gestalt eines geführten Weges durch verschiedene Funktionen,
Arbeitsbereiche und Prozessschritte, je nach Struktur des jeweiligen Anbieters des Praktikums.
Nach den Rechtswirkungen sind zwei Formen von Praktika genau zu unterscheiden: Pflichtpraktika und freiwillige Praktika.
Es ergeben sich dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Praktikanten und die Anbieter der Praktika.
Das Pflichtpraktikum ist durch Schul- oder Hochschulrecht,
z.B. in der jeweiligen Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.
Das Pflichtpraktikum ist zumeist vollständig in den Ausbildungsgang integriert,
etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder auch während der Semesterferien.
Das freiwillige Praktikum wird meist in den Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss
eines Studiums absolviert, in der Regel, um beispielsweise vor, neben oder nach
der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen zu erweitern.
Das freiwillige Praktikum ergänzt oftmals auch ein bereits absolviertes Pflichtpraktikum
oder tritt an die Stelle eines in der Studienordnung nicht vorgesehenen Praktikums.
Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden.
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