Wunsch- und Wahlrecht bei medizinischer Reha

Wunsch- und Wahlrecht bei medizinischer Reha

Eine medizinische Rehabilitation muss sich an den Bedürfnissen der behandelten Person orientieren.

Nur dann kann sie erfolgreich sein.

Nicht nur die Diagnose muss berücksichtigt werden, sondern auch die persönlichen Umstände.

Aus diesen Gründen sollten Versicherte, die eine Reha beantragen,

unbedingt ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen

und der Rentenversicherung ihre Vorstellungen an die Reha und die Klinik mitteilen.

Ob stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant, wann und in welcher Einrichtung die Reha stattfinden soll.

Versicherte haben bei all dem ein Mitspracherecht. Die Wünsche werden anhand bestimmter Kriterien überprüft.

Wurde etwa ein bestimmtes Rehabilitationszentrum als Wunscheinrichtung angegeben,

muss dieses auch für die Indikation geeignet sein.

Die Klinik muss in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen.

Weitere Informationen

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Datum der Aktualisierung

04.12.2024

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